Acht Zufahrten für Anwohner während der Kirmestage
DÜSSELDORF (lod) Wenn vom 15. bis 24. Juli die Rheinkirmes auf der Oberkasseler Wiese stattfindet, sollen die Einschränkungen für den Autoverkehr der umliegenden Wohngebiete möglichst gering sein. Damit jeder Anwohner die Möglichkeit hat, das eigene Wohngebiet auch während der trubeligen Tage zu erreichen, gibt es während der Kirmeszeit diese acht Zufahrten: Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße; Niederkasseler Straße/An der Apfelweide; San-Remo-Straße/ Kaiser-Friedrich-Ring; Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße; Dominikanerstraße/Luegallee; Teutonenstraße/Luegallee; Hectorstraße/ Düsseldorfer Straße und Quirinstraße/Arnulfstraße. Über diese Zufahrten können die Wohngebiete während der Zeit der Kirmes von Montag bis Freitag jeweils bis 15 Uhr und an den Kirmeswochenenden jeweils bis 13 Uhr frei befahren werden. Danach werden die Straßen bis 23 Uhr durch Ordnungskräfte kontrolliert. Durchfahrt ist dann nur noch mit Durchfahrtberechtigung oder Anwohnerparkausweis möglich.
Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Kirmes wie schon in den Vorjahren für den Individualverkehr gesperrt. Bewohner des Kaiser-Wilhelm-Rings können die Straße über den Sperrpunkt KaiserWilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren.
Wer rund um die Kirmes wohnt und ein Auto auf seinen Namen angemeldet hat, bekommt ab dem 4. Juli eine Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Wer schon eine Ausnahme-Parkgenehmigung hat, kann sie ebenfalls nutzen. Betriebe, Geschäfte und Firmen in dem Gebiet können für ihre Fahrzeuge einen Durchfahrtberechtigungsschein beantragten – für Mitarbeiter ebenso wie für Kunden. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsstelle 4 an der Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, Telefon 0211 8993010. Geöffnet ist die Verwaltungsstelle am Montag (11. Juli) bis Mittwoch (13. Juli), jeweils von 8.30 bis 15 Uhr, sowie Donnerstag (14. Juli) von 7 bis 16 Uhr und Freitag (15. Juli) von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.