Stadt findet keinen Bewerber für Baufeld
Auf die Ausschreibung für den dritten Teilbereich des Gruitener Bürgerhaus-Areals hat sich kein einziger Bauträger gemeldet. Die Stadt will dort vergleichsweise preisgünstige Reihenhäuser für Einheimische bauen lassen.
HAAN Es war ganz am Ende der Stadtrats-Sitzung am Dienstagabend. Die Tagesordnungspunkte waren alle abgearbeitet, politische Anfragen beantwortet – da ergriff Christine Petra Schacht noch einmal das Mikrofon, um von städtischer Seite aus noch etwas bekanntzugeben: „Die Ausschreibung für unser drittes Baufeld auf dem Gelände des ehemaligen Bürgerhauses Gruiten ist beendet, aber leider hat sich niemand darauf beworben“, teilte die Technische Beigeordnete mit. Das sei genau jenes Baufeld, das die Stadt vorgesehen habe, um Haanerinnen und Haanern vergleichsweise preisgünstiges Wohnen im Reihenhaus zu ermöglichen.
Im Baufeld WA 3 sollen insgesamt sechs Einfamilienhäuser im Rahmen dieses sogenannten Einheimischen-Modells verkauft werden. Hierbei werden sowohl soziale Aspekte wie Einkommen und Familienzusammensetzung berücksichtigt, aber auch die Verbundenheit der potenziellen Käufer mit der Gartenstadt (etwa durch ehrenamtliche Tätigkeit in Haan).
Es ist nicht der erste Rückschlag für das Bürgerhaus-Areal: Erst vor gut zwei Wochen hatte die Stadt Haan ihre Ausschreibung für die Baufelder I und II bis zum 1. September verlängern müssen. Grund dafür sei ein Berechnungsfehler des Planungsbüros gewesen, hatte Bürgermeisterin Bettina Warnecke damals berichtet. Der externe Anbieter habe falsche Fußbodenhöhen angegeben, was wiederum dazu geführt habe, dass auch die Geschosshöhen und Gebäudehöhen nicht mehr gestimmt hätten. Die Frist für das dritte Baufeld wurde in diesem Zusammenhang indes nicht verlängert.
Im April vergangenen Jahres hatte die Bezirksregierung die Planung für das gesamte Areal zunächst einmal einkassiert. Die Behörde monierte seinerzeit, die vorgelegten Unterlagen wiesen Mängel auf, „die einer Genehmigung entgegenstehen“.
Vermisst wurden unter anderem gutachterliche Angaben beim Schallschutz – genauer darüber, „ob angesichts der bestehenden Belastung durch Verkehrslärm“auch das neben dem Bürgerhausareal liegende IKK-Gelände als Wohnbaufläche entwickelt werden könne. Es müsse bereits im Flächennutzungsplan ausgeschlossen werden, dass „in eine unlösbare Konfliktlage hineingeplant“werde, etwa in Bezug auf „unzumutbare Wohnverhältnisse“.
Nach Bereinigung aller Probleme hatte die Stadt im Frühjahr schließlich das Investorenauswahlverfahren für die ersten beiden Bauabschnitte auf dem ehemaligen Bürgerhausareal veröffentlicht. Das gelte auch für das Bauträgerauswahlverfahren für den letzten Bauabschnitt WA 3, teilte die Verwaltung damals mit. „Interessierte Bauträger können bis Anfang Juni ihre Angebotsunterlagen einreichen“, hieß es damals.
Offensichtlich hat dies keiner getan.