Drei Leitverfahren im Streit um Corona-Soforthilfen
DÜSSELDORF Müssen Corona-Soforthilfen zu großen Teilen zurückgezahlt werden oder nicht? Über diese Frage liegt das Land mit vielen Kleinunternehmern oder Solo-Selbstständigen im Streit. Allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind rund 500 Klagen gegen Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfe eingegangen. Der Komplex ist kompliziert und detailreich, nun sind nach Informationen unserer Redaktion an der 20. Kammer drei Leitverfahren terminiert, am 16. August soll mündlich verhandelt werden.
Bei den drei Verfahren handelt es sich um zwei Fälle aus Düsseldorf und einen aus Remscheid. Aus der Landeshauptstadt zieht der Betreiber eines Schnellrestaurants vor Gericht, der wie andere auch seinen Betrieb schließen musste und von 9000 Euro Soforthilfe 7000 Euro zurückzahlen soll. 2000 Euro wurden als Ausgleich eines Liquiditätsengpasses anerkannt. Ebenso sieht es bei einem Düsseldorfer Steuerberater aus, der viele Vorträge zur Ausund Fortbildung hält und Umsatzeinbrüche zu beklagen hatte. Beim dritten Fall aus Remscheid geht es um ein Kosmetikstudio. Hintergrund: Es geht um den Zeitraum März bis Mai 2020. Damals hatte der Bund Corona-Soforthilfen
für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten initiiert, die Länder legten Programme auf. Allein das Wirtschaftsministerium NRW bewilligte rund 370.000 Anträge. Beworben wurden die Hilfen von der Bundesregierung damit, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssten. Tatsächlich kamen die Hilfen in Höhe von 9000 Euro bei vielen Antragstellern schnell an. Wer mehr als fünf Angestellte hat, konnte mehr Geld erhalten.
Jetzt muss die Justiz klären, ob die Rückforderungen berechtigt sind. Denn im Verlauf des Jahres 2020 hat das Land mehrfach E-Mails an die Zuwendungsempfänger verschickt, die aus deren Sicht die Rahmenbedingungen für die Rückzahlung verändern sollten. In den Leitverfahren wird sich das Gericht nun mit den Abläufen der Bewilligungsverfahren befassen und prüfen, ob die später formulierten Richtlinien die Bewilligungsbescheide nur ergänzen oder ob neue – möglicherweise rechtswidrige – Rahmenbedingungen aufgestellt wurden.
Am Verwaltungsgericht geht man davon aus, dass die Leitverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster in die nächste Instanz gehen. Ob die übrigen fast 500 Verfahren dann zunächst zur Ruhe gebracht werden, soll mit den Klägern besprochen werden.