Rheinische Post Hilden

Täter darf Düsseldorf nicht betreten

Der 17-Jährige hatte einen anderen Jugendlich­en lebensgefä­hrlich verletzt.

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ALTSTADT (veke) Nachdem er in der Altstadt einen Jugendlich­en mit einer Mini-Machete lebensgefä­hrlich verletzt hatte, wurde ein 17-Jähriger aus Essen zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Eine Auflage: Er darf die Stadt Düsseldorf zwei Jahre lang nicht mehr betreten. Das hat ein Sprecher des Essener Landgerich­ts bekannt gegeben.

Der Prozess gegen den 17-Jährigen fand aufgrund seines jugendlich­en Alters komplett unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Nach Angaben des Gerichts hat er die Tat gestanden. Das Urteil lautet auf gefährlich­e Körperverl­etzung.

Der Anklage zufolge war am Abend des 23. Oktober auf der Hunsrücken­straße ein Streit zwischen zwei Gruppen eskaliert. Der Angeklagte und seine Freunde sollen bei dieser Auseinande­rsetzung mit verschiede­nen „gefährlich­en Gegenständ­en“gedroht haben, heißt es. Als die Gruppe, zu der auch das Opfer gehörte, flüchtete, eilten der 17-Jährige und seine Begleiter hinterher und griffen an.

Das ebenfalls minderjähr­ige Opfer erlitt schwerste Verletzung­en an der Hüfte. Der Jugendlich­e überlebte nur, weil zwei Kinderärzt­innen, die zufällig vor Ort waren, erste Hilfe leisteten und die Blutungen stoppten. Er leidet bis heute an den Folgen der Tat und ist beim Laufen immer noch auf Krücken angewiesen.

In der Düsseldorf­er Altstadt war diese Messerstec­herei die zweite blutige Tat in kurzer Zeit. Nur eine Woche zuvor wurde am Burgplatz ein 19-Jähriger mit einer abgebroche­nen Glasflasch­e niedergest­ochen. Er wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb. Die Forderunge­n nach strengeren Regeln in der Altstadt wurden nach den Vorfällen immer lauter. Mittlerwei­le hat das Land eine Waffenverb­otszone eingeführt.

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