Täter darf Düsseldorf nicht betreten
Der 17-Jährige hatte einen anderen Jugendlichen lebensgefährlich verletzt.
ALTSTADT (veke) Nachdem er in der Altstadt einen Jugendlichen mit einer Mini-Machete lebensgefährlich verletzt hatte, wurde ein 17-Jähriger aus Essen zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Eine Auflage: Er darf die Stadt Düsseldorf zwei Jahre lang nicht mehr betreten. Das hat ein Sprecher des Essener Landgerichts bekannt gegeben.
Der Prozess gegen den 17-Jährigen fand aufgrund seines jugendlichen Alters komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach Angaben des Gerichts hat er die Tat gestanden. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Der Anklage zufolge war am Abend des 23. Oktober auf der Hunsrückenstraße ein Streit zwischen zwei Gruppen eskaliert. Der Angeklagte und seine Freunde sollen bei dieser Auseinandersetzung mit verschiedenen „gefährlichen Gegenständen“gedroht haben, heißt es. Als die Gruppe, zu der auch das Opfer gehörte, flüchtete, eilten der 17-Jährige und seine Begleiter hinterher und griffen an.
Das ebenfalls minderjährige Opfer erlitt schwerste Verletzungen an der Hüfte. Der Jugendliche überlebte nur, weil zwei Kinderärztinnen, die zufällig vor Ort waren, erste Hilfe leisteten und die Blutungen stoppten. Er leidet bis heute an den Folgen der Tat und ist beim Laufen immer noch auf Krücken angewiesen.
In der Düsseldorfer Altstadt war diese Messerstecherei die zweite blutige Tat in kurzer Zeit. Nur eine Woche zuvor wurde am Burgplatz ein 19-Jähriger mit einer abgebrochenen Glasflasche niedergestochen. Er wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb. Die Forderungen nach strengeren Regeln in der Altstadt wurden nach den Vorfällen immer lauter. Mittlerweile hat das Land eine Waffenverbotszone eingeführt.