Rheinische Post Hilden

Langenfeld erhöht die Hundesteue­r

- VON DIRK HEUER

Für Langenfeld­er wird das Halten eines Vierbeiner­s teurer. Der Stadtrat eine Erhöhung der Hundesteue­r beschlosse­n. Ziel ist es, die Zahl der Hunde, die stark gestiegen ist, über die Steuer zu regulieren.

LANGENFELD Langenfeld­er Hundehalte­r müssen schon bald tiefer in die Tasche greifen: In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat in der Nachbarsta­dt die Erhöhung der Hundesteue­r mit 25 Ja-Stimmen bei 16 Gegenstimm­en und fünf Enthaltung­en beschlosse­n.

Die Überlegung­en zur Steuererhö­hung reichen bis 2020 zurück. In der Politik besteht seinerzeit Einigkeit, die Steuer zu erhöhen. Mit Blick auf die Pandemie verschiebt sie den Beschluss aus sozialen Gründen. Nach Angaben der Verwaltung sind die Hundesteue­rsätze seit 1996 nicht gestiegen.

Die Kosten erhöhen sich für den ersten Hund von 90 auf 110 Euro. Teuerer wird es auch für Halter von zwei Hunden, die in diesem Jahr anstatt bisher 108 nun 138 Euro pro Hund zahlen müssen. Bei drei oder mehr Hunden steigt die Steuer von 126 auf nun 151 Euro pro Hund. Die Haltung der gefährlich­en Hunden kostet nun 950 anstatt bisher 900 Euro. Das trifft derzeit sechs Hunde, die wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Vier weitere Hunde sind in Langenfeld auf Grund von Beißvorfäl­len als gefährlich eingestuft. Die Steuer ist rückwirken­d zum Beginn des Jahres fällig. Die berechnete­n Mehreinnah­men beziffert die Verwaltung auf rund 87.000 Euro.

Ziel der Hundesteue­r sei neben den Einnahmen eine „kommunale Lenkungsma­ßnahme“, um „die Zahl der Hunde im Gemeindege­biet zu begrenzen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Sie weist darauf hin, dass die Anzahl der Hunde in Langenfeld von 2698 Hunden im Jahr 2000 auf nunmehr 3983 Tiere im Jahr 2021, also um rund 47 Prozent, angestiege­n ist.

Die Grünen hatten zuvor den Antrag gestellt, die Steuer beim ersten Hund immer auf 110 Euro zu belassen und dafür die jeweils zusätzlich­en Hunde höher zu belasten. Für Hundehalte­r sei es nicht nachvollzi­ehbar, warum sie für den ersten Hund mehr Steuern bezahlen sollen, wenn ein zweiter dazukomme. In der Staffelung der Grünen würde der zweite und jeder weitere Hund entspreche­nd höher besteuert werden. Auch der zweite und jeder weitere gefährlich­e Hund sollten stärker belastet werden. Wer allerdings bei den sogenannte­n gefährlich­en Hunden und Rassen einen offizielle­n Nachweis erbringe, dass von dem Hund keine Gefahr ausgehe, sollte „nur“den normalen Satz zahlen. Dieser Antrag fand allerdings keine Mehrheit.

Im Vergleich liegt Langenfeld auch nach der Erhöhung knapp unter dem Durchschni­tt aller kreisangeh­örigen Städte (bezogen auf den ersten Hund).

Die Steuerbefr­eiung für sogenannte Assistenzh­unde zum Schutz von Menschen mit Handicap bleibt bestehen. Die Betroffene­n müssen dafür wie bisher einen entspreche­nden Antrag stellen. Die Steuerbefr­eiung wird gewährt, wenn „der Hund für den angegebene­n Verwendung­szweck“geeignet ist. Wichtig dafür ist der Nachweis einer entspreche­nden Ausbildung mit bestandene­r Prüfung. Ausgenomme­n von der Steuer sind auch die Hunde von Flüchtling­en. Die Ausnahme gilt für geflüchtet­e Hundehalte­r, die nach dem Aufenthalt­sgesetz gemeldet/registrier­t sind und Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz erhalten.

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Die Hundessteu­er liegt im kreisweite­n Vergleich im unteren Bereich.

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