Langenfeld erhöht die Hundesteuer
Für Langenfelder wird das Halten eines Vierbeiners teurer. Der Stadtrat eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Ziel ist es, die Zahl der Hunde, die stark gestiegen ist, über die Steuer zu regulieren.
LANGENFELD Langenfelder Hundehalter müssen schon bald tiefer in die Tasche greifen: In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat in der Nachbarstadt die Erhöhung der Hundesteuer mit 25 Ja-Stimmen bei 16 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen beschlossen.
Die Überlegungen zur Steuererhöhung reichen bis 2020 zurück. In der Politik besteht seinerzeit Einigkeit, die Steuer zu erhöhen. Mit Blick auf die Pandemie verschiebt sie den Beschluss aus sozialen Gründen. Nach Angaben der Verwaltung sind die Hundesteuersätze seit 1996 nicht gestiegen.
Die Kosten erhöhen sich für den ersten Hund von 90 auf 110 Euro. Teuerer wird es auch für Halter von zwei Hunden, die in diesem Jahr anstatt bisher 108 nun 138 Euro pro Hund zahlen müssen. Bei drei oder mehr Hunden steigt die Steuer von 126 auf nun 151 Euro pro Hund. Die Haltung der gefährlichen Hunden kostet nun 950 anstatt bisher 900 Euro. Das trifft derzeit sechs Hunde, die wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Vier weitere Hunde sind in Langenfeld auf Grund von Beißvorfällen als gefährlich eingestuft. Die Steuer ist rückwirkend zum Beginn des Jahres fällig. Die berechneten Mehreinnahmen beziffert die Verwaltung auf rund 87.000 Euro.
Ziel der Hundesteuer sei neben den Einnahmen eine „kommunale Lenkungsmaßnahme“, um „die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Sie weist darauf hin, dass die Anzahl der Hunde in Langenfeld von 2698 Hunden im Jahr 2000 auf nunmehr 3983 Tiere im Jahr 2021, also um rund 47 Prozent, angestiegen ist.
Die Grünen hatten zuvor den Antrag gestellt, die Steuer beim ersten Hund immer auf 110 Euro zu belassen und dafür die jeweils zusätzlichen Hunde höher zu belasten. Für Hundehalter sei es nicht nachvollziehbar, warum sie für den ersten Hund mehr Steuern bezahlen sollen, wenn ein zweiter dazukomme. In der Staffelung der Grünen würde der zweite und jeder weitere Hund entsprechend höher besteuert werden. Auch der zweite und jeder weitere gefährliche Hund sollten stärker belastet werden. Wer allerdings bei den sogenannten gefährlichen Hunden und Rassen einen offiziellen Nachweis erbringe, dass von dem Hund keine Gefahr ausgehe, sollte „nur“den normalen Satz zahlen. Dieser Antrag fand allerdings keine Mehrheit.
Im Vergleich liegt Langenfeld auch nach der Erhöhung knapp unter dem Durchschnitt aller kreisangehörigen Städte (bezogen auf den ersten Hund).
Die Steuerbefreiung für sogenannte Assistenzhunde zum Schutz von Menschen mit Handicap bleibt bestehen. Die Betroffenen müssen dafür wie bisher einen entsprechenden Antrag stellen. Die Steuerbefreiung wird gewährt, wenn „der Hund für den angegebenen Verwendungszweck“geeignet ist. Wichtig dafür ist der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung mit bestandener Prüfung. Ausgenommen von der Steuer sind auch die Hunde von Flüchtlingen. Die Ausnahme gilt für geflüchtete Hundehalter, die nach dem Aufenthaltsgesetz gemeldet/registriert sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.