Rheinische Post Hilden

Waschmasch­ine brennt in Wohnung

- VON WULF KANNEGIESS­ER

RATH (csr) Die Feuerwehr Düsseldorf ist am Sonntagabe­nd wegen einer brennenden Waschmasch­ine nach Rath gerufen worden. Die ersten Einsatzkrä­fte vor Ort stellten eine leichte Rauchentwi­cklung aus der Wohnung im ersten Obergescho­ss fest. Weil die Bewohnerin beim Verlassen ihrer Wohnung die Tür schloss, kam es zu keinem Raucheintr­itt in den Treppenrau­m. Sie erwartete die Feuerwehr bereits auf der Straße und teilte mit, dass keine Menschen mehr in der Wohnung seien, jedoch zwei Katzen. Durch den schnellen Einsatz konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Die Katzen konnten unverletzt der Besitzerin übergeben werden. Die Feuerwehr trug die Waschmasch­ine aus der Wohnung und lüftete die Wohnung mit Hochleistu­ngslüftern.

Drei Männer sind angeklagt, eine junge Frau zur Prostituti­on gezwungen und ausgebeute­t zu haben.

DÜSSELDORF Ohne Erklärung der drei Angeklagte­n hat am Montag beim Landgerich­t der Prozess um eine Serie von Gewalttate­n gegen eine inzwischen 25-jährige Frau begonnen. Der Hauptangek­lagte (30) soll das Opfer nach der sogenannte­n Loverboy-Masche 2018 zunächst mit der Aussicht auf eine Beziehung geködert, die damals 20-Jährige dann zur Prostituti­on gedrängt und ihren Lohn kassiert haben. Ihm und einem gleichaltr­igen Kumpan wird gewerbsmäß­ige Zuhälterei vorgeworfe­n, ein dritter Komplize (34) soll die Frau mit einem vorgehalte­nen Schwert vergewalti­gt haben.

Rund fünf Jahre nach diesen Taten ist keiner der Verdächtig­en in Haft, sie schlendert­en im Freizeitlo­ok in den Gerichtssa­al. Alle drei sind ledig und leben in Düsseldorf, wo zwei von ihnen auch geboren sind. Mehr erfuhren Richter und Zuschauer zunächst nicht von den Angeklagte­n.

Vor der Vernehmung der Frau, die als Nebenkläge­rin gegen das Trio auftritt, hat deren Anwältin den Ausschluss

der Öffentlich­keit beantragt, um die Privatsphä­re der 25-Jährigen zu schützen. Laut Anklage war diese damals über das soziale Netzwerk Facebook auf den Hauptangek­lagten aufmerksam geworden, hatte bei ersten Treffen schnell Vertrauen zu ihm gefasst – und war dann von ihm und einem der Mitangekla­gten in einschlägi­gen Sex-Foren via Internet, aber auch in Düsseldorf­er Sauna-Clubs „vermarktet“worden. Die Täter hätten die Frau, so die Anklage weiter, zu „sexuellen Handlungen zur Ausbeutung“bestimmt, für sie Termine mit Freiern gemacht und ihre Einkünfte nahezu vollständi­g abkassiert. Bei dem bisher wegen Beihilfe angeklagte­n Kumpel halten die Richter laut Hinweis auch eine Verurteilu­ng wegen Mittätersc­haft für denkbar, weil er womöglich einem gemeinscha­ftlichen Tatplan folgend und aus eigenem Gewinnstre­ben mitgemacht haben könnte. Eine härtere Bewertung halten die Richter auch bei dem 34-Jährigen für möglich, wenn er bei der Vergewalti­gung tatsächlic­h eine Waffe benutzt haben sollte.

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FOTO: WUK Als sogenannte Loverboys müssen sich die drei Männer seit Montag vor dem Landgerich­t verantwort­en.

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