Waschmaschine brennt in Wohnung
RATH (csr) Die Feuerwehr Düsseldorf ist am Sonntagabend wegen einer brennenden Waschmaschine nach Rath gerufen worden. Die ersten Einsatzkräfte vor Ort stellten eine leichte Rauchentwicklung aus der Wohnung im ersten Obergeschoss fest. Weil die Bewohnerin beim Verlassen ihrer Wohnung die Tür schloss, kam es zu keinem Raucheintritt in den Treppenraum. Sie erwartete die Feuerwehr bereits auf der Straße und teilte mit, dass keine Menschen mehr in der Wohnung seien, jedoch zwei Katzen. Durch den schnellen Einsatz konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Die Katzen konnten unverletzt der Besitzerin übergeben werden. Die Feuerwehr trug die Waschmaschine aus der Wohnung und lüftete die Wohnung mit Hochleistungslüftern.
Drei Männer sind angeklagt, eine junge Frau zur Prostitution gezwungen und ausgebeutet zu haben.
DÜSSELDORF Ohne Erklärung der drei Angeklagten hat am Montag beim Landgericht der Prozess um eine Serie von Gewalttaten gegen eine inzwischen 25-jährige Frau begonnen. Der Hauptangeklagte (30) soll das Opfer nach der sogenannten Loverboy-Masche 2018 zunächst mit der Aussicht auf eine Beziehung geködert, die damals 20-Jährige dann zur Prostitution gedrängt und ihren Lohn kassiert haben. Ihm und einem gleichaltrigen Kumpan wird gewerbsmäßige Zuhälterei vorgeworfen, ein dritter Komplize (34) soll die Frau mit einem vorgehaltenen Schwert vergewaltigt haben.
Rund fünf Jahre nach diesen Taten ist keiner der Verdächtigen in Haft, sie schlenderten im Freizeitlook in den Gerichtssaal. Alle drei sind ledig und leben in Düsseldorf, wo zwei von ihnen auch geboren sind. Mehr erfuhren Richter und Zuschauer zunächst nicht von den Angeklagten.
Vor der Vernehmung der Frau, die als Nebenklägerin gegen das Trio auftritt, hat deren Anwältin den Ausschluss
der Öffentlichkeit beantragt, um die Privatsphäre der 25-Jährigen zu schützen. Laut Anklage war diese damals über das soziale Netzwerk Facebook auf den Hauptangeklagten aufmerksam geworden, hatte bei ersten Treffen schnell Vertrauen zu ihm gefasst – und war dann von ihm und einem der Mitangeklagten in einschlägigen Sex-Foren via Internet, aber auch in Düsseldorfer Sauna-Clubs „vermarktet“worden. Die Täter hätten die Frau, so die Anklage weiter, zu „sexuellen Handlungen zur Ausbeutung“bestimmt, für sie Termine mit Freiern gemacht und ihre Einkünfte nahezu vollständig abkassiert. Bei dem bisher wegen Beihilfe angeklagten Kumpel halten die Richter laut Hinweis auch eine Verurteilung wegen Mittäterschaft für denkbar, weil er womöglich einem gemeinschaftlichen Tatplan folgend und aus eigenem Gewinnstreben mitgemacht haben könnte. Eine härtere Bewertung halten die Richter auch bei dem 34-Jährigen für möglich, wenn er bei der Vergewaltigung tatsächlich eine Waffe benutzt haben sollte.