101 Jahre alter früherer KZ-Wachmann muss in Haft
BRANDENBURG/HAVEL (dpa) Ein 101-jähriger Mann ist am Dienstag in Brandenburg wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.
Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann sagte: „Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren.“Damit habe der Angeklagte den Terror und die Mordmaschinerie der Nationalsozialisten mitgetragen. „Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt.“Auch die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Der 101-Jährige hatte in dem seit Oktober 2021 laufenden Prozess bestritten, dass er in dem KZ tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.
In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 errichtet worden war, waren seitdem bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert, darunter politische Gegner des NSRegimes sowie Angehörige verfolgter Gruppen wie Juden, Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.