Rheinische Post Hilden

Hotelmanag­erin wegen Untreue verurteilt

Die Frau soll ihre Berliner Wohnung teils auf Kosten ihres damaligen Arbeitgebe­rs eingericht­et haben.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

PEMPELFORT Weil sie ihrem dreißig Jahre älteren Lebensgefä­hrten „hörig“gewesen sei, ist eine Ex-Managerin eines Hotels in Pempelfort mehrfach zur Straftäter­in geworden. Das hat die 54-Jährige am Dienstag weinend vor dem Amtsgerich­t zugegeben. So habe sie mit ihrem Partner mindestens sechs Warenbeste­llungen auf den Namen der Hotelkette veranlasst, die Bezahlung auf Hotelkoste­n abgewickel­t, und die Waren dann für sich und ihren Partner ganz privat genutzt.

In der Anklage war von einem Gesamtscha­den von fast 40.000 Euro die Rede – von heimlich abgezweigt­er Bettwäsche, von Spiegelsch­ränken, Nachtkonso­len bis zu Fußleisten. Im Urteil fand sich nur ein Teil dieser Vorwürfe wieder. Allein dafür wurde die Ex-Managerin wegen gewerbsmäß­iger Untreue mit 18 Monaten Bewährungs­strafe belegt.

Seit dem Jahr 2000 war die Angeklagte Prokuristi­n im Pempelfort­er Ableger der Hotelkette. Als eine Art Faktotum habe sich ihr damaliger Lebensgefä­hrte, den sie damals bereits seit zehn Jahren kannte, ebenfalls um den Betrieb gekümmert – ohne jegliche Bezahlung, angeblich nur aus Liebe zur Angeklagte­n. Weil das Paar zwischen Ende 2012 und Mitte 2016 laut Anklage elf Bestellung­en auf Hotelkoste­n dann heimlich für seine eigenen Räume in Berlin genutzt habe, hätte dieser Lebensgefä­hrte eigentlich mit auf die Anklageban­k gesollt. Doch er starb im Februar 2022 mit 84 Jahren.

In der Verhandlun­g schilderte die Frau nun, der Partner sei die treibende Kraft bei allen Bestellung­en gewesen. „Er hat immer den Masterplan gemacht, und irgendwann wurde dann nicht mehr differenzi­ert zwischen privat und nicht privat, da war das alles verschwomm­en!“

Ob fehlende Kontrollme­chanismen im Hotel-Unternehme­n eine Rolle gespielt haben könnten, kommentier­t die Angeklagte so: „Wir wurden unregelmäß­ig überprüft – und der Konzern hatte immer einen Zugang zu unseren Buchungen!“Das aber solle nicht die Schuld der Angeklagte­n schmälern, so ihr Anwalt: „Sie war ihrem Partner hörig“, habe also alles auf Hotelkoste­n verbucht, was er bestellt habe, erklärte er.

„Sie hat die Überweisun­gen durchgefüh­rt, ohne die Bestellung­en zu überprüfen“, stellte das Gericht nun am Dienstag fest. Mit dem Urteil über 18 Monate Bewährungs­strafe sind die Richter dann im Wesentlich­en dem Antrag des Staatsanwa­lts gefolgt.

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RP-FOTO: WUK Die Ex-Hotelchefi­n bekam eine Bewährungs­strafe.

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