Hotelmanagerin wegen Untreue verurteilt
Die Frau soll ihre Berliner Wohnung teils auf Kosten ihres damaligen Arbeitgebers eingerichtet haben.
PEMPELFORT Weil sie ihrem dreißig Jahre älteren Lebensgefährten „hörig“gewesen sei, ist eine Ex-Managerin eines Hotels in Pempelfort mehrfach zur Straftäterin geworden. Das hat die 54-Jährige am Dienstag weinend vor dem Amtsgericht zugegeben. So habe sie mit ihrem Partner mindestens sechs Warenbestellungen auf den Namen der Hotelkette veranlasst, die Bezahlung auf Hotelkosten abgewickelt, und die Waren dann für sich und ihren Partner ganz privat genutzt.
In der Anklage war von einem Gesamtschaden von fast 40.000 Euro die Rede – von heimlich abgezweigter Bettwäsche, von Spiegelschränken, Nachtkonsolen bis zu Fußleisten. Im Urteil fand sich nur ein Teil dieser Vorwürfe wieder. Allein dafür wurde die Ex-Managerin wegen gewerbsmäßiger Untreue mit 18 Monaten Bewährungsstrafe belegt.
Seit dem Jahr 2000 war die Angeklagte Prokuristin im Pempelforter Ableger der Hotelkette. Als eine Art Faktotum habe sich ihr damaliger Lebensgefährte, den sie damals bereits seit zehn Jahren kannte, ebenfalls um den Betrieb gekümmert – ohne jegliche Bezahlung, angeblich nur aus Liebe zur Angeklagten. Weil das Paar zwischen Ende 2012 und Mitte 2016 laut Anklage elf Bestellungen auf Hotelkosten dann heimlich für seine eigenen Räume in Berlin genutzt habe, hätte dieser Lebensgefährte eigentlich mit auf die Anklagebank gesollt. Doch er starb im Februar 2022 mit 84 Jahren.
In der Verhandlung schilderte die Frau nun, der Partner sei die treibende Kraft bei allen Bestellungen gewesen. „Er hat immer den Masterplan gemacht, und irgendwann wurde dann nicht mehr differenziert zwischen privat und nicht privat, da war das alles verschwommen!“
Ob fehlende Kontrollmechanismen im Hotel-Unternehmen eine Rolle gespielt haben könnten, kommentiert die Angeklagte so: „Wir wurden unregelmäßig überprüft – und der Konzern hatte immer einen Zugang zu unseren Buchungen!“Das aber solle nicht die Schuld der Angeklagten schmälern, so ihr Anwalt: „Sie war ihrem Partner hörig“, habe also alles auf Hotelkosten verbucht, was er bestellt habe, erklärte er.
„Sie hat die Überweisungen durchgeführt, ohne die Bestellungen zu überprüfen“, stellte das Gericht nun am Dienstag fest. Mit dem Urteil über 18 Monate Bewährungsstrafe sind die Richter dann im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt.