Impf-Zweifel bei 111 Personen in Pf lege
Das Gesundheitsamt startet 45 Anhörungen und spricht von weiteren 66 noch zu klärenden Fällen.
HILDEN/HAAN Bislang hat der Kreis noch kein Betretungs- oder Betätigungsverbot für ungeimpfte Mitarbeitende in Heil- und Pflegeberufen ausgesprochen. Dies sagte die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann, auf Nachfrage unserer Redaktion. Im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen seien dem Kreisgesundheitsamt kreisweit 420 Personen mit unzureichendem oder zweifelhaftem Impfstatus gemeldet worden. Zur Einordnung: Im Gesundheits- und Sozialwesen waren im Sommer 2021 im Kreis Mettmann 23.239 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie die Agentur für Arbeit Mettmann mitteilte. Dazu zählen auch Bürokräfte und Reinigungspersonal. Auch sie sind von der Impfpflicht betroffen.
Stichtag für die Meldung durch die Einrichtungen und Arbeitgeber war der 31. März. Danach habe das Kreisgesundheitsamt alle gemeldeten Personen befragt. Bei 241 Frauen und Männern konnte allein dadurch die Meldung zu den Akten gelegt werden. Sie waren entweder bereits geimpft oder genesen oder unterlagen eben nicht dem Paragrafen 20a des Infektionsschutzgesetzes zur Impfpflicht. 66 weitere Fälle befänden sich laut der Kreissprecherin zurzeit noch in der Klärung. Bei 45 Personen habe der Kreis ein formelles Anhörungsverfahren gestartet. Es gilt als der nächste Schritt auf dem Weg hin zu einer Entscheidung über Zwangsmaßnahmen. Die ungeimpften Mitarbeitenden riskieren ein Bußgeld von mutmaßlich 500 Euro pro Person. Einrichtungen, die ungeimpfte Mitarbeitende in Heil- und Pflegeberufen einsetzen sollen mit Bußgeldern ab 2500 Euro belegt werden – je nach Umfang und Art der Vergehen.
Bei einer Umfrage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte Ende März Volker Paikert, Einrichtungsleiter vom Seniorenpark Carpe
Diem, mitgeteilt, dass er zwei von 160 Mitarbeitenden an das Kreisgesundheitsamt hatte melden müssen. Paikert ergänzte, dies sei nur eine Formalie gewesen, da diese Personen erst wenige Tage zuvor die zweite Impfung erhalten hatten und erst 14 Tage später als vollständig geimpft galten.
Das EVK in Mettmann meldete eine Impfquote von 95 Prozent. Man habe „eine kleine zweistellige Anzahl“von insgesamt rund 700 Mitarbeitenden dem Kreisgesundheitsamt melden müssen. Marion Büchel vom Seniorenstift Königshof in Mettmann hingegen verwies auf eine Impfquote von 100 Prozent bezogen auf ihr Haus. Diese Quote sei bereits im Dezember 2021 erreicht gewesen. Deswegen habe man wenig bürokratischen Aufwand mit dem Meldeverfahren gehabt.
Gleichwohl äußerte Büchel Verständnis für die Kritik an der Bürokratie, die vor allem in großen Einrichtungen für viel Extraarbeit gesorgt habe. Nach Auskunft des Kreises seien Meldung von Pflegeheimen, Ärzten, Seniorenpflegediensten eingegangen – „die ganze Palette.“