Rheinische Post Hilden

Impf-Zweifel bei 111 Personen in Pf lege

- VON DIRK NEUBAUER

Das Gesundheit­samt startet 45 Anhörungen und spricht von weiteren 66 noch zu klärenden Fällen.

HILDEN/HAAN Bislang hat der Kreis noch kein Betretungs- oder Betätigung­sverbot für ungeimpfte Mitarbeite­nde in Heil- und Pflegeberu­fen ausgesproc­hen. Dies sagte die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann, auf Nachfrage unserer Redaktion. Im Zusammenha­ng mit der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t im Gesundheit­swesen seien dem Kreisgesun­dheitsamt kreisweit 420 Personen mit unzureiche­ndem oder zweifelhaf­tem Impfstatus gemeldet worden. Zur Einordnung: Im Gesundheit­s- und Sozialwese­n waren im Sommer 2021 im Kreis Mettmann 23.239 Personen sozialvers­icherungsp­flichtig beschäftig­t, wie die Agentur für Arbeit Mettmann mitteilte. Dazu zählen auch Bürokräfte und Reinigungs­personal. Auch sie sind von der Impfpflich­t betroffen.

Stichtag für die Meldung durch die Einrichtun­gen und Arbeitgebe­r war der 31. März. Danach habe das Kreisgesun­dheitsamt alle gemeldeten Personen befragt. Bei 241 Frauen und Männern konnte allein dadurch die Meldung zu den Akten gelegt werden. Sie waren entweder bereits geimpft oder genesen oder unterlagen eben nicht dem Paragrafen 20a des Infektions­schutzgese­tzes zur Impfpflich­t. 66 weitere Fälle befänden sich laut der Kreissprec­herin zurzeit noch in der Klärung. Bei 45 Personen habe der Kreis ein formelles Anhörungsv­erfahren gestartet. Es gilt als der nächste Schritt auf dem Weg hin zu einer Entscheidu­ng über Zwangsmaßn­ahmen. Die ungeimpfte­n Mitarbeite­nden riskieren ein Bußgeld von mutmaßlich 500 Euro pro Person. Einrichtun­gen, die ungeimpfte Mitarbeite­nde in Heil- und Pflegeberu­fen einsetzen sollen mit Bußgeldern ab 2500 Euro belegt werden – je nach Umfang und Art der Vergehen.

Bei einer Umfrage zur einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t hatte Ende März Volker Paikert, Einrichtun­gsleiter vom Seniorenpa­rk Carpe

Diem, mitgeteilt, dass er zwei von 160 Mitarbeite­nden an das Kreisgesun­dheitsamt hatte melden müssen. Paikert ergänzte, dies sei nur eine Formalie gewesen, da diese Personen erst wenige Tage zuvor die zweite Impfung erhalten hatten und erst 14 Tage später als vollständi­g geimpft galten.

Das EVK in Mettmann meldete eine Impfquote von 95 Prozent. Man habe „eine kleine zweistelli­ge Anzahl“von insgesamt rund 700 Mitarbeite­nden dem Kreisgesun­dheitsamt melden müssen. Marion Büchel vom Seniorenst­ift Königshof in Mettmann hingegen verwies auf eine Impfquote von 100 Prozent bezogen auf ihr Haus. Diese Quote sei bereits im Dezember 2021 erreicht gewesen. Deswegen habe man wenig bürokratis­chen Aufwand mit dem Meldeverfa­hren gehabt.

Gleichwohl äußerte Büchel Verständni­s für die Kritik an der Bürokratie, die vor allem in großen Einrichtun­gen für viel Extraarbei­t gesorgt habe. Nach Auskunft des Kreises seien Meldung von Pflegeheim­en, Ärzten, Seniorenpf­legedienst­en eingegange­n – „die ganze Palette.“

 ?? ARCHIVBILD: STEPHAN KÖHLEN ?? Impfstatus der Mitarbeite­r im Carpe Diem: (von vorne rechts) Luisa Schumacher, Elmira Berisha, Jennifer Seidler und Said Him.
ARCHIVBILD: STEPHAN KÖHLEN Impfstatus der Mitarbeite­r im Carpe Diem: (von vorne rechts) Luisa Schumacher, Elmira Berisha, Jennifer Seidler und Said Him.

Newspapers in German

Newspapers from Germany