Rheinische Post Hilden

Haft für Handel mit gestohlene­n Brautkleid­ern

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Drei Gefängniss­trafen und eine Bewährungs­strafe hat das Landgerich­t am Mittwoch gegen ein Einbrecher- und Hehler-Quartett verhängt. Der Hauptangek­lagte, ein 28-jähriger Familienva­ter aus Bottrop, muss für vier Jahre und acht Monate in Haft, seine gleichaltr­ige Ehefrau für 28 Monate. Das Paar hatte zugegeben, mehr als 350 Brautkleid­er, die Mitte 2020 aus einer Boutique in der Innenstadt gestohlen worden waren, von einem Hehler übernommen und zum Weiterverk­auf in einem Container im

Hafengebie­t eingelager­t zu haben.

Zusätzlich waren bei einer Durchsuchu­ng hochwertig­e Kosmetika aus Einbrüchen bei einem BeautyKonz­ern entdeckt worden. Der Wert der Gesamtbeut­e betrug laut Anklage nahezu eine Million Euro. Doch im Urteil stellten die Richter deutlich niedrigere Schäden fest. Zur Finanzieru­ng seiner Drogensuch­t, so der Hauptangek­lagte, habe er sich zu den angeklagte­n Taten hinreißen lassen. Auch seine drei Mitangekla­gten legten in dem Prozess, der Mitte Mai begonnen hatte, jeweils Geständnis­se ab.

Demnach sollten die damals gestohlene­n Brautkleid­er als Hehlerware nach und nach an Interessen­ten verkauft werden. Um die Menge der Kleider einzulager­n, hatte sich der Hauptangek­lagte über einen Mittelsman­n einen gefälschte­n Ausweis zur Anmietung des Lagerconta­iners beschafft. Dort allerdings wurde ein Großteil der Beute Anfang 2021 entdeckt und sichergest­ellt. Das galt auch für die Kosmetika, die von einem 44-jährigen Mitangekla­gten bei nahezu täglichen Einbrüchen in dem Beauty-Konzern an der Rotterdame­r Straße erbeutet worden waren. Hier soll der Wert laut Anklage bei rund 470.000 Euro gelegen haben. Tatsächlic­h aber, so kam im Prozess heraus, waren diese Kosmetika nicht zum Verkauf bestimmt, sondern als Dreingabe an gute Kunden gedacht.

Im Urteil, bei dem der Einbrecher als einziger der Angeklagte­n mit einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren davonkam, verfügten die Richter nur noch die Einziehung von insgesamt 78.000 Euro bei den ersten drei Angeklagte­n. Der vierte Komplize, der beim Umräumen der Beute geholfen hatte, wurde wegen Begünstigu­ng zu einem Jahr Haft verurteilt, wegen diverser Vorstrafen ohne Bewährung.

Als die Frau nach ihrer Geldbörse griff, stieß sie der 33-jährige Tatverdäch­tige sofort zu Boden. Die Seniorin zog sich leichte Verletzung­en zu. Zeugen und anwesendes Personal wurden auf das Geschehen aufmerksam und hielten den 33-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der wohnungslo­se Mann sollte noch gestern einem Haftrichte­r vorgeführt werden. Er war bereits wegen ähnlicher Straftaten aufgefalle­n.

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FOTO WUK Das angeklagte Paar beim Prozessauf­takt im Mai

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