Haft für Handel mit gestohlenen Brautkleidern
DÜSSELDORF Drei Gefängnisstrafen und eine Bewährungsstrafe hat das Landgericht am Mittwoch gegen ein Einbrecher- und Hehler-Quartett verhängt. Der Hauptangeklagte, ein 28-jähriger Familienvater aus Bottrop, muss für vier Jahre und acht Monate in Haft, seine gleichaltrige Ehefrau für 28 Monate. Das Paar hatte zugegeben, mehr als 350 Brautkleider, die Mitte 2020 aus einer Boutique in der Innenstadt gestohlen worden waren, von einem Hehler übernommen und zum Weiterverkauf in einem Container im
Hafengebiet eingelagert zu haben.
Zusätzlich waren bei einer Durchsuchung hochwertige Kosmetika aus Einbrüchen bei einem BeautyKonzern entdeckt worden. Der Wert der Gesamtbeute betrug laut Anklage nahezu eine Million Euro. Doch im Urteil stellten die Richter deutlich niedrigere Schäden fest. Zur Finanzierung seiner Drogensucht, so der Hauptangeklagte, habe er sich zu den angeklagten Taten hinreißen lassen. Auch seine drei Mitangeklagten legten in dem Prozess, der Mitte Mai begonnen hatte, jeweils Geständnisse ab.
Demnach sollten die damals gestohlenen Brautkleider als Hehlerware nach und nach an Interessenten verkauft werden. Um die Menge der Kleider einzulagern, hatte sich der Hauptangeklagte über einen Mittelsmann einen gefälschten Ausweis zur Anmietung des Lagercontainers beschafft. Dort allerdings wurde ein Großteil der Beute Anfang 2021 entdeckt und sichergestellt. Das galt auch für die Kosmetika, die von einem 44-jährigen Mitangeklagten bei nahezu täglichen Einbrüchen in dem Beauty-Konzern an der Rotterdamer Straße erbeutet worden waren. Hier soll der Wert laut Anklage bei rund 470.000 Euro gelegen haben. Tatsächlich aber, so kam im Prozess heraus, waren diese Kosmetika nicht zum Verkauf bestimmt, sondern als Dreingabe an gute Kunden gedacht.
Im Urteil, bei dem der Einbrecher als einziger der Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davonkam, verfügten die Richter nur noch die Einziehung von insgesamt 78.000 Euro bei den ersten drei Angeklagten. Der vierte Komplize, der beim Umräumen der Beute geholfen hatte, wurde wegen Begünstigung zu einem Jahr Haft verurteilt, wegen diverser Vorstrafen ohne Bewährung.
Als die Frau nach ihrer Geldbörse griff, stieß sie der 33-jährige Tatverdächtige sofort zu Boden. Die Seniorin zog sich leichte Verletzungen zu. Zeugen und anwesendes Personal wurden auf das Geschehen aufmerksam und hielten den 33-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der wohnungslose Mann sollte noch gestern einem Haftrichter vorgeführt werden. Er war bereits wegen ähnlicher Straftaten aufgefallen.