Bundestagswahl soll in Berlin teilweise wiederholt werden
Das letzte Wort könnten Karlsruher Richter sprechen.
BERLIN (dpa) Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der AmpelFraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Der Union und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.
Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erstund Zweitstimme erfolgen. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirken, in denen die Stimmabgabe 2021 aufgrund von Wahlfehlern unterbrochen wurde, in denen es erhebliche Verzögerungen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.
Unklar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Wann dieses dann entscheidet, ist offen. Unklar sind auch die Auswirkungen auf die
Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Die Verwaltung war heillos überfordert, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Der zeitgleich ausgetragene Berlin-Marathon erschwerte den Wahlhelfern die Arbeit. Bundeswahlleiter Georg Thiel sah später ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“in Berlin und legte einen Einspruch gegen die Wahl ein. Er verlangte, diese in sechs der zwölf Wahlkreise komplett zu wiederholen. Gegen die Wahl gingen insgesamt 2172 Einsprüche beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ein – so viele wie nie zuvor. Rund 1700 davon betrafen allein Berlin.