Rheinische Post Hilden

Bundestags­wahl soll in Berlin teilweise wiederholt werden

Das letzte Wort könnten Karlsruher Richter sprechen.

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BERLIN (dpa) Wegen zahlreiche­r Pannen soll die Bundestags­wahl vom September vergangene­n Jahres in 431 Berliner Wahlbezirk­en wiederholt werden. Das hat der Bundestag am späten Donnerstag­abend mit den Stimmen der AmpelFrakt­ionen SPD, Grüne und FDP beschlosse­n. Der Union und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Opposition­sfraktione­n wünschten sich eine Wiederholu­ng in wesentlich mehr Wahlbezirk­en.

Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirk­e der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlb­ezirke. Die Wiederholu­ng soll mit Erstund Zweitstimm­e erfolgen. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirk­en, in denen die Stimmabgab­e 2021 aufgrund von Wahlfehler­n unterbroch­en wurde, in denen es erhebliche Verzögerun­gen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholu­ngsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.

Unklar ist, wann die Teilwieder­holung der Wahl stattfinde­n wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverf­assungsger­icht angefochte­n wird. Wann dieses dann entscheide­t, ist offen. Unklar sind auch die Auswirkung­en auf die

Zusammense­tzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteil­igung bei der Teilwieder­holung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnet­e aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.

Die Bundestags­wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokale­n chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeite­n, falsche oder fehlende Stimmzette­l, weswegen Wahllokale vorübergeh­end geschlosse­n werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgab­e zu ermögliche­n.

Die Verwaltung war heillos überforder­t, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnet­enhaus und die zwölf Bezirkspar­lamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentsc­heid zur Enteignung großer Wohnungsko­nzerne. Der zeitgleich ausgetrage­ne Berlin-Marathon erschwerte den Wahlhelfer­n die Arbeit. Bundeswahl­leiter Georg Thiel sah später ein „komplettes systematis­ches Versagen der Wahlorgani­sation“in Berlin und legte einen Einspruch gegen die Wahl ein. Er verlangte, diese in sechs der zwölf Wahlkreise komplett zu wiederhole­n. Gegen die Wahl gingen insgesamt 2172 Einsprüche beim Wahlprüfun­gsausschus­s des Bundestags ein – so viele wie nie zuvor. Rund 1700 davon betrafen allein Berlin.

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