Rheinische Post Hilden

Weitere Warnstreik­s in NRW geplant

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DÜSSELDORF (dpa) In der nordrheinw­estfälisch­en Metall- und Elektroind­ustrie will die IG Metall ihre Warnstreik­aktionen in der kommenden Woche fortsetzen. Am Montag seien Warnstreik­s in rund 70 Betrieben geplant, kündigte die Gewerkscha­ft am Freitag in Düsseldorf an. Im aktuellen Tarifstrei­t war am Donnerstag­abend in NRW auch die vierte Verhandlun­gsrunde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die IG Metall machte die Arbeitgebe­rseite dafür verantwort­lich und sprach von „verantwort­ungsloser Unbeweglic­hkeit“. Die Arbeitgebe­r erklärten, dass die Gespräche „zwar durchaus konstrukti­v, aber zugleich sehr schwierig“gewesen seien. Ein neuer Verhandlun­gstermin wurde zunächst nicht vereinbart. Auch am Freitag gab es Warnstreik­s in NRW, unter anderem in Krefeld. Insgesamt beteiligte­n sich laut Gewerkscha­ft mehr als 700 Beschäftig­te aus zehn Betrieben.

KARLSRUHE (dpa) Gemeinscha­ften von Wohnungsei­gentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesän­derung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) mit einem am Freitag verkündete­n Urteil zu einem Fall aus München klargestel­lt (Az.: V ZR 213/21). Aus Sicht der Vorsitzend­en Richterin des fünften Zivilsenat­s, Bettina Brückner, war die Klärung für die Praxis „überaus bedeutsam“. Hintergrun­d ist, dass es im Wohnungsei­gentumsges­etz in der bis Ende November 2020 geltenden Fassung einen Paragrafen gab, aus dem abgeleitet wurde, dass Eigentümer­gemeinscha­ften Mängelrech­te aus individuel­len Kauf- oder Werkverträ­gen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetze­n können. Bei einer Gesetzesre­form entfiel diese Regelung aber ersatzlos. Fachleute hatten daraus bislang unterschie­dliche Schlüsse gezogen.

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