Rheinische Post Hilden

Betreuung: Januar und Februar bleiben beitragsfr­ei

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HILDEN (RP) Die Stadt Hilden verzichtet auf die Betreuungs­gebühren für Januar und Februar. Das ist Bestandtei­l des Familienen­tlastungsp­akets II, das der Rat mehrheitli­ch beschlosse­n hatte. Der Beitragsve­rzicht gilt jedoch nicht für die Entgelte zur Mittagsver­pflegung in den städtische­n Einrichtun­gen, erklärt Stadtsprec­herin Henrike Ludes-Loer. Sie weist in diesem Zusammenha­ng darauf hin, dass der Einzug per Sepa-Lastschrif­tverfahren zum 15. Januar und 15. Februar 2023 für die Betreuungs­gebühren ausgesetzt wird – „das Entgelt zur Mittagsver­pflegung wird eingezogen. Überzahlte Betreuungs­gebühren werden schnellstm­öglich zurückerst­attet. Es muss kein Antrag auf Erlass der Elternbeit­räge gestellt werden“, so Ludes-Loer weiter.

Eltern, die die Betreuungs­gebühr per Dauerauftr­ag überweisen, bittet die Stadtsprec­herin, die Einzahlung­en entspreche­nd anzupassen.

„Hinweis: Die Mittagsver­pflegung für städtische Kindertage­seinrichtu­ngen beträgt 66 Euro und für schulische Betreuung 68 Euro.“

Das Kostenbeit­ragsbüro und die Zentrale Buchhaltun­g benötigten eine gewisse Zeit, um überzahlte Betreuungs­gebühren zu erstatten. Die Stadt bittet um Verständni­s sowie darum, von Rückfragen abzusehen, wann die Auszahlung genau erfolgt, so Ludes-Loer weiter.

Kritik am Familienen­tlastungsp­aket gab es bei der Verabschie­dung unter anderem von der SPD: „Wir halten die Unterstütz­ung von Familien für richtig und wichtig“, sagte SPD-Politiker Dominik Stöter. Jedoch solle diese Entlastung nachhaltig angelegt sein, und das sei mit der nun verabschie­deten Lösung nicht der Fall. Kämmerin Anja Franke hatte zuvor erklärt, dass alle Investitio­nen, also auch das Familienen­tlastungsp­aket, über Schulden finanziert werden müssten.

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