Neue Regeln für die Krankschreibung
Wenn alles klappt, brauchen Kassenpatienten ab Januar keine gelben Scheine mehr.
DÜSSELDORF Seit Jahren ist der sogenannte gelbe Schein Standard, wenn Ärzte Kassenpatienten krankschreiben. Zum 1. Januar 2023 wird nun vollends auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Bei 77 Millionen Krankschreibungen im Jahr soll das Betriebe und Kassen entlasten.
Was ist die eAU? Dies ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die die Praxen eigentlich schon seit Januar 2022 als Datensatz an die gesetzlichen Krankenkassen auf digitalem Wege übermitteln sollen. Aber nicht alle Praxen haben den Umstieg rechtzeitig geschafft, auch weil es technische Probleme gab. Zum 1. Januar 2023 soll als zweiter Schritt die Krankenkasse die AU-Daten auch an den Arbeitgeber weiterleiten. Das erfolgt allerdings nicht automatisch, stattdessen soll der Betrieb die Daten bei der Kasse anfordern.
Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank? Noch erhält der Arbeitnehmer meist zwei Scheine: einen für sich und einen zur Weiterleitung an den Arbeitgeber. Ab 2023 soll Letzteres entfallen. Der Arbeitnehmer muss dann im Betrieb zwar noch unverzüglich Bescheid sagen, dass er wegen einer Erkrankung ausfällt. Doch den Papierkram übernehmen Arbeitgeber und Kassen: Der Arbeitgeber entscheidet, ob er die eAU von der Krankenversicherung abrufen möchte. Betriebe, die ihren Mitarbeitern drei Tage Karenzzeit wegen Krankheit gewähren, dürften erst einmal abwarten, ob der kranke Mitarbeiter nicht am vierten Tag schon wieder zurück ist.
Wie melde ich die Erkrankung bei der Kasse? Eigentlich sollen das die Praxen
ja seit Anfang 2022 den Kassen melden. Die Verbraucherzentrale ist skeptisch. Sie rät: „Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie bis zur vollständigen Digitalisierung sicherheitshalber die AU immer an Ihre Kasse schicken.“Auch, um später keinen möglichen Anspruch auf Krankengeld zu verlieren.
Ist die Übertragung der Daten sicher? Ja, betonen die Krankenkassen: „Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen und sind damit sicher“, heißt es etwa bei der Techniker-Kasse.
Was ist mit Privatpatienten? Hier ändert sich erst einmal nichts. Das neue Verfahren zur eAU bezieht sich nur auf Kassenpatienten. Arbeitgeber sollten sich bei den privaten Krankenversicherungen erkundigen, wie sie die Auskünfte erteilen.