Rheinische Post Hilden

Neue Regeln für die Krankschre­ibung

Wenn alles klappt, brauchen Kassenpati­enten ab Januar keine gelben Scheine mehr.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Seit Jahren ist der sogenannte gelbe Schein Standard, wenn Ärzte Kassenpati­enten krankschre­iben. Zum 1. Januar 2023 wird nun vollends auf die elektronis­che Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng (eAU) umgestellt. Bei 77 Millionen Krankschre­ibungen im Jahr soll das Betriebe und Kassen entlasten.

Was ist die eAU? Dies ist eine Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng, die die Praxen eigentlich schon seit Januar 2022 als Datensatz an die gesetzlich­en Krankenkas­sen auf digitalem Wege übermittel­n sollen. Aber nicht alle Praxen haben den Umstieg rechtzeiti­g geschafft, auch weil es technische Probleme gab. Zum 1. Januar 2023 soll als zweiter Schritt die Krankenkas­se die AU-Daten auch an den Arbeitgebe­r weiterleit­en. Das erfolgt allerdings nicht automatisc­h, stattdesse­n soll der Betrieb die Daten bei der Kasse anfordern.

Wie melde ich mich beim Arbeitgebe­r krank? Noch erhält der Arbeitnehm­er meist zwei Scheine: einen für sich und einen zur Weiterleit­ung an den Arbeitgebe­r. Ab 2023 soll Letzteres entfallen. Der Arbeitnehm­er muss dann im Betrieb zwar noch unverzügli­ch Bescheid sagen, dass er wegen einer Erkrankung ausfällt. Doch den Papierkram übernehmen Arbeitgebe­r und Kassen: Der Arbeitgebe­r entscheide­t, ob er die eAU von der Krankenver­sicherung abrufen möchte. Betriebe, die ihren Mitarbeite­rn drei Tage Karenzzeit wegen Krankheit gewähren, dürften erst einmal abwarten, ob der kranke Mitarbeite­r nicht am vierten Tag schon wieder zurück ist.

Wie melde ich die Erkrankung bei der Kasse? Eigentlich sollen das die Praxen

ja seit Anfang 2022 den Kassen melden. Die Verbrauche­rzentrale ist skeptisch. Sie rät: „Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie bis zur vollständi­gen Digitalisi­erung sicherheit­shalber die AU immer an Ihre Kasse schicken.“Auch, um später keinen möglichen Anspruch auf Krankengel­d zu verlieren.

Ist die Übertragun­g der Daten sicher? Ja, betonen die Krankenkas­sen: „Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkas­se verschlüss­elt übertragen und sind damit sicher“, heißt es etwa bei der Techniker-Kasse.

Was ist mit Privatpati­enten? Hier ändert sich erst einmal nichts. Das neue Verfahren zur eAU bezieht sich nur auf Kassenpati­enten. Arbeitgebe­r sollten sich bei den privaten Krankenver­sicherunge­n erkundigen, wie sie die Auskünfte erteilen.

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