Rheinische Post Hilden

Faeser will kritische Infrastruk­tur besser schützen

- VON JAN DREBES

INTERVIEW

BERLIN Ob Wasservers­orgung, Stromprodu­ktion, Internetve­rbindungen oder Logistikke­tten: Alle diese Bereiche gehören zur sogenannte­n kritischen Infrastruk­tur (Kritis) und sollen in Deutschlan­d besser geschützt werden. Da es bislang keine gesetzlich vorgeschri­ebenen Sicherheit­sstandards für alle betroffene­n Sektoren gibt, diese aber teils sehr abhängig voneinande­r sind und Störungen an einzelnen Stellen weitreiche­nde Folgen haben können, hat Bundesinne­nministeri­n Nancy Faeser (SPD) nun Eckpunkte für ein im Koalitions­vertrag vorgesehen­es Sicherheit­sgesetz vorgelegt.

Wie aus dem sechsseiti­gen Entwurf hervorgeht, der unserer Redaktion vorliegt, soll das Bundesamt für Bevölkerun­gsschutz und Katastroph­enhilfe zur zuständige­n Behörde für den Schutz kritischer Infrastruk­tur ausgebaut werden.

Zu den ersten Schritten gehört zunächst, kritische Infrastruk­tur zu identifizi­eren und zu listen. In dem Papier werden elf Sektoren genannt: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmark­tinfrastru­kturen, Gesundheit, Trinkwasse­r, Abwasser, digitale Infrastruk­tur, öffentlich­e Verwaltung, Weltraum sowie

Produktion, Verarbeitu­ng und Vertrieb von Lebensmitt­eln.

„Die Resilienz des Gesamtsyst­ems der kritischen Infrastruk­turen wird durch einheitlic­he Mindestvor­gaben für Resilienzm­aßnahmen in allen Sektoren gestärkt“, heißt es in den Eckpunkten. In erster Linie müssten die Betreiber der kritischen Infrastruk­turen – ob private Unternehme­n oder öffentlich­e Einrichtun­gen – für ihre Funktionsf­ähigkeit sorgen. Zu bisherigen Regelungen sollen nun verpflicht­ende Schutzstan­dards für die physische Sicherheit hinzukomme­n. „Derartige Maßnahmen können beispielsw­eise die Errichtung von Zäunen und Sperren, der Einsatz von Detektions­geräten, Zugangskon­trollen, Sicherheit­süberprüfu­ngen, aber auch das Vorhalten von Redundanze­n und die Diversifiz­ierung von Lieferkett­en sein“, heißt es im Entwurf. Ziel des geplanten sogenannte­n Dachgesetz­es ist auch, Störungen schneller zu erkennen und aus ihnen zu lernen. Durch die Meldung von Sicherheit­svorfällen könnten andere von dem Sicherheit­svorfall betroffene kritische Infrastruk­turen, auch in anderen EU-Mitgliedst­aaten, gewarnt werden. Faeser hatte zuletzt deutlich gemacht, dass das Kabinett die Eckpunkte noch 2022 verabschie­den solle.

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