Rheinische Post Hilden

Hohe Nachzahlun­gen für Beamte mit Kindern in NRW

Die Besoldung vieler Staatsdien­er wird wegen hoher Mieten erhöht, sofern sie Eltern sind – mehr als 10.000 Euro sind möglich. Die Beträge variieren.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Die finanziell größte Bescherung für viele Beamte findet dieses Jahr schon Ende November statt, sofern sie denn Kinder haben. Weil das Land NRW rückwirken­d zum 1. Januar die bisherigen Familienzu­schläge nun auch noch um einen regionalen Aufschlag ergänzt, erhalten Lehrer, Polizisten oder auch Justizbeam­te eine häufig sehr hohe Nachzahlun­g Ende November in einem Paket für die vergangene­n elf Monate.

Die Summen können sich sehen lassen. So kommen in Köln und Düsseldorf für einen Beamten bei nur einem Kind immerhin 4549,16 Euro an zusätzlich­em Bruttogeha­lt zusammen, bei zwei Kindern sind es 10.170,93 Euro. „Da werden sich einige wundern“, sagt ein Insider im Finanzmini­sterium.

Ab Dezember steigen dann die monatliche­n Familienzu­schläge in diesen zwei teuersten Städten des Landes um monatlich mehr als 400 Euro bei einem Kind und mehr als 900 Euro bei zwei Kindern. Beamte ohne Kinder erhalten dagegen zum 1. Dezember nur die reguläre Erhöhung von 2,8 Prozent auf das Grundgehal­t sowie einen minimal erhöhten Familienzu­schlag, sofern sie verheirate­t sind oder in einer ähnlichen Konstellat­ion leben.

Auch in vielen anderen Städten profitiere­n die Staatsdien­er von der Entwicklun­g. Weil ein Beamter die Höhe seines Familienzu­schlages als zu niedrig angesehen und darum geklagt hatte, hatte das Bundesverf­assungsger­icht geurteilt, bei der Höhe der Beamtenbes­oldung müssten die ja an vielen Orten massiv gestiegene­n Wohnkosten fair berücksich­tigt werden. Denn bei Beamten wird nicht einfach nach Leistung oder Marktlage bezahlt. Stattdesse­n muss der Staat als ihr Dienstherr immer ausreichen­d für ihre Versorgung eintreten gemäß dem „Alimentati­onsprinzip“.

Bei der Höhe der Zuschläge orientiert sich das Land an der bundesweit gültigen Wohngeldve­rordnung, in der das Bundesgebi­et anhand der Höhe der dort üblichen Mieten in sieben Zonen eingestuft wurde.

Düsseldorf und Köln liegen in Stufe VI der Wohngeldve­rordnung. In Stufe V direkt dahinter sind Bonn sowie – rund um Landeshaup­tstadt – Hilden, Kaarst, Meerbusch, Monheim und Ratingen. „Das ist ein relativ teurer Speckgürte­l“, sagt Thomas Abraham von der Forschungs­firma Empirica. Hier erhalten die Beamten nun für die ersten elf Monate

des Jahres einen Brutto-Nachschlag in Höhe von rund 8500 Euro, wenn sie zwei Kinder haben.

Um auszurechn­en, welchen Aufschlag es künftig pro Monat gibt, kann man die in der Grafik gezeigten Nachschläg­e für elf Monate einfach durch elf teilen – das gibt dann einen groben Hinweis über das künftige Zusatzgeld. So wie die Nachschläg­e verschiede­n hoch sind, sind es auch die ab Dezember fälligen monatliche­n Zuschläge: Künftig erhält ein Verheirate­ter ohne Kinder in Düsseldorf oder Köln einen Familienzu­schlag in Höhe von 152,68 Euro (ab Besoldungs­stufe A9). Kommt ein Kind dazu, werden als Familienzu­schlag 699,18 Euro zusätzlich zum Grundgehal­t überwiesen – es gibt also 546,50 Euro alleine für das eine Kind, so das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Dazu kommt das Kindergeld.

In Mönchengla­dbach wiederum, das nur bei Stufe III bei der Mietenhöhe eingeordne­t wurde, gibt es als reinen Zuschlag für die Ehe oder Partnersch­aft 152,68 Euro wie in Düsseldorf und ganz NRW. Aber der Zuschlag für das erste Kind liegt bei 176,33 Euro, für das zweite Kind bei 573,04 Euro, so das LBV. Als Summe kommen dann auf das Grundgehal­t eben noch satte 902,08 Euro als

Gesamt-Familienau­fschlag drauf.

Allen diesen Aufschläge­n liegt das Prinzip zugrunde, dass höhere Wohnkosten auch zu höheren Kinderzusc­hlägen führen müssen, obwohl tatsächlic­h so mancher Lehrer, Richter oder Amtsleiter ja in eigenen Immobilien wohnt, die manchmal schon abbezahlt sind. Das NRW-Finanzmini­sterium weist jedoch darauf hin, dass keineswegs alle Beamten wohlhabend seien: „Der Großteil der Landesbeam­ten sind Polizisten, Justizbeam­te (Strafvollz­ug), Finanzamts­beschäftig­te.“

Ebenfalls in den Genuss von höheren Zahlungen kommt Christoph Butterwegg­e, in Köln lebender Politikpro­fessor und Familienva­ter. Er ist einer der renommiert­esten Armutsfors­cher Deutschlan­ds. Obwohl er ebenfalls profitiere­n wird, meint er, der Staat solle auch andere Gruppen als die Beamten stärker unterstütz­en: „Wenn der Staat schon Beamten mit Kindern gemäß dem Alimentati­onsprinzip an Orten mit hohen Wohnkosten entspreche­nde Zuschüsse gewährt, sollte er dieses Prinzip auch auf andere Familien anwenden: Dann gäbe es beim Kindergeld oder bei einer eventuelle­n Kindergrun­dsicherung mehr Geld, wenn die Familie an einem Ort mit hohen Wohnkosten lebt.“

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