Hohe Nachzahlungen für Beamte mit Kindern in NRW
Die Besoldung vieler Staatsdiener wird wegen hoher Mieten erhöht, sofern sie Eltern sind – mehr als 10.000 Euro sind möglich. Die Beträge variieren.
DÜSSELDORF Die finanziell größte Bescherung für viele Beamte findet dieses Jahr schon Ende November statt, sofern sie denn Kinder haben. Weil das Land NRW rückwirkend zum 1. Januar die bisherigen Familienzuschläge nun auch noch um einen regionalen Aufschlag ergänzt, erhalten Lehrer, Polizisten oder auch Justizbeamte eine häufig sehr hohe Nachzahlung Ende November in einem Paket für die vergangenen elf Monate.
Die Summen können sich sehen lassen. So kommen in Köln und Düsseldorf für einen Beamten bei nur einem Kind immerhin 4549,16 Euro an zusätzlichem Bruttogehalt zusammen, bei zwei Kindern sind es 10.170,93 Euro. „Da werden sich einige wundern“, sagt ein Insider im Finanzministerium.
Ab Dezember steigen dann die monatlichen Familienzuschläge in diesen zwei teuersten Städten des Landes um monatlich mehr als 400 Euro bei einem Kind und mehr als 900 Euro bei zwei Kindern. Beamte ohne Kinder erhalten dagegen zum 1. Dezember nur die reguläre Erhöhung von 2,8 Prozent auf das Grundgehalt sowie einen minimal erhöhten Familienzuschlag, sofern sie verheiratet sind oder in einer ähnlichen Konstellation leben.
Auch in vielen anderen Städten profitieren die Staatsdiener von der Entwicklung. Weil ein Beamter die Höhe seines Familienzuschlages als zu niedrig angesehen und darum geklagt hatte, hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, bei der Höhe der Beamtenbesoldung müssten die ja an vielen Orten massiv gestiegenen Wohnkosten fair berücksichtigt werden. Denn bei Beamten wird nicht einfach nach Leistung oder Marktlage bezahlt. Stattdessen muss der Staat als ihr Dienstherr immer ausreichend für ihre Versorgung eintreten gemäß dem „Alimentationsprinzip“.
Bei der Höhe der Zuschläge orientiert sich das Land an der bundesweit gültigen Wohngeldverordnung, in der das Bundesgebiet anhand der Höhe der dort üblichen Mieten in sieben Zonen eingestuft wurde.
Düsseldorf und Köln liegen in Stufe VI der Wohngeldverordnung. In Stufe V direkt dahinter sind Bonn sowie – rund um Landeshauptstadt – Hilden, Kaarst, Meerbusch, Monheim und Ratingen. „Das ist ein relativ teurer Speckgürtel“, sagt Thomas Abraham von der Forschungsfirma Empirica. Hier erhalten die Beamten nun für die ersten elf Monate
des Jahres einen Brutto-Nachschlag in Höhe von rund 8500 Euro, wenn sie zwei Kinder haben.
Um auszurechnen, welchen Aufschlag es künftig pro Monat gibt, kann man die in der Grafik gezeigten Nachschläge für elf Monate einfach durch elf teilen – das gibt dann einen groben Hinweis über das künftige Zusatzgeld. So wie die Nachschläge verschieden hoch sind, sind es auch die ab Dezember fälligen monatlichen Zuschläge: Künftig erhält ein Verheirateter ohne Kinder in Düsseldorf oder Köln einen Familienzuschlag in Höhe von 152,68 Euro (ab Besoldungsstufe A9). Kommt ein Kind dazu, werden als Familienzuschlag 699,18 Euro zusätzlich zum Grundgehalt überwiesen – es gibt also 546,50 Euro alleine für das eine Kind, so das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Dazu kommt das Kindergeld.
In Mönchengladbach wiederum, das nur bei Stufe III bei der Mietenhöhe eingeordnet wurde, gibt es als reinen Zuschlag für die Ehe oder Partnerschaft 152,68 Euro wie in Düsseldorf und ganz NRW. Aber der Zuschlag für das erste Kind liegt bei 176,33 Euro, für das zweite Kind bei 573,04 Euro, so das LBV. Als Summe kommen dann auf das Grundgehalt eben noch satte 902,08 Euro als
Gesamt-Familienaufschlag drauf.
Allen diesen Aufschlägen liegt das Prinzip zugrunde, dass höhere Wohnkosten auch zu höheren Kinderzuschlägen führen müssen, obwohl tatsächlich so mancher Lehrer, Richter oder Amtsleiter ja in eigenen Immobilien wohnt, die manchmal schon abbezahlt sind. Das NRW-Finanzministerium weist jedoch darauf hin, dass keineswegs alle Beamten wohlhabend seien: „Der Großteil der Landesbeamten sind Polizisten, Justizbeamte (Strafvollzug), Finanzamtsbeschäftigte.“
Ebenfalls in den Genuss von höheren Zahlungen kommt Christoph Butterwegge, in Köln lebender Politikprofessor und Familienvater. Er ist einer der renommiertesten Armutsforscher Deutschlands. Obwohl er ebenfalls profitieren wird, meint er, der Staat solle auch andere Gruppen als die Beamten stärker unterstützen: „Wenn der Staat schon Beamten mit Kindern gemäß dem Alimentationsprinzip an Orten mit hohen Wohnkosten entsprechende Zuschüsse gewährt, sollte er dieses Prinzip auch auf andere Familien anwenden: Dann gäbe es beim Kindergeld oder bei einer eventuellen Kindergrundsicherung mehr Geld, wenn die Familie an einem Ort mit hohen Wohnkosten lebt.“