NRW streicht Pflicht zum Freitesten
Die Isolation bei einer Corona-Infektion endet nun automatisch nach fünf Tagen – egal, wie der Test ausfällt. Der Gesundheitsminister ändert zum 30. November die Verordnung. Spezielle Regeln gelten in Krankenhäusern und Praxen.
DÜSSELDORF Die Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen ist stabil. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt zwar über dem Länder-Schnitt, aber unverändert bei 235. Nun passt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Regeln zur Absonderung an. Ab 30. November gilt: Infizierte müssen zwar weiter in die Isolation, aber nach fünf Tagen sind sie wieder frei.
Muss man in Isolation? Ja. Wer positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zu reduzieren“, begründete Laumann das Vorgehen. Das begrüßt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV): Infizierte sollten sich nicht selbst durch eine Teilnahme am öffentlichen Alltag in Gefahr bringen, indem sie die Infektion verschleppen. Sie sollten auch andere nicht gefährden, indem sie diese anstecken, so der KV-Sprecher.
Wie lange muss man in Isolation? Was neu ist: „Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen“, so das Ministerium. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt. Man muss also nicht mehr einen negativen Bürgertest nachweisen. In der Vergangenheit hatten manche Infizierte zehn Tage und mehr auf ein negatives Ergebnis warten müssen. Die Ärzte begrüßen das: „Mit Blick auf den mittlerweile erreichten Immunisierungsgrad der Bevölkerung und auch die Eigenverantwortung eines jeden Bürgers ist das automatische Ende einer Isolation nach fünf Tagen aus unserer Sicht vertretbar“, so der KV-Sprecher. Der überwiegende Teil der Bevölkerung habe bereits eine gewisse Routine im Umgang mit dem Virus.
Dürfen Infizierte nach fünf Tagen nach Bundesland in Prozent überall hin? Dürfen ja, sollen nein. Laumann bittet mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter um Vorsicht: „Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen“, so der Minister.
Ab wann zählt die Isolation? „Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag eins der Isolierung, das heißt, der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet“, erklärte das Ministerium. Die neuen Regeln gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November begonnen haben.
Kann man sich krankschreiben lassen? Ja, das ist weiter möglich, wie das Ministerium betont. Es will verhindern, dass Arbeitgeber infizierte Beschäftigte zur Arbeit zwingen. „Wer sich krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisch möglich“, betonte Laumann weiter.
Was muss man also tun, wenn man positiv ist? „Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen“, so das Ministerium. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist man verpflichtet, sich unverzüglich „auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben“, so das Ministerium. Um später offiziell den Genesenen-Status zu erhalten, auch wenn dieser derzeit keine Rolle spielt, braucht man einen positiven PCR-Test. Ein Bürgertest reicht nicht.
Durchgeführte Auffrischungsimpfungen (erster Booster)
Was muss man tun, wenn man negativ ist? Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Nichtinfizierte Angehörige und Kontaktpersonen müssen ohnehin nicht mehr in Quarantäne.
Was gilt für Beschäftigte in Kliniken und Praxen? Für sie gibt es keine Änderung, es bleibt alles beim Alten. „Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitsverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses“, so das Ministerium. Sie müssen sich weiter freitesten. So sollen Ansteckungen von vulnerablen Personen vermieden werden.
Wann fällt die Isolation in NRW ganz? Länder wie Bayern und Baden-Württemberg haben die Isolation bereits in der vergangenen Woche gekippt. Die Landesregierung NRW hält das auf Dauer durchaus auch für möglich, fährt aber erst einmal weiter auf Sicht: „Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten“, sagte Laumann. In Bayern ist an die Stelle der Isolationspflicht für mit Corona Infizierte die Maskenpflicht sowie ein Betretungsund Tätigkeitsverbot in Krankenhäusern und Altenheimen getreten.