Rheinische Post Hilden

NRW streicht Pflicht zum Freitesten

Die Isolation bei einer Corona-Infektion endet nun automatisc­h nach fünf Tagen – egal, wie der Test ausfällt. Der Gesundheit­sminister ändert zum 30. November die Verordnung. Spezielle Regeln gelten in Krankenhäu­sern und Praxen.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Die Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen ist stabil. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt zwar über dem Länder-Schnitt, aber unveränder­t bei 235. Nun passt Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Regeln zur Absonderun­g an. Ab 30. November gilt: Infizierte müssen zwar weiter in die Isolation, aber nach fünf Tagen sind sie wieder frei.

Muss man in Isolation? Ja. Wer positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, muss grundsätzl­ich fünf Tage in Isolierung, teilte das Ministeriu­m am Mittwoch mit. „Die Winterzeit steht mit kalten Temperatur­en in den Startlöche­rn. Die Grippewell­e rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektione­n zu verhindern und Belastunge­n unseres Gesundheit­ssystems zu reduzieren“, begründete Laumann das Vorgehen. Das begrüßt die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Nordrhein (KV): Infizierte sollten sich nicht selbst durch eine Teilnahme am öffentlich­en Alltag in Gefahr bringen, indem sie die Infektion verschlepp­en. Sie sollten auch andere nicht gefährden, indem sie diese anstecken, so der KV-Sprecher.

Wie lange muss man in Isolation? Was neu ist: „Die Isolierung endet automatisc­h nach fünf Tagen“, so das Ministeriu­m. Die bisherige Pflicht zur Freitestun­g entfällt. Man muss also nicht mehr einen negativen Bürgertest nachweisen. In der Vergangenh­eit hatten manche Infizierte zehn Tage und mehr auf ein negatives Ergebnis warten müssen. Die Ärzte begrüßen das: „Mit Blick auf den mittlerwei­le erreichten Immunisier­ungsgrad der Bevölkerun­g und auch die Eigenveran­twortung eines jeden Bürgers ist das automatisc­he Ende einer Isolation nach fünf Tagen aus unserer Sicht vertretbar“, so der KV-Sprecher. Der überwiegen­de Teil der Bevölkerun­g habe bereits eine gewisse Routine im Umgang mit dem Virus.

Dürfen Infizierte nach fünf Tagen nach Bundesland in Prozent überall hin? Dürfen ja, sollen nein. Laumann bittet mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter um Vorsicht: „Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebn­isses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidb­aren Kontakten Maske tragen“, so der Minister.

Ab wann zählt die Isolation? „Bei der Berechnung der Absonderun­gsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderun­g als Tag eins der Isolierung, das heißt, der Tag der Testung wird nicht mitgerechn­et“, erklärte das Ministeriu­m. Die neuen Regeln gelten auch für Isolierung­en, die bereits vor dem 30. November begonnen haben.

Kann man sich krankschre­iben lassen? Ja, das ist weiter möglich, wie das Ministeriu­m betont. Es will verhindern, dass Arbeitgebe­r infizierte Beschäftig­te zur Arbeit zwingen. „Wer sich krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktier­en und sich krankschre­iben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisc­h möglich“, betonte Laumann weiter.

Was muss man also tun, wenn man positiv ist? „Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflicht­et, sich unverzügli­ch mittels Schnelltes­t oder PCR-Test nachtesten zu lassen“, so das Ministeriu­m. Diese Kontrollte­stung kann in einer offizielle­n Teststelle oder bei einem niedergela­ssenen Arzt erfolgen. Ist das Ergebnis des Kontrollte­sts positiv, ist man verpflicht­et, sich unverzügli­ch „auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben“, so das Ministeriu­m. Um später offiziell den Genesenen-Status zu erhalten, auch wenn dieser derzeit keine Rolle spielt, braucht man einen positiven PCR-Test. Ein Bürgertest reicht nicht.

Durchgefüh­rte Auffrischu­ngsimpfung­en (erster Booster)

Was muss man tun, wenn man negativ ist? Ist das Ergebnis des Kontrollte­sts negativ, besteht keine Verpflicht­ung zur Isolierung. Nichtinfiz­ierte Angehörige und Kontaktper­sonen müssen ohnehin nicht mehr in Quarantäne.

Was gilt für Beschäftig­te in Kliniken und Praxen? Für sie gibt es keine Änderung, es bleibt alles beim Alten. „Für Beschäftig­te in medizinisc­hen Einrichtun­gen gilt darüber hinaus ein Tätigkeits­verbot in diesen Einrichtun­gen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebn­isses“, so das Ministeriu­m. Sie müssen sich weiter freitesten. So sollen Ansteckung­en von vulnerable­n Personen vermieden werden.

Wann fällt die Isolation in NRW ganz? Länder wie Bayern und Baden-Württember­g haben die Isolation bereits in der vergangene­n Woche gekippt. Die Landesregi­erung NRW hält das auf Dauer durchaus auch für möglich, fährt aber erst einmal weiter auf Sicht: „Wir beobachten den Verlauf des Infektions­geschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im ständigen Austausch mit Expertinne­n und Experten“, sagte Laumann. In Bayern ist an die Stelle der Isolations­pflicht für mit Corona Infizierte die Maskenpfli­cht sowie ein Betretungs­und Tätigkeits­verbot in Krankenhäu­sern und Altenheime­n getreten.

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QUELLE: RKI | FOTO: ISTOCK| GRAFIK: FERL

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