Rheinische Post Hilden

Folgenschw­erer Streich mit explosivem Spielzeug

Ein Jugendlich­er soll illegale Böller in Plüschtier­e gesteckt und gezündet haben. Jetzt wurde er verurteilt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Nach einem Streich, der böse hätte enden können, musste ein 15-Jähriger am Mittwoch vor das Jugendgeri­cht. Vor einem Jahr hatte er mit zwei strafunmün­digen Freunden die Bäuche zweier Stofftiere aufgeschli­tzt, darin sogenannte Polen-Böller platziert, angezündet – und laut Anklage aus der dritten Etage auf die Straße geworfen. Dort spielten damals Kinder aus der Nachbarsch­aft. Ein Mädchen (damals zehn) klagte nach der Explosion der Plüschtier­e über Schmerzen.

Mit Rücksicht auf das jugendlich­e Alter des Angeklagte­n wurde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlich­keit geführt. Dem inzwischen 15-Jährigen wurde das Herbeiführ­en einer Sprengstof­fexplosion sowie gefährlich­e Körperverl­etzung angelastet. Nach Informatio­nen unserer Redaktion bestritt er zwar, die Plüschtier­e geworfen zu haben, gab aber zu, dabei gewesen zu sein. Daher musste er sich die Tat der anderen Kinder wie eine eigene anrechnen lassen.

Laut Sprengstof­fgesetz sind bereits Kauf und Besitz der besagten Böller strikt verboten, können bei Erwachsene­n sogar mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Der Schüler kam nach Jugendrech­t deutlich milder davon. Allerdings setzte das Gericht ein deutliches Zeichen gegen den Missbrauch dieser extrem gefährlich­en, weil nicht geprüften Sprengkörp­er und verhängte gegen den 15-Jährigen 160 Arbeitsstu­nden, die er bei einer gemeinnütz­igen Organisati­on abzuleiste­n hat. Zudem muss er an einem Leseprojek­t der Jugendgeri­chtshilfe (JGH) teilnehmen. Er muss dabei individuel­l für ihn ausgewählt­e Bücher lesen und ihren Inhalt anschließe­nd mit der Gerichtshi­lfe besprechen.

Und als dritte Sanktion brummte das Jugendgeri­cht dem 15-Jährigen schließlic­h noch auf, dass er an alle Kinder, die damals auf der Straße gespielt hatten, jetzt Entschuldi­gungen für seine Mitwirkung bei der Tat schreiben muss. Immerhin waren diese Nachbarski­nder nur durch puren Zufall von den explodiere­nden Kuscheltie­ren nicht getroffen oder gar erheblich verletzt worden. Dem Vernehmen nach ist das Urteil bereits rechtskräf­tig.

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