Folgenschwerer Streich mit explosivem Spielzeug
Ein Jugendlicher soll illegale Böller in Plüschtiere gesteckt und gezündet haben. Jetzt wurde er verurteilt.
DÜSSELDORF Nach einem Streich, der böse hätte enden können, musste ein 15-Jähriger am Mittwoch vor das Jugendgericht. Vor einem Jahr hatte er mit zwei strafunmündigen Freunden die Bäuche zweier Stofftiere aufgeschlitzt, darin sogenannte Polen-Böller platziert, angezündet – und laut Anklage aus der dritten Etage auf die Straße geworfen. Dort spielten damals Kinder aus der Nachbarschaft. Ein Mädchen (damals zehn) klagte nach der Explosion der Plüschtiere über Schmerzen.
Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des Angeklagten wurde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dem inzwischen 15-Jährigen wurde das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung angelastet. Nach Informationen unserer Redaktion bestritt er zwar, die Plüschtiere geworfen zu haben, gab aber zu, dabei gewesen zu sein. Daher musste er sich die Tat der anderen Kinder wie eine eigene anrechnen lassen.
Laut Sprengstoffgesetz sind bereits Kauf und Besitz der besagten Böller strikt verboten, können bei Erwachsenen sogar mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Der Schüler kam nach Jugendrecht deutlich milder davon. Allerdings setzte das Gericht ein deutliches Zeichen gegen den Missbrauch dieser extrem gefährlichen, weil nicht geprüften Sprengkörper und verhängte gegen den 15-Jährigen 160 Arbeitsstunden, die er bei einer gemeinnützigen Organisation abzuleisten hat. Zudem muss er an einem Leseprojekt der Jugendgerichtshilfe (JGH) teilnehmen. Er muss dabei individuell für ihn ausgewählte Bücher lesen und ihren Inhalt anschließend mit der Gerichtshilfe besprechen.
Und als dritte Sanktion brummte das Jugendgericht dem 15-Jährigen schließlich noch auf, dass er an alle Kinder, die damals auf der Straße gespielt hatten, jetzt Entschuldigungen für seine Mitwirkung bei der Tat schreiben muss. Immerhin waren diese Nachbarskinder nur durch puren Zufall von den explodierenden Kuscheltieren nicht getroffen oder gar erheblich verletzt worden. Dem Vernehmen nach ist das Urteil bereits rechtskräftig.