Gesetze müssen sich ändern
Zu Recht fordert der Staat die Sanierung aller Altgebäude in unserem Lande. Insbesondere vor dem derzeitigen Hintergrund der Energiekrise und dem UkraineKrieg. Aber der Gesetzgeber verlangt von den Vermietern, dass Gebäude nach Möglichkeit bis zum Jahr 2030 saniert werden sollen. Wie soll das geschehen? Hier sollte schleunigst etwas passieren, und zwar nicht nur mit verbilligten Krediten der KFW, sondern auch analog zur gesetzlichen Vorschrift des Paragrafen 7g ESTG zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Eine ähnliche Vorschrift wie die des Paragrafen 7g ESTG sollte demnach im Einkommensteuergesetz verankert werden, wonach Eigentümern von vermieteten Immobilien die Möglichkeit eingeräumt werden könnte, von ihren jährlichen Überschüssen zumindest Teilbeträge in eine überschussmindernde Rücklage einzustellen. Sonst droht der Abriss von Tausenden Immobilien aus den Jahren 1945 bis 1975.
Die Bundesregierung überzeugt hier wieder einmal mit Benachteiligung von diversen Gruppen. Herr Lauterbach hat eine ganze Reihe von Pflegekräften vergessen. Ein Gesundheitsminister, der angeblich Fachmann ist, weit gefehlt.
Der Pflegebonus wird nur an examinierte Pflegekräfte ausgezahlt. Alle Kräfte im Krankenhaus, die intensiv am Patienten arbeiten, aber nur eine Ausbildung als Krankenpflegehelferin haben, werden vergessen. Aus Nervosität habe ich die Prüfung als Krankenpflegerin vor 45 Jahren nicht geschafft, arbeite aber seit dieser Zeit wie eine examinierte Krankenschwester. Es ist kein Problem für mein Krankenhaus, in dem ich beschäftigt bin, mich stundenlang alleine mit Aushilfskräften auf einer Station einzusetzen, auf der wir bis zu 30 Patienten betreuen. Aber beim Pflegebonus gehe ich leer aus. Vielen Dank, Herr Lauterbach.