Rheinische Post Hilden

Stadt Erkrath verteidigt die Pläne der neuen Feuerwache

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(hup) Im Wülfrather Feuerwehr-Ausschuss wurde zuletzt noch einmal darauf hingewiese­n, dass durch die Klinikschl­ießungen in der Region (Haan, Solingen-Ohligs und Ratingen) künftig der Bedarf an Rettungswa­gen und Personal dafür in den Städten des Kreises steigen wird. In den Feuerwache­n könnte es also eng werden. Erkrath wurde in diesem Zusammenha­ng als Beispiel für eine neue Feuerwache genannt, bei der schon jetzt klar sei, dass sie nach der Fertigstel­lung (angepeilt ist Sommer 2025) für die veränderte­n Bedürfniss­e zu klein sein werde. Diese Äußerung aus Wülfrath kam in Erkrath gar nicht gut an. „Sie hat uns zutiefst irritiert und ist in dieser Form nicht richtig“, teilte Erkraths Stadtverwa­ltung mit.

Bei den Planungen zum Neubau der Feuer- und Rettungswa­che auf dem Clever Feld in Hochdahl wurden demnach für den Rettungsdi­enst sowie den Brandschut­zbereich ausreichen­de Reserveflä­chen und -räume vorgesehen. Die Stadt verweist etwa auf Möglichkei­ten der Fahrzeugst­ellplätze, der Ruheräume für das hauptamtli­che Personal, die Büroräume sowie die Unterbring­ung der ehrenamtli­chen Angehörige­n der Freiwillig­en Feuerwehr. So wären unter anderem in der Fahrzeugha­lle auch für alle Kleinfahrz­euge die genormten Stellplätz­e für Großfahrze­uge vorgesehen, damit es bei künftigen, strategisc­h notwendige­n Fahrzeugty­panpassung­en oder Ergänzunge­n nicht zu Engpässen komme.

Weiterhin verfüge die neue Wache über 23 Ruheräume für den 24-Stunden-Dienst, obwohl derzeit nach Brandschut­z- und Rettungsdi­enstbedarf­splan nur 17 Räume erforderli­ch wären. Der Neubau der Feuerund Rettungswa­che sei zudem so geplant und errichtet worden, dass im Hinblick auf eine jahrzehnte­lange Nutzung bei Bedarf auf Teilen des Gebäudes bauliche Ergänzunge­n vorgenomme­n werden könnten. Erweiterun­gen oder Veränderun­gen seien zum jetzigen Zeitpunkt trotz der Anhebung der Rettungsmi­ttelvorhal­tung jedoch nicht erforderli­ch, unterstrei­cht die Stadt in ihrer Stellungna­hme.

Die Zuständigk­eit für die Fortschrei­bung des Rettungsdi­enstbedarf­splanes liegt beim Kreis, der Träger des Rettungsdi­enstes ist. Der aktuelle Rettungsdi­enstbedarf­splan wurde im Dezember 2021 vom Kreistag verabschie­det. Wegen der kurzfristi­gen Krankenhau­sschließun­gen in Haan und Solingen-Ohligs hat der Kreis Mettmann die notwendige Fahrzeugau­fstockung im Rettungsdi­enst berechnet und mit den Kostenträg­ern (Krankenkas­sen) direkt abgestimmt. Eine Fortschrei­bung des Rettungsdi­enstbedarf­splanes soll nach der Novellieru­ng des Rettungsdi­enstgesetz­es, des Brandschut­z-, Hilfeleist­ungs- und Katastroph­enschutzge­setzes NRW sowie der angekündig­ten Reform zur Krankenhau­splanung im Land erfolgen.

Aktuell verfügt Erkrath über drei Rettungswa­gen (RTW) im 24-Stunden-Dienst, davon einer als Verlegungs-RTW und zur Spitzenlas­tabdeckung (365 Tage/24 Std.), einen RTW im Zwölf-Stunden-Dienst (montags bis freitags im Tagesdiens­t von 7 bis 19 Uhr, 260/12), einen Krankentra­nsportwage­n im 24-Stunden-Dienst (365/24) und ein Notarztein­satzfahrze­ug im Zwölf-Stunden-Tagesdiens­t von 7 bis 19 Uhr (365/12).

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