Rheinische Post Kleve

Vergewalti­ger ist auf der Flucht

- VON SABRINA PETERS UND PETER JANSSEN

Der 52-jährige Klever, der wegen Vergewalti­gung und weiterer sexueller Delikte am Donnerstag zu einer fünfeinhal­bjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, ist untergetau­cht. Nach ihm wird nun per Haftbefehl gesucht.

KLEVE Der 52-jährige Angeklagte, der am Donnerstag zur Urteilsver­kündigung vor dem Klever Landgerich­t nicht erschien, ist auf der Flucht. Der Vorsitzend­e Richter Gerhard van Gemmeren hatte gegen ihn in Abwesenhei­t, wie gestern berichtet, eine Freiheitss­trafe von fünfeinhal­b Jahren wegen Verge-

Alexander Lembke waltigung und etlicher weiterer sexueller Delikte verhängt.

Bevor das Urteil gesprochen wurde, war die Sitzung wegen Mittagspau­se und Urteilsber­atung unterbroch­en worden. Nach den 90 Minuten hatte sich der Angeklagte dazu entschiede­n, nicht mehr zur Urteilsver­kündung zu kommen. Sein Anwalt Karl Scholten gab als Grund an, dass sein Mandant plötzlich gesundheit­liche Probleme habe. Nach einem Verdacht auf Schlaganfa­ll sowie Herzbeschw­erden hätte er es vorgezogen, ins Krankenhau­s zu gehen, so Scholten. Polizeispr­echer Michael Ermers erklärte, dass der 52-Jährige nie im Krankenhau­s angekommen sei.

Vor der Unterbrech­ung hatten Staatsanwä­ltin sowie die Anwältin einer Nebenkläge­rin ihre Plädoyers gehalten. Beide forderten sieben Jahre Haft für den Klever. Im gesamten Verlauf des Verfahrens wurde man den Eindruck nicht los, dass der Angeklagte stets damit rechnete, als freier Mann den Gerichtssa­al wieder zu verlassen. Erst nachdem er die beantragte­n Freiheitss­trafen hörte, schien ihm bewusst zu werden, wo die Reise hingeht.

Nach dem Urteilsspr­uch wurde der 52-Jährige dann zur Fahndung ausgeschri­eben. Das Landeskrim­i- nalamt sucht den Mann jetzt. Diskutiert wurde, warum der Verurteilt­e nicht in Untersuchu­ngshaft saß. Gerichtssp­recher Alexander Lembke erklärt: „Es gab keine Anhaltspun­kte, die auf eine Fluchtgefa­hr hindeutete­n. Er ist zu allen Verhandlun­gen erschienen und hat sei- nen familiären Mittelpunk­t in Kleve.“

Dass Familienan­gehörige des Vergewalti­gers in Amerika leben und er längere Zeit in Israel arbeitete, reichten während der Verhandlun­g dem Gericht nicht für die Anordnung einer U-Haft aus.

Als Fluchtanre­iz gilt jedoch eine zu erwartende hohe Haftstrafe. Nach den ersten Aussagen der geschädigt­en Frauen während des Prozesses war schnell klar, dass er verurteilt wird und in welchem Strafrahme­n man sich bewegt. Hinzu kommt, dass der Klever bereits mehrfach und einschlägi­g vorbestraf­t ist. So wurde er bereits unter anderem zu einer dreijährig­en Haftstrafe wegen Vergewalti­gung verurteilt. Eine vorzeitige Haftentlas­sung hatte der damalige Richter abgelehnt. Der heute 52-Jährige habe seine Taten nicht eingesehen, und es bestehe die Gefahr, dass er rückfällig werde, begründete der damalige Richter seine Entscheidu­ng.

Die Staatsanwa­ltschaft, die Nebenklage und das Gericht waren sich darüber hinaus einig, dass der 52-Jährige auch nach der Haftzeit nicht aus seinen Fehlern gelernt habe. „Er ist ein notorische­r Sexualstra­ftäter“, sagte Richter Gerhard van Gemmeren in seiner Urteilsbeg­ründung und vor den Augen der Ehefrau des Angeklagte­n. Auch deshalb ordnete er zum Schutze der Gesellscha­ft eine sofortige Unterbring­ung in eine Justizvoll­zugsanstal­t an.

„Es gab keine Anhaltspun­kte, die auf eine Flucht hindeutete­n“

Pressespre­cher Landgerich­t Kleve

 ?? RP-ARCHIVBILD: PETER GRAUPNER ?? Die Schwanenbu­rg thront über Kleve und ist der Sitz des Landgerich­ts.
RP-ARCHIVBILD: PETER GRAUPNER Die Schwanenbu­rg thront über Kleve und ist der Sitz des Landgerich­ts.

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