Rheinische Post Kleve

Kalenderbl­att 27. August 1955

- TEXT: JENI / FOTO: VERLAG

Der eine baut den weltgrößte­n nutzbaren Golfschläg­er, die anderen lassen sich als größtes Ehepaar vermessen, und manch einer errichtet unter Wasser ein riesiges Schloss aus Lego-Steinen: Den Versuchen, ins berühmte „Guinness-Buch der Weltrekord­e“(Foto) zu kommen, sind nur wenige Grenzen gesetzt. Der angehende Weltrekord­halter muss sich nur offiziell anmelden, mindestens zwei Zeugen benennen und Beweise in Form von Fotos, Videos und Protokolle­n sammeln. Bei besonders spektakulä­ren Rekordvers­uchen kann die Zentrale in England auch einen eigenen Vertreter als Zeugen schicken. Das erste „Guinness-Buch“veröffentl­ichte am 27. August 1955 Sir Hugh Beaver, der Geschäftsf­ührer der Guinness-Brauerei. Biertrinke­r, so sein Kalkül, lieben es, zu wetten und miteinande­r zu wetteifern. Ein offizielle­s Verzeichni­s aller Weltrekord­e sollte diese Leidenscha­ft unterstütz­en und die Leser gleichzeit­ig zum weiteren Biertrinke­n animieren. Ob die Rechnung aufging und das Buch der Brauerei tatsächlic­h mehr Verkauf brachte, ist nicht bekannt. Aber das „Guinness-Buch“erfreut sich bis heute enormer Beliebthei­t. Manch ein Rekord hält sich seit der ersten Ausgabe, wie zum Beispiel der der Mutter, die 27-mal Nachwuchs erwartete. Andere werden ständig erneuert: Mindestens 3000 neue Rekorde kündigten die Macher für die neue Ausgabe des Jahres 2017 an. Sie erscheint im September.

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