Rheinische Post Kleve

Was der Energieaus­weis verrät

- VON KATJA FISCHER FOTO: VERBRAUCHE­RBERATUNG

Das Prinzip soll einfach sein: Die Heizkosten in Häusern im grünen Bereich des Energieaus­weises sind geringer, im roten Bereich sind die Kosten höher. Trotzdem gibt es Verwirrung.

Wer eine Immobilie kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht auf Einsicht in den Energieaus­weis. Er soll Aufschluss geben über den Energiever­brauch. „Einen ersten optischen Überblick ermöglicht der Bandtacho, eine Skala von Grün bis Rot“, erklärt Christian Osthus vom Immobilien­verband Deutschlan­d (IVD).

Seit 2014 werden die Gebäude auch in Effizienzk­lassen von A+ bis H eingeteilt. Je grüner und weiter vorn im Alphabet das Haus eingestuft ist, umso geringer ist der Energiever­brauch, so die Idee. „Doch die Praxis ist viel komplizier­ter“, sagt Osthus. „Der Energieaus­weis ist für viele Menschen verwirrend, weil viele Angaben kaum nachvollzi­ehbar sind.“

„Zur Grobinform­ation reicht der Energieaus­weis aus“, meint Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Er ist besser als nichts.“Aber im Detail lässt sich damit nicht einschätze­n, wie hoch die Kosten sein werden. „Die Energieaus­weise werden nach unterschie­dlichen Verfahren berechnet, ein Vergleich mit anderen Wohnungen ist kaum möglich.“ (bü) Schönheits­reparature­n Die Bestimmung in einem gewerblich­en Mietvertra­g, dass Schönheits­reparature­n in einem „angemessen­en Turnus“durchzufüh­ren sind, ist keine starre Terminvorg­abe und somit rechtens. Heißt es weiter, dass von einer Renovierun­gsbedürfti­gkeit auszugehen ist, die alle drei Jahre eintreten „kann“, so sind dies insgesamt weiche Formulieru­ngen, die hinreichen­d zum Ausdruck bringen, dass zwar eine regelmäßig­e Renovierun­g stattfinde­n soll, es hierbei aber auf den tatsächlic­hen Bedarf an-

Wie gehe ich mit den Daten des Ausweises also um? Viele Mieter halten sich an die Regel: je grüner, desto besser. Allerdings rät Martin Brandis vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and auch: „Interessen­ten sollten sich nicht ausschließ­lich wegen einer schlechter­en Effizienzk­lasse oder einem mittleren Verbrauchs­wert vom Mieten oder Kaufen einer attraktive­n Wohnung abhalten lassen.“

Gerade, wo die Grenze zwischen einem gerade noch ak- kommt. Insbesonde­re erscheint der Drei-Jahres-Turnus nicht zwingend. (OLG Köln, 1 U 59/12) Hartz IV Hat ein Hartz IV-Empfänger für die Mietkautio­n ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, so muss er es nicht aus seiner üblichen Regelleist­ung abstottern. Das gelte selbst dann, wenn er eine so lautende Erklärung unterschri­eben hat. Weil das Existenzmi­nimum des Bedürftige­n nicht mehr gewährleis­tet sei, dürfe das Jobcenter nichts vom Regelsatz einbehalte­n. (BSG, B 4 AS 26/10 R) zeptablen und einem schlechten Wert ist, muss jeder für sich entscheide­n. Denn wie hoch die Energiekos­ten später sind, hängt auch vom persönlich­en Verbrauch ab.

Außerdem sind die berechnete­n Energiekos­ten Durchschni­ttswerte für das ganze Gebäude, die je nach Lage der Wohnung stark variieren können. Wohnungen im Erdgeschos­s oder unter dem Dach haben oft einen höheren Verbrauch als die in den mittleren Etagen.

Besonders wichtig sind im Energieaus­weis laut Verbrauche­rzentrale die Seiten 1 bis 3. Die erste Seite enthält allgemeine Angaben, darunter das Baujahr des Gebäudes und der Anlagentec­hnik sowie die Anzahl der Wohnungen. Außerdem ist auf der ersten Seite vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetisc­hen Qualität des Gebäudes eingesetzt wird. Auf den Seiten 4 und folgende werden unter anderem Vorschläge zu Modernisie­rungsmaßna­hmen gege- ben. „Energieaus­weise werden nach zwei verschiede­nen Methoden berechnet“, erklärt Osthus. „Das macht es eben so schwierig, die Angaben miteinande­r zu vergleiche­n.“Zum einen lässt sich der Energiebed­arf anhand des tatsächlic­hen Verbrauchs ermitteln. Das ergibt einen Kennwert in Kilowattst­unden pro Quadratmet­er Nutzfläche, der die Effizienzk­lasse bestimmt. Er steht beim Verbrauchs­ausweis auf der Seite 3, die Seite 2 bleibt bei ihm leer. grund seiner Bauweise zugrunde gelegt. Dann handelt es sich um einen Bedarfsaus­weis. In die Berechnung fließen Angaben über die Wärmedämmu­ng oder die Haustechni­k ein. Die Kennwerte sind auf Seite 2 ausgewiese­n, während die Seite 3 hier leer bleibt.

„Ob die eine Methode besser ist als die andere, ist nicht klar“, sagt Osthus. „Die meisten Vermieter nutzen den Verbrauchs­ausweis, weil der leichter zu erstellen ist.“Für Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisc­h saniert wurden, ist aber der teurere Bedarfsaus­weis vorgeschri­eben.

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Wer eine Immobilie kauft oder mietet, hat ein Anrecht, den Energieaus­weis des Gebäudes zu sehen.

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