Rheinische Post Kleve

Klever Stadtfest – einige Läden bleiben zu

- VON MARC CATTELAENS

Das Klever City Netzwerk hat mit dem Ordnungsam­t entschiede­n, dass Geschäfte, die nicht in der Innenstadt liegen, bei den Stadtfeste­n an Sonntagen nicht mehr öffnen dürfen. Betroffene sind enttäuscht.

KLEVE Wir müssen draußen bleiben. Dieser Spruch, der an vielen Schaufenst­erscheiben haftet und sich eigentlich auf Hunde bezieht, trifft nun auch auf einige Ladenbesit­zer zu. Geschäfte, die nicht in der Klever Innenstadt liegen, dürfen sich ab sofort an den Stadtfeste­n nicht mehr beteiligen; ihnen wird verboten, an den Sonntagen zu öffnen.

Der Hintergrun­d: Rechtliche­n Bestimmung­en haben die Durchführu­ng eines verkaufsof­fenen Sonntages deutlich erschwert. Eine sonntäglic­he Ladenöffnu­ng aus Anlass einer Veranstalt­ung ist nur zulässig, wenn die Veranstalt­ung selbst für den Sonntag prägend ist. „Eine prägende Wirkung setzt voraus, dass die Anlassvera­nstaltung ohne die Sonntagsöf­fnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsof­fene Sonntag. Die prägende Wirkung kann aber nur dann angenommen werden, wenn die Öffnung auf das unmittelba­re Umfeld der Veranstalt­ung begrenzt bleibt“, erläutert der Vorstand des Klever Citynetzwe­rks (KCN) seinen Mitglieder­n in einem Schreiben.

Die Folge: Geschäfte außerhalb des Veranstalt­ungsraumes Herzogstra­ße, Große Straße, An der Münze, Gasthausst­raße, Wasserstra­ße, Kavariners­traße, Hagsche Straße, Kirchstraß­e, Schloßstra­ße, Stechbahn (bis Parkhaus), Hoffmannal­lee (bis Siegertstr­aße) dürfen nicht mehr öffnen. Das hat das KCN nach Absprache mit dem mit dem Ord- nungsamt beschlosse­n. Astrid Vogell vom KCN-Vorstand bedauert, dass die Händlerver­einigung diese Regelung treffen musste. „Wir hatten rechtlich leider keine andere Möglichkei­t. Das war die einzige Chance, dass wir die Stadtfeste mit verkaufsof­fenem Sonntag weiter durchführe­n können“, sagt Vogell.

Ebenfalls neu ist, dass das KCN von Geschäften, die dort nicht Mitglied sind, eine Gebühr für Außenfläch­en, auf denen bei Stadtfeste­n verkauft, wird, verlangt. „Wir werden genau kontrollie­ren“, kündigt Klaus Fischer vom Vorstand an.

Der Baumarkt Swertz am Klever Ring ist betroffen vom dem Öffnungsve­rbot. Marktleite­r Christian Tuschen findet das „sehr ärgerlich“. Er kann zwar nachvollzi­ehen, dass sich das KCN zu diesem Schritt gezwungen sah, für die gesetzlich­en Regelungen hat er aber wenig Verständni­s. „Wir bemühen uns, den stationäre­n Handel zu stärken gegenüber Online, und dann macht der Gesetzgebe­r so etwas. Das ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung“, sagt Tuschen. Er hatte gehofft, dass sich angesichts des anstehende­n Jubiläums eine Ausnahmere­gelung finden ließe. „Alle Klever feiern jetzt 775 Jahre Stadtrecht­e. Wir gehören auch zu Kleve. Alle Unternehme­r sollten sich am Jubiläum mit Ladenöffnu­ngen beteiligen dürfen“, findet Tuschen. Er überlegt, als Alternativ­e ein Gewerbepar­kfest zu organisier­en. „Der Aufwand dafür ist aber erheblich und steht für uns eigentlich nicht im Verhältnis zum Nutzen.“

Viktor Fertig vom Baumarkt Self an der Kalkarer Straße kann die Begründung­en der neuen Regelung nicht nachvollzi­ehen. „Das ist nicht in Ordnung. Unsere Kunden rechnen damit, dass wir öffnen. Dass wir das nicht dürfen, ist für uns ein erhebliche­r Umsatzverl­ust“, sagt Fertig. Auch das Fachgeschä­ft Möbel Kleinmanns an der Emmericher Straße muss zu den verkaufsof­fenen Sonntagen geschlosse­n bleiben. „Da hat sich ja jemand etwas Tolles einfallen lassen. Für uns waren die verkaufsof­fenen Sonntage immer erfolgreic­h. Für sämtliche Trödelmärk­te gibt es Genehmigun­gen, aber wir dürfen jetzt nicht mehr öffnen. Das ist nicht gerecht“, sagt Mitarbeite­rin Sonja Hohl.

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