Klever Stadtfest – einige Läden bleiben zu
Das Klever City Netzwerk hat mit dem Ordnungsamt entschieden, dass Geschäfte, die nicht in der Innenstadt liegen, bei den Stadtfesten an Sonntagen nicht mehr öffnen dürfen. Betroffene sind enttäuscht.
KLEVE Wir müssen draußen bleiben. Dieser Spruch, der an vielen Schaufensterscheiben haftet und sich eigentlich auf Hunde bezieht, trifft nun auch auf einige Ladenbesitzer zu. Geschäfte, die nicht in der Klever Innenstadt liegen, dürfen sich ab sofort an den Stadtfesten nicht mehr beteiligen; ihnen wird verboten, an den Sonntagen zu öffnen.
Der Hintergrund: Rechtlichen Bestimmungen haben die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages deutlich erschwert. Eine sonntägliche Ladenöffnung aus Anlass einer Veranstaltung ist nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist. „Eine prägende Wirkung setzt voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Die prägende Wirkung kann aber nur dann angenommen werden, wenn die Öffnung auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung begrenzt bleibt“, erläutert der Vorstand des Klever Citynetzwerks (KCN) seinen Mitgliedern in einem Schreiben.
Die Folge: Geschäfte außerhalb des Veranstaltungsraumes Herzogstraße, Große Straße, An der Münze, Gasthausstraße, Wasserstraße, Kavarinerstraße, Hagsche Straße, Kirchstraße, Schloßstraße, Stechbahn (bis Parkhaus), Hoffmannallee (bis Siegertstraße) dürfen nicht mehr öffnen. Das hat das KCN nach Absprache mit dem mit dem Ord- nungsamt beschlossen. Astrid Vogell vom KCN-Vorstand bedauert, dass die Händlervereinigung diese Regelung treffen musste. „Wir hatten rechtlich leider keine andere Möglichkeit. Das war die einzige Chance, dass wir die Stadtfeste mit verkaufsoffenem Sonntag weiter durchführen können“, sagt Vogell.
Ebenfalls neu ist, dass das KCN von Geschäften, die dort nicht Mitglied sind, eine Gebühr für Außenflächen, auf denen bei Stadtfesten verkauft, wird, verlangt. „Wir werden genau kontrollieren“, kündigt Klaus Fischer vom Vorstand an.
Der Baumarkt Swertz am Klever Ring ist betroffen vom dem Öffnungsverbot. Marktleiter Christian Tuschen findet das „sehr ärgerlich“. Er kann zwar nachvollziehen, dass sich das KCN zu diesem Schritt gezwungen sah, für die gesetzlichen Regelungen hat er aber wenig Verständnis. „Wir bemühen uns, den stationären Handel zu stärken gegenüber Online, und dann macht der Gesetzgeber so etwas. Das ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung“, sagt Tuschen. Er hatte gehofft, dass sich angesichts des anstehenden Jubiläums eine Ausnahmeregelung finden ließe. „Alle Klever feiern jetzt 775 Jahre Stadtrechte. Wir gehören auch zu Kleve. Alle Unternehmer sollten sich am Jubiläum mit Ladenöffnungen beteiligen dürfen“, findet Tuschen. Er überlegt, als Alternative ein Gewerbeparkfest zu organisieren. „Der Aufwand dafür ist aber erheblich und steht für uns eigentlich nicht im Verhältnis zum Nutzen.“
Viktor Fertig vom Baumarkt Self an der Kalkarer Straße kann die Begründungen der neuen Regelung nicht nachvollziehen. „Das ist nicht in Ordnung. Unsere Kunden rechnen damit, dass wir öffnen. Dass wir das nicht dürfen, ist für uns ein erheblicher Umsatzverlust“, sagt Fertig. Auch das Fachgeschäft Möbel Kleinmanns an der Emmericher Straße muss zu den verkaufsoffenen Sonntagen geschlossen bleiben. „Da hat sich ja jemand etwas Tolles einfallen lassen. Für uns waren die verkaufsoffenen Sonntage immer erfolgreich. Für sämtliche Trödelmärkte gibt es Genehmigungen, aber wir dürfen jetzt nicht mehr öffnen. Das ist nicht gerecht“, sagt Mitarbeiterin Sonja Hohl.