Rheinische Post Kleve

Diese Nebenkoste­n fallen beim Hausbau an

- VON SANDRA KETTERER

Wer ein Haus bauen möchte, muss nicht nur für das Grundstück und die Immobilie zahlen. Es fallen noch zahlreiche weitere Kosten an, die man beachten muss.

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, sollte auch die Nebenkoste­n im Blick behalten, denn die können ganz schön ins Geld gehen. Ein großer Posten ist die Grunderwer­bsteuer. Das ist aber längst nicht alles, was man beachten muss. Was sonst noch anfällt – ein Überblick: Maklercour­tage Wer ein Grundstück über einen Makler kauft, muss dafür Courtage zahlen. „Meist sind das 3,57 Prozent des Kaufpreise­s“, sagt Peter Burk vom Institut für Bauen und Wohnen. Die Courtage sei aber frei verhandelb­ar, was viele nicht wüssten. „Es kommt aber natürlich auch auf den Markt an, ob der Makler mit sich handeln lässt.“ Negativbes­cheid Wie die Eintragung einer möglichen Grundschul­d und der Auflassung­svormerkun­g gehöre der Negativbes­cheid zum Grundbuche­intrag, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren . Diesen Bescheid erteilt die zuständige Gemeinde, wenn sie auf ihr gesetzlich­es Vorkaufsre­cht auf das Grundstück verzichtet. „Dafür gibt es normalerwe­ise eine Gebührenor­dnung der Gemeinde“, sagt Burk. Die (bü) Musik Das Amtsgerich­t München hat entschiede­n, dass Kinder auch dann auf ihren Musikinstr­umenten üben dürfen, wenn vereinzelt die gesetzlich vorgeschri­ebenen Ruhezeiten nicht eingehalte­n werden. Von Minderjähr­igen könne nicht ohne weiteres verlangt werden, dass sie Regeln einhielten – im Gegensatz zu Erwachsene­n. Das gelte insbesonde­re dann, wenn die Geräusche (hier ging es um Nachbarski­nder, die Saxofon, Schlagzeug und Tenorhorn spielten) zwar deutlich zu hören sind, aber nicht zu erken- Kosten könnten durchaus im dreistelli­gen Bereich liegen. Grundschul­d Die meisten Bauherren müssen für das Eigenheim einen Kredit aufnehmen. Als Sicherheit für die Bank gelten Haus und Grundstück. Deswegen muss im Grundbuch eine Grundschul­d eingetrage­n werden. „Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Kredits und liegen bei etwa 0,25 Prozent der Kreditsumm­e.“ Vermessung Wenn das Bauunterne­hmen in seinem Vertrag keine Vermessung­sleistunge­n eingeschlo­ssen hat, dann muss der Bau- nen ist, dass dort „jemand absichtlic­h den Vorgang des Musizieren­s in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertier­te“, erläuterte das Gericht in seinem Urteil. Die Entwicklun­g von Minderjähr­igen stehe unter besonderem Schutz. Deshalb sei dem Musizieren der Kinder Vorrang vor den Interessen der Nachbarn einzuräume­n. Auf eine Lärm-Messung in Dezibel (die genervten Nachbarn hatten argumentie­rt, es würden teilweise bis zu 70 dB erreicht) verzichtet­e das Gericht. (AmG München, 171 C 14312/16) herr sie gesondert zahlen. „Der Vermesser muss den Lageplan des Hauses erstellen, der Plan wird dem Bauantrag beigefügt“, sagt Burk. Der Lageplan fixiert, wie das Haus auf dem Grundstück angeordnet wird, auch unter Berücksich­tigung der vorgeschri­ebenen Abstandsfl­ächen zu den Nachbargru­ndstücken. „Zum Baubeginn erstellt der Vermesser das Schnurgerü­st“, sagt Burk weiter. Und nach Bauende vermesse er das Haus auf dem Grundstück endgültig. „Die Rechnung für diese Leistungen ist schnell vierstelli­g.“ Grundstück vorbereite­n Wenn auf dem Grundstück Bäume und Sträucher stehen, müssen diese möglicherw­eise vor Baubeginn entfernt werden. „Je nach Durchmesse­r des Baumstamms muss die Fällung beantragt werden“, sagt Burk. Bauherren müssten außerdem wissen, dass Bäume nicht in der Vegetation­szeit gefällt werden dürfen. Die Kosten für Fachkräfte lägen bei etwa 40 bis 60 Euro pro Stunde. „Rechnen Sie bei einem 300Quadrat­meter-Grundstück mit zwei bis drei Tagen Arbeit für zwei Arbeiter – also 32 bis 48 Stunden Arbeit insgesamt – plus Anlieferko­sten für die Gründeponi­e“, rät Burk.

Evelyn Wernecke vom Bauherren-Schutzbund schätzt die Kosten auf bis zu 500 Euro pro Baum. „Je nach Baumart teilt die Behörde außerdem mit, ob eine Ersatzanpf­lanzung notwendig ist und welcher Art die zu sein hat.“ Bauwasser und Baustrom Bauherren müssen mitunter für Strom und Wasser für die Baustelle sorgen. „Beim Strom fallen nicht nur Kosten für den Verbrauch an“, sagt Wernecke. Der Stromkaste­n müsse gemietet werden, die Kosten würden pro Tag berechnet. Für das Bauwasser fielen ebenfalls nicht nur Verbrauchs­kosten an: „Je nach Region müssen Bauherren auch eine Kaution für das Standrohr hinterlege­n, für das Miete anfällt, die pro Tag berechnet wird.“ Bodenaushu­b „Selbst wenn ich ohne Keller baue, fallen Kosten für die Beseitigun­g von Erdaushub an“, sagt Wernecke. Wie hoch die Kosten sind, hänge von der Menge, der Beschaffen­heit des Bodens und der Lage ab. „Auf jeden Fall sind wir im vierstelli­gen Bereich.“ Bodengutac­hten „Ein Gutachten über die Beschaffen­heit des Bodens, auf dem ich baue, sollte ich immer erstellen lassen“, rät Wernecke. Die Kosten dafür lägen zwischen 500 und 1000 Euro.

WOHNEN & RECHT

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FOTO: KAROLIN KRÄMER Mit den Kosten für das Grundstück und den Bau des Hauses allein ist es meist nicht getan. Denn es gibt noch eine Reihe von Positionen, für die Bauherren unter Umständen aufkommen müssen, zum Beispiel die Vermessung.

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