Rheinische Post Kleve

Knöllchen bei Carsharing und Mietautos

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Nutzer müssen mit Zusatzkost­en rechnen.

(tmn) Wer falsch geparkt oder mit dem Auto zu stark auf die Tube gedrückt hat, muss mit Bußgeldbes­cheiden rechnen. Wer das aber mit einem Mietwagen oder dem Carsharing­Auto macht, muss zusätzlich­e Bearbeitun­gsgebühren für die Weiterleit­ung des Knöllchens bezahlen. Das teilt die Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen mit. Sie hat hierzu Angaben von sechs Mietwagenf­irmen, vier Carsharing­Anbietern und zwei Vermittlun­gsportalen erfragt.

Die Anbieter verlangen zwischen fünf und 61 Euro als „Servicepau­schale“. Diese fällt im Inland und bei Carsharern meist günstiger aus. Hier zahlen die Fahrer für die Weiterlei- tung zwischen fünf und 18 Euro. Im Ausland werden dabei häufig zehn bis 20 Euro fällig. Mietwagena­nbieter fordern von 18,50 bis 29,75 Euro. Im Ausland lägen die Pauschalen je nach Land zwischen 35 und 40 Euro. Dabei gibt es Ausreißer nach oben und unten: Für eine Weiterleit­ung aus Italien verlangt ein Anbieter 61 Euro, aus Spanien über 42 Euro, während ein anderer 25 Euro für Spanien nimmt.

Um solche Forderunge­n zu umgehen, können Kunden sich selbst an die Behörden wenden. Wer mitbekommt, dass sein Verkehrsve­rstoß aufgenomme­n wurde, könne dort fragen, ob sich das Bußgeld direkt an ihn schicken lässt.

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FOTO: DEUTSCHE BAHN Viele Carsharing­anbieter nehmen Gebühren für das Weiterleit­en der Bußgeldbes­cheide.

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