Kalenderblatt 20. Dezember 1924
Vier Polizisten und 16 Demonstranten hatten beim Hitler-Ludendorff-Putsch im Herbst 1923 ihr Leben verloren. Die NSDAP wurde nach dem missglückten Versuch, die bayerische Landes- sowie die Reichsregierung zu stürzen, zunächst landesweit verboten. Die juristische Aufarbeitung verlief weniger streng: Zehn Angeklagte standen in München vor Gericht. Die bayerische Justiz hatte den Prozess an sich gezogen, obwohl das Reichsgericht in Leipzig zuständig gewesen wäre. Es kam zu sehr milden Urteilen: Ludendorff wurde freigesprochen. Adolf Hitler und drei Mitangeklagte wurden wegen Hochverrats verurteilt, erhielten aber nur die Mindeststrafe: fünf Jahre Festungshaft mit der Möglichkeit zur Entlassung auf Bewährung nach sechs Monaten. Außerdem verzichtete der Richter darauf, Hitler als kriminell gewordenen Ausländer nach der Haft ausweisen zu lassen. Die Begründung: Er sei „deutscher Gesinnung“und habe freiwillig viereinhalb Jahre im deutschen Heer gedient. Schon neun Monate nach dem Urteil, am 20. Dezember 1924, verließ Hitler die Festung Landsberg. Er wurde „wegen guter Führung“auf Bewährung entlassen. Während seiner Haft hatte er Teile von „Mein Kampf“verfasst. Nach seiner Entlassung änderten er und seine Mitstreiter die Taktik: Sie strebten die Machtergreifung nun auf legalem Weg an und agitierten nicht mehr schwerpunktmäßig in Bayern, sondern im gesamten Reichsgebiet.