Hohe Strafen für Mord an Hanaa S.
Ein Schwager der ermordeten Solingerin muss lebenslang in Haft.
WUPPERTAL/SOLINGEN (magu) Im Verfahren gegen fünf Verwandte der ermordeten Hanaa S. aus Solingen sind gestern die Urteile verkündet worden. Das Wuppertaler Landgericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei der Tat im April 2015 um einen geplanten „Ehrenmord“gehandelt hatte. Die Strafkammer verurteilte den 26-jährigen Schwager der ermordeten Frau wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und ihren 20-jährigen Sohn ebenfalls wegen Mordes zu einer Jugend- strafe von neuneinhalb Jahren. Gegen den Ehemann und einen weiteren Schwager wurden wegen Beihilfe zum Mord Haftstrafen von zehneinhalb Jahren verhängt. Eine Schwägerin des Opfers wurde freigesprochen.
Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass es sich bei dem Mord an der aus dem Irak stammenden Jesidin um eine Tat zur Wiederherstellung der Familienehre gehandelt habe. Hanaa S. hatte sich zuvor von ihrem Mann getrennt und war mit ihrer Tochter in einem Frauenhaus untergekommen. Bereits dort hatten der Ehemann und der Schwager ihr aufgelauert. Mit erheblicher krimineller Energie habe man danach versucht, den Aufenthaltsort der mittlerweile in einer Wohnung in Solingen lebenden Frau herauszufinden. Schließlich habe die Familie den Beschluss gefasst, Hanaa S. zu ermorden. Die Frau wurde von dem Schwager erstochen und später von der Familie in einem Wald vergraben.