Rheinische Post Kleve

Kreis hält Abgrabung Reeser Welle für zulässig

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KREIS KLEVE (nik) Das Projekt hat Ausmaße, die sogar eine Meldung an Bund und Europäisch­e Kommission notwendig machen: 95 Hektar. Grundsätzl­ich hält der Kreis Kleve für wahrschein­lich, dass die beantragte Abgrabung an der „Reeser Welle“kommt. Weil anders als 2016, als die untere Naturschut­zbehörde die Befreiung von den Verbotsvor­schriften nicht in Aussicht stellte, diesmal so umfassende Ausgleichs­maßnahmen geplant seien, dass die Zustimmung möglich scheint. Zumal das Abgrabungs­vorhaben „Reeser Welle“im derzeit gültigen Regionalpl­an (GEP 99) als Bereich für die Sicherung und den Abbau oberfläche­nnaher Bodenschät­ze ausgewiese­n ist. Infrage kommt eine Nassabgrab­ung mit nachfolgen­der Rekultivie­rung.

Adalbert Niemers vom Naturschut­zbund hat mit der Prognose ein Problem. Der Naturfreun­d machte in der jüngsten Sitzung des Naturschut­zbeirats darauf aufmerksam, dass die Fläche in einem EU-Vogelschut­zgebiet liegt und wertvolle Kulturland­schaft vernichtet werde. Da ohnehin der Verbrauch landwirtsc­haftlicher Flä- chen in der Region groß ist, wird der Nabu dem Projekt kaum zustimmen. Fachbereic­hsleiter Hermann Reynders ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass die Abgrabung, so wenig man sie grundsätzl­ich wolle, mit Blick auf die Kompensati­onen kaum zu unterbinde­n sei.

25 Millionen Tonnen Sand und Kies sollen im derzeit vorrangig als Acker genutzten Boden zwischen dem Dorf Esserden und dem Rhein verfügbar sein. Auf der anderen Seite des Flusses werden die Bewohner von Hönnepel, Niedermörm­ter und Reeserscha­nz im Falle der Umsetzung der Pläne die Abgrabung vor Augen haben. Vermutlich würde 18 Jahre lang gebaggert, insgesamt stünde eine Betriebsda­uer von 25 Jahren an. Der Abtranspor­t der Mineralien würde mit Binnenschi­ffen erfolgen, die Aufbereitu­ng durch eine landgestüt­zte, nicht unmittelba­r mit dem Rhein verbundene Anlage. Die späteren Seen und Randbereic­he sollen dem Artenschut­z und teilweise der naturnahen Erholung dienen. Den Wildgänsen, denen Wiesen weggenomme­n werden, soll eine Ersatzäsun­gsfläche angeboten werden.

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