Rechtsstreit der DFL mit Bremen geht weiter
Die Deutsche Fußball-Liga will endgültig Klarheit haben, ob sie sich an Polizeikosten beteiligen muss.
FRANKFURT (dpa) Die Deutsche Fußball Liga (DFL) zieht im Kampf gegen eine Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen der Bundesliga vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Im Rechtsstreit mit der Hansestadt Bremen legte die DFL gestern Einspruch gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen ein, das die Klage der DFL im Berufungsverfahren jüngst abgewiesen hatte. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen am 17. Mai 2017 für die DFL entschieden.
„Es steht zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL sozusagen 1:1. Wir gehen nun in die nächste Runde und werden unsere Argumente beim Bundesverwaltungsgericht vortragen“, sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball. Nach Ansicht der DFL ist der Staat für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und die damit verbundenen Kosten zuständig. „Diese Problematik bezieht sich nicht nur auf den Fußball. Auch Rockkonzerte, Volksfeste und Weihnachtsmärkte wären betroffen, bei denen es ebenfalls zu Störungen durch Gewalttätige kommen kann“, sagte Rauball.
Die Hansestadt Bremen hatte von der DFL für den Polizeieinsatz beim Derby Bremen gegen Hamburg im April 2015 Gebühren in Höhe von 425.718 Euro gefordert. Diese Summe wurde zwar reduziert, in der Sache bekam aber der Beklagte Recht. Richterin Ilsemarie Meyer ließ in ihrer Urteilsbegründung keinen Zweifel, dass die Forderungen Bremens rechtmäßig sind. Die DFL sei Mitveranstalter, und Bremen dürfe sie deshalb zu den Gebühren heranziehen.