„An der Grenze zum Unrechtsstaat“
Wie in Bayern sollen Polizisten in NRW deutlich mehr Befugnisse erhalten. Kritiker sehen Freiheitsrechte massiv eingeschränkt.
DÜSSELDORF/MÜNCHEN Der Marienplatz in München ist vor allem dann voller Menschen, wenn der FC Bayern mal wieder eine Meisterschale zu präsentieren hat. Am Donnerstag zogen dort aber mehr als 30.000 Bayern auf, ohne dass Jupp Heynckes in Sichtweite gewesen wäre. Die Menschen demonstrierten gegen das neue bayerische Polizeigesetz. Die CSU-Regierung will ihre Beamten mit deutlich mehr Kompetenzen ausstatten. Viele Bundesländer sind dabei, ihre Polizeigesetze anzupassen. Neben Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg hat nun auch NordrheinWestfalen einen verschärften Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Entwurf sieht – wie in Bayern – das Konstrukt der „drohenden Gefahr“vor. Die Schwelle für polizeiliche Maßnahmen wird damit niedriger. Zweck des Polizeigesetzes ist die Gefahrenabwehr; Voraussetzung für ein Handeln von Polizisten war bislang eine konkrete Gefahr – was erheblich mehr verlangt. Der neue Begriff ist nun Grundlage für weitreichende Kontroll- und Überwachungsbefugnisse.
So soll die Polizei künftig verdachtsunabhängig, aber anlassbezogen Verkehrskontrollen durchführen und dabei Fahrzeuge durchsuchen dürfen. Das ist so ähnlich aus anderen Bundesländern als Schleierfahndung bekannt. Das Gesetz sieht außerdem eine deutlich ausgeweitete Überwachung vor. Öffentliche Plätze dürften häufiger und verstärkt mit Videokameras beobachtet werden, und zwar schon dann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass dort Straftaten vorbereitet oder begangen werden könnten. Bislang mussten dafür am fraglichen Ort bereits häufig Straftaten begangen worden sein.
Präventiv und ohne Wissen der betroffenen Personen dürften Telefonate und mobile Kommunikation (zum Beispiel SMS oder WhatsappNachrichten) mitgehört und mitgelesen werden. Dafür könnten die Beamten auch in die Systeme der Endgeräte eingreifen und eine als „Bundestrojaner“bekannte Software installieren. Zugänge müssen die Mobilfunkanbieter den Ermittlern gewähren. Ebenfalls präventiv und für bis zu drei Monate dürften Aufenthalts- und Kontaktverbote ausgesprochen werden.
Die Polizei dürfte Verdächtige künftig statt maximal 48 Stunden länger in Gewahrsam nehmen: eine Woche lang etwa bei Verstößen von Hooligans gegen Platzverweise, zehn Tage lang bei häuslicher Gewalt oder sogar 28 Tage lang bei drohender terroristischer Gefahr. Derartige Gefährder könnten künftig auch mit der Fußfessel überwacht werden. Zur Identitätsfeststellung soll die Polizei Kontrollierte bis zu sieben Tage lang festhalten dürfen. Außerdem dürfte sie Distanz-Elektroimpulsgeräte, besser bekannt als „Taser“, einsetzen.
Innenminister Herbert Reul (CDU) verteidigt die geplanten Ge- setzesänderungen: „Wenn wir terroristische Gefährder erwischen wollen, während sie planen, müssen wir frühzeitig wissen, was die vorhaben.“Deshalb sei eine Überwachung der Kommunikationskanäle genauso unerlässlich wie die Ausweitung der präventiven Kontrollen. „Wenn ich die Wahl habe, einen mit einer falschen Nachricht vielleicht einen Tag zu lange im Gefängnis zu haben, oder zu verhindern, dass eine Bombe hochgeht und 100 Menschen tot sind, dann entscheide ich mich dafür, das Leben der Menschen zu sichern“, sagte Reul in einer Debatte im NRW-Landtag Ende April. Sein Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause am 16. Juli zu verabschieden. Die Änderungen könnten so im Herbst in Kraft treten.
Gegen die Pläne der Regierung formiert sich nun Widerstand. Die Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block sagte unserer Redaktion: „Die Maßnahmen und heimlichen Eingriffe richten sich in aller Regel gegen eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen.“Gegen die geplante Ausweitung der Videoüberwachung habe sie „durchgreifende datenschutzrechtliche Bedenken“, die Überwachung der Telekommunikation nennt sie einen „schweren Eingriff ins Grundgesetz“. Block kritisiert, dass die Polizei durch das neue Gesetz zunehmend die Arbeit der Nachrichtendienste übernehme. „Es droht ein Paradigmenwechsel hin zu einer Polizei, die auch außerhalb ihrer kriminalpolizeilichen Aufgaben zunehmend mit repressiven Befugnissen ausgestattet ist“, sagte Block.
Auch die Opposition aus Grünen und SPD hält den Gesetzentwurf für fragwürdig. „Die Einschränkung unserer Bürger- und Freiheitsrechte wird teilweise mit verfassungswidrigen Regelungen bezahlt“, sagte Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Grünen. Ihr Pendant von der SPD, Hartmut Gatzke, sagte: „Mit der Einführung des Begriffs der ,drohenden Gefahr’ ist jeder Bürger in NRW betroffen. Die Polizei soll schon eingreifen dürfen, wenn irgendwann etwas möglicherweise mal gefährlich werden kann.“Nach einer Expertenanhörung am 7. Juni will die SPD entscheiden, ob sie gegebenenfalls mit den Grünen gegen das Polizeigesetz vor den Verfassungsgerichtshof in Münster zieht.
Die Vereinigung der Strafverteidiger NRW nennt den Gesetzesentwurf „reinen Populismus“. Der Vorsitzende Frank Nobis sagte: „Das Gesetz ist auch für den normalen Bürger richtig gefährlich, es kann gegen jeden verwendet werden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ist.“Nobis empfiehlt eine Klage gegen das Gesetz. Er sagt: „Wir stehen mit diesem Gesetz an der Grenze zum Unrechtsstaat.“
An die Adresse der Kritiker sagt Michael Mertens, neuer Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW: „Man muss der Polizei Vertrauen schenken, dass sie mit ihren Befugnissen gut und richtig umgeht.“Dazu gehöre, „dass man als unbescholtener Bürger es auch mal ertragen muss, kontrolliert zu werden“. Mertens sagt, er spüre eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für die Arbeit der Polizei und die strengeren Vorschriften.