Fraktion gegen Verwaltung vor Gericht
Die Kranenburger Grünen wollen wissen, wer die meisten Gewerbesteuern zahlt. Die Verwaltung verweigerte die Auskunft, musste in erster Instanz aber eine Schlappe hinnehmen. Ab Oktober entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
KRANENBURG Das Verfahren ist zäh und zieht sich seit mehr als drei Jahren. Doch ist ein Ende absehbar. Am Dienstag, 2. Oktober, will das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Urteil fällen, das für mehrere Kommunen von Interesse ist. Denn einen ähnlich gelagerten Fall soll es in NRW noch nicht gegeben haben.
Die Kranenburger Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung verklagt. Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung ist: Die Grünen wollten einen Blick in die Steuerakten werfen und wissen, wer die 30 größten Gewerbesteuerzahler der Gemeinde sind. Das war im Jahr 2015. Die Kranenburger Verwaltung verweigerte dies. „Wir haben lediglich eine Liste bekommen, auf der Beträge standen. Ohne zu wissen, um welches Unternehmen es sich da handelt“, sagt Andreas Mayer, Ratsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen. Mit den Daten wollte die Fraktion für bestimmte Branchen und Unternehmen Anreize schaffen, sich in Kranenburg anzusiedeln. Eben für jene, die besonders viele Gewerbesteuern zahlen. So sei etwa im Zuge der Haushaltsberatungen 2015 zur Sprache gekommen, dass die Gemeinde hohe Einnahmen von Internet-Betrieben erhalte, so die Grünen.
Andreas Mayer sagt: „Wir wollten die Zahlen der Jahre 2012 bis 2014, aber die Gemeindeverwaltung verweigerte uns den detaillierten Einblick.“Kranenburgs Hauptamtsleiter Norbert Jansen erklärt dazu: „Es geht darum, das Spannungsverhältnis zwischen dem Kontrollrecht des Rats auf der einen Seite und dem Steuergeheimnis oder auch der Datenschutzgrundverordnung auf der anderen zu klären. Werden diese durch die Kontrolle außer Kraft gesetzt?“
Eine deutliche Antwort hat die Verwaltung in erster Instanz aus Düsseldorf erhalten. Das Verwaltungsgericht (VG) gab dem Kläger Andreas Mayer Recht. Die von Bürgermeister Günter Steins als Beklagter vorgebrachten Argumente wurden reihenweise zerlegt. So diene die Akteneinsicht des Rats, der Kontrolle des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung, argumentiert das VG. Das Steuergeheimnis werde nicht verletzt, der Rat und dessen Mitglieder sowie die Fraktionen seien im Verhältnis zur Gemeinde keine Außenstehenden, sondern deren Teile, urteilen die Richter. Daher erstreckt sich die Akteneinsicht auch auf Steuersachen.
Trotz des eindeutigen Urteils zog die Gemeinde vor das Oberverwaltungsgericht, wo im Oktober verhandelt wird. Allein die Zulassung der Revision wird in der Verwaltung als Teilerfolg gewertet. „Wenn alles so klar ist, wäre eine Überprüfung nicht zugelassen worden“, urteilt Norbert Janssen. Die Verfahrenskosten und die für den Anwalt der Grünen muss die Gemeinde begleichen. Bislang hatte die Verwaltung auf einen Fachanwalt verzichtet und der hauseigenen Kompetenz vertraut. Für die bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde ein externer Jurist verpflichtet. Andreas Mayer blickt dem Termin gelassen entgegen: „Die Verwaltung hat es zwar geschafft, unsere Pläne zu verhindern. Doch werden wir uns nach einem Erfolg eben die aktuellsten Gewerbesteuerakten zeigen lassen und versuchen, daraus etwas Gutes für Kranenburg zu entwickeln.“