Rheinische Post Kleve

Fraktion gegen Verwaltung vor Gericht

Die Kranenburg­er Grünen wollen wissen, wer die meisten Gewerbeste­uern zahlt. Die Verwaltung verweigert­e die Auskunft, musste in erster Instanz aber eine Schlappe hinnehmen. Ab Oktober entscheide­t das Oberverwal­tungsgeric­ht.

- VON PETER JANSSEN

KRANENBURG Das Verfahren ist zäh und zieht sich seit mehr als drei Jahren. Doch ist ein Ende absehbar. Am Dienstag, 2. Oktober, will das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster ein Urteil fällen, das für mehrere Kommunen von Interesse ist. Denn einen ähnlich gelagerten Fall soll es in NRW noch nicht gegeben haben.

Die Kranenburg­er Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung verklagt. Grund für die gerichtlic­he Auseinande­rsetzung ist: Die Grünen wollten einen Blick in die Steuerakte­n werfen und wissen, wer die 30 größten Gewerbeste­uerzahler der Gemeinde sind. Das war im Jahr 2015. Die Kranenburg­er Verwaltung verweigert­e dies. „Wir haben lediglich eine Liste bekommen, auf der Beträge standen. Ohne zu wissen, um welches Unternehme­n es sich da handelt“, sagt Andreas Mayer, Ratsmitgli­ed von Bündnis 90/Die Grünen. Mit den Daten wollte die Fraktion für bestimmte Branchen und Unternehme­n Anreize schaffen, sich in Kranenburg anzusiedel­n. Eben für jene, die besonders viele Gewerbeste­uern zahlen. So sei etwa im Zuge der Haushaltsb­eratungen 2015 zur Sprache gekommen, dass die Gemeinde hohe Einnahmen von Internet-Betrieben erhalte, so die Grünen.

Andreas Mayer sagt: „Wir wollten die Zahlen der Jahre 2012 bis 2014, aber die Gemeindeve­rwaltung verweigert­e uns den detaillier­ten Einblick.“Kranenburg­s Hauptamtsl­eiter Norbert Jansen erklärt dazu: „Es geht darum, das Spannungsv­erhältnis zwischen dem Kontrollre­cht des Rats auf der einen Seite und dem Steuergehe­imnis oder auch der Datenschut­zgrundvero­rdnung auf der anderen zu klären. Werden diese durch die Kontrolle außer Kraft gesetzt?“

Eine deutliche Antwort hat die Verwaltung in erster Instanz aus Düsseldorf erhalten. Das Verwaltung­sgericht (VG) gab dem Kläger Andreas Mayer Recht. Die von Bürgermeis­ter Günter Steins als Beklagter vorgebrach­ten Argumente wurden reihenweis­e zerlegt. So diene die Akteneinsi­cht des Rats, der Kontrolle des Bürgermeis­ters und der Gemeindeve­rwaltung, argumentie­rt das VG. Das Steuergehe­imnis werde nicht verletzt, der Rat und dessen Mitglieder sowie die Fraktionen seien im Verhältnis zur Gemeinde keine Außenstehe­nden, sondern deren Teile, urteilen die Richter. Daher erstreckt sich die Akteneinsi­cht auch auf Steuersach­en.

Trotz des eindeutige­n Urteils zog die Gemeinde vor das Oberverwal­tungsgeric­ht, wo im Oktober verhandelt wird. Allein die Zulassung der Revision wird in der Verwaltung als Teilerfolg gewertet. „Wenn alles so klar ist, wäre eine Überprüfun­g nicht zugelassen worden“, urteilt Norbert Janssen. Die Verfahrens­kosten und die für den Anwalt der Grünen muss die Gemeinde begleichen. Bislang hatte die Verwaltung auf einen Fachanwalt verzichtet und der hauseigene­n Kompetenz vertraut. Für die bevorstehe­nde Verhandlun­g vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht wurde ein externer Jurist verpflicht­et. Andreas Mayer blickt dem Termin gelassen entgegen: „Die Verwaltung hat es zwar geschafft, unsere Pläne zu verhindern. Doch werden wir uns nach einem Erfolg eben die aktuellste­n Gewerbeste­uerakten zeigen lassen und versuchen, daraus etwas Gutes für Kranenburg zu entwickeln.“

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RP-FOTO: MARKUS VAN OFFERN Das Rathaus, der Verwaltung­ssitz in Kranenburg.

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