Wohnungsbau: Kabinett berät über Steueranreize
BERLIN (rtr) Die Bundesregierung will am Mittwoch Steueranreize auf den Weg bringen, von denen sie sich eine Beschleunigung des Mietwohnungsbaus erhofft. Private Investoren sollen über vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungsund Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen können. Zusammen mit der üblichen jährlichen Abschreibung von zwei Prozent können sie somit in den ersten vier Jahren 28 Prozent bei der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung zehn Jahre vermietet wird. Eine Mietobergrenze für die geförderten Wohnungen ist nicht vorgesehen.
Dem Staat entgehen durch die Steuervorteile dem Entwurf zufolge jährlich etwa 235 Millionen Euro. Die Förderung gilt nur für Bauanträge oder Bauanzeigen nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022. Luxuswohnungen sollen nicht gefördert werden: In den Genuss der Steuervorteile kommen Investoren nur, wenn die Anschaffungsund Herstellungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Für die Sonderabschreibung geltend machen können Investoren aber höchstens 2000 Euro pro Quadratmeter.
Die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) warf der Bundesregierung vor, sie werde im ersten Regierungsjahr das selbstgesteckte Neubauziel um etwa 75.000 Wohnungen verfehlen. 2018 werde wohl nicht einmal die Marke von 300.000 Neubauwohnungen erreicht, erklärte IG-BAU-Chef Robert Feiger.