Reeserin wegen Urkundenfälschung verurteilt
Eine 48-jährige Frau hatte einen Haftantritt verschwiegen, um Sozialleistungen zu erschleichen.
REES (snak) Gleich wegen mehrerer Vergehen musste sich nun eine 48-jährige Frau aus Rees vor dem Amtsgericht Emmerich verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr unter anderem Urkundenfälschung, Betrug und Vortäuschung falscher Tatsachen vor. Konkret habe die Hartz-IV Empfängerin einen bevorstehenden Haftantritt verschwiegen. Dies geschah mit der Absicht, sich Sozialleistungen für den Zeitraum des Haftaufenthaltes zu erschleichen. Auch in einem anderen Dokument, wurde mit Korrekturflüssigkeit nachgebessert, um den Aufenthalt in der JVA zu verschleiern. Zudem manipulierte sie mittels eines Kopiergerätes Unterlagen, damit das Überbrückungsgeld nach der Haftentlassung, nicht in vollem Umfang angerechnet werden kann. Den zuständigen Sachbearbeitern in Rees fiel der Schwindel schnell auf, das Geld wurde daraufhin nicht ausgezahlt.
Mit den Vorwürfen konfrontiert, gab die Angeklagte an, Analphabetin zu sein und daher die Formulare beim Amt weder lesen, noch ausfüllen zu können.
Daher habe sie einen freiwilligen Betreuer, der für sie die meisten Formulare ausfülle. „Das ist ihre Verpflichtung! Sie kriegen das Geld, sie beziehen die Leistungen. Ein Telefon in die Hand nehmen können sie auch, das hätte alles auch mündlich geregelt werden können“, ließ die Richterin Mareen Hölker den Analphabetismus der Angeklagten nicht als Ausrede gelten.
Erst nach mehrmaliger Nachfrage der Richterin gab die Angeklagte zu, bei dem Überbrückungsgeld manipuliert zu haben, geholfen habe ihr dabei eine Freundin. Warum Angaben mit Korrekturflüssigkeit entfernt wurden, konnte die Reeserin nicht erklären.
Für die Staatsanwaltschaft war eindeutig, die Reeserin rede sich raus und schiebe die Verantwortung ab. „Die Angeklagte empfängt Hartz IV und versucht immer mehr zu bekommen“, so die Staatsanwältin. Die Tatsache, dass die Frau unmittelbar vor und nach ihrem Haftaufenthalt wegen Betruges, erneut betrogen habe, zeige das sie nicht aus ihren Fehlern gelernt habe. Mit Blick auf die zahlreichen Vorstrafen, unter anderem ebenfalls wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis, was zu mehreren Gefängnisaufenthalten führte, kam Richterin Hölker zu dem Schluss: „Das Ganze ist Ihnen nicht ganz fremd und weist eine sehr hohe Rückfallgeschwindigkeit auf!“
Lediglich die Tatsache, das es meist bei dem Versuch eines Betruges blieb und kein Schaden entstanden sei, spreche für die Angeklagte. Daher verurteilte das Gericht die Hartz IV-Empfängerin zu einer Zahlung von 120 Tagessätzen à zehn Euro.