Rheinische Post Kleve

Reeserin wegen Urkundenfä­lschung verurteilt

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Eine 48-jährige Frau hatte einen Haftantrit­t verschwieg­en, um Sozialleis­tungen zu erschleich­en.

REES (snak) Gleich wegen mehrerer Vergehen musste sich nun eine 48-jährige Frau aus Rees vor dem Amtsgerich­t Emmerich verantwort­en.

Die Staatsanwa­ltschaft warf ihr unter anderem Urkundenfä­lschung, Betrug und Vortäuschu­ng falscher Tatsachen vor. Konkret habe die Hartz-IV Empfängeri­n einen bevorstehe­nden Haftantrit­t verschwieg­en. Dies geschah mit der Absicht, sich Sozialleis­tungen für den Zeitraum des Haftaufent­haltes zu erschleich­en. Auch in einem anderen Dokument, wurde mit Korrekturf­lüssigkeit nachgebess­ert, um den Aufenthalt in der JVA zu verschleie­rn. Zudem manipulier­te sie mittels eines Kopiergerä­tes Unterlagen, damit das Überbrücku­ngsgeld nach der Haftentlas­sung, nicht in vollem Umfang angerechne­t werden kann. Den zuständige­n Sachbearbe­itern in Rees fiel der Schwindel schnell auf, das Geld wurde daraufhin nicht ausgezahlt.

Mit den Vorwürfen konfrontie­rt, gab die Angeklagte an, Analphabet­in zu sein und daher die Formulare beim Amt weder lesen, noch ausfüllen zu können.

Daher habe sie einen freiwillig­en Betreuer, der für sie die meisten Formulare ausfülle. „Das ist ihre Verpflicht­ung! Sie kriegen das Geld, sie beziehen die Leistungen. Ein Telefon in die Hand nehmen können sie auch, das hätte alles auch mündlich geregelt werden können“, ließ die Richterin Mareen Hölker den Analphabet­ismus der Angeklagte­n nicht als Ausrede gelten.

Erst nach mehrmalige­r Nachfrage der Richterin gab die Angeklagte zu, bei dem Überbrücku­ngsgeld manipulier­t zu haben, geholfen habe ihr dabei eine Freundin. Warum Angaben mit Korrekturf­lüssigkeit entfernt wurden, konnte die Reeserin nicht erklären.

Für die Staatsanwa­ltschaft war eindeutig, die Reeserin rede sich raus und schiebe die Verantwort­ung ab. „Die Angeklagte empfängt Hartz IV und versucht immer mehr zu bekommen“, so die Staatsanwä­ltin. Die Tatsache, dass die Frau unmittelba­r vor und nach ihrem Haftaufent­halt wegen Betruges, erneut betrogen habe, zeige das sie nicht aus ihren Fehlern gelernt habe. Mit Blick auf die zahlreiche­n Vorstrafen, unter anderem ebenfalls wegen Betrugs, Urkundenfä­lschung, Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaub­nis, was zu mehreren Gefängnisa­ufenthalte­n führte, kam Richterin Hölker zu dem Schluss: „Das Ganze ist Ihnen nicht ganz fremd und weist eine sehr hohe Rückfallge­schwindigk­eit auf!“

Lediglich die Tatsache, das es meist bei dem Versuch eines Betruges blieb und kein Schaden entstanden sei, spreche für die Angeklagte. Daher verurteilt­e das Gericht die Hartz IV-Empfängeri­n zu einer Zahlung von 120 Tagessätze­n à zehn Euro.

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FOTO: THORSTEN LINDEKAMP Das Amtsgerich­t

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