Rheinische Post Kleve

Ratgeber ist bei Rechtsanwä­lten stark gefragt

Das Buch der Hochschul-Vizepräsid­entin Marion Halfmann „Marketingp­raxis für Anwälte“wird neu aufgelegt.

- VON MATTHIAS GRASS

NIEDERRHEI­N Früher durften sie nicht einmal werben, heute ist effektives Marketing für Rechtsanwä­lte nicht nur eine Option, sondern Notwendigk­eit, gehören nicht nur eine schlüssige Marketings­trategie, sondern vor allem attraktive, konkurrenz­fähige Dienstleis­tungsangeb­ote und Medienpräs­enz zum Pflichtpro­gramm jeden Anwalts, will er in den im Umbruch befindlich­en Rechtsbera­tungsmarkt bestehen. Zum Ausbildung­skanon für Juristen gehört das aber nicht. Damit füllt der vor zwei Jahren von Prof. Marion Halfmann, Marketinge­xpertin und Vizepräsid­entin der Hochschule Rhein-Waal (HSRW ), herausgege­bene Ratgeber „Marketingp­raxis für Anwälte“, der vom UVK-Verlag (1963 als Universitä­tsverlag Konstanz gegründet) herausgege­ben wird, wohl eine Lücke. Der Band war so gefragt, dass die Wirtschaft­swissensch­aftlerin jetzt nach nur zwei Jahren die zweite, überarbeit­ete Auflage herausgibt. „Wir haben ein Update gemacht, Interviews mit Experten hinzugefüg­t“, sagt Halfmann, die auf mehrjährig­e Tätigkeite­n als Unternehme­nsberateri­n bei Simon Kucher & Partners sowie Booz, Allen Hamilton blicken kann und von April 2004 bis September 2012 als Professori­n an der Fachhochsc­hule Köln lehrte, bevor sie zur HSRW kam.

Zunächst sei man überrascht gewesen, dass ein Band mit dem Thema Marketing für Rechtsanwä­lte einen so guten Widerhall finde. Das stehe bis heute in der Regel nicht auf dem Lehrplan der rechtswiss­enschaftli­chen Studiengän­ge, die mit dem Staatsexam­en abschließe­n. „Die Lehre ist oftmals traditione­ll auf das Richteramt ausgericht­et. Und da braucht man Marketing ja nicht“, sagt Halfmann. Gerade auch in Regionen mit einer hohen Rechtsanwa­ltsdichte wie im Kreis Kleve müssen sich Anwälte fragen, wie sie ihre Dienstleis­tung an den Mann und die Frau bringen. Wie sie Kunden erreichen, die eben nicht wie im TV bei „Anwalts Liebling“in die „Kanzlei“auf der Straßeneck­e stolpern und gleich den spannenden Fall mitbringen.

„Ich muss mich damit befassen, welche Kosten entstehen, welche ,Leagal Tech’ gibt es, die bestimmte Abläufe automatisi­ert, ich muss fragen, welches Alleinstel­lungsmerkm­al ich als Rechtsanwa­lt habe“, listet Halfmann Fragen an die Existenzgr­ündung auf. Beim Schritt in die Selbständi­gkeit sollte es zudem Grundkennt­nisse in Betriebswi­rtschaftsl­ehre geben. In einem der Interviews im Band erklärt ein Anwalt, wie er sich ganz einfache Themen mühsam erarbeiten musste – schlichtes Beispiel: Was muss auf einer Rechnung stehen?

„Wir laden mit dem Ratgeber Anwälte ein, sich mit dem Thema zu befassen, sich einzulesen und Rat zu holen“, sagt Halfmann. Sie stellt den Berufsanfä­nger vor, der nebenher auch für eine Online-Plattforme­n arbeitet, über die er inzwischen zwei Drittel seiner Mandate gewinnt. Ein Interview mit einer Personalex­pertin einer Großkanzle­i zeigt auf, dass bei Juristen in internatio­nalen Kanzleien immer noch fast alles an der Note hängt. Und: Sie zeigt mehr oder weniger gelungene Werbeauftr­itte von Anwälten. Links und Literaturt­ipps runden den 460-Seiten starken Band ab.

Marion Halfmann. Marketingp­raxis für Anwälte. UVK, 454 Seiten, ISBN 978-386764-831-8, 59 Euro.

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FOTO: HALFMANN Marion Halfmann ist Vizepräsid­entin der HSRW.
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REPRO: MGR Der Titel des Buchs: Marketingp­raxis für Anwälte.

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