Rheinische Post Kleve

Streit wegen Tierarzt-Rechnung landet vor Amtsgerich­t

Ein Reeser muss sich wegen Betruges verantwort­en.

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REES (seul) Als jahrelange­r Kunde des Tierarztes versteht er die Welt nicht mehr. Plötzlich soll er zahlen. Und zwar über 1000 Euro. Der Aufforderu­ng, sofort die Rechnung zu begleichen, kommt er nicht nach. „Denn mit der Verrechnun­gsstelle war schon längst eine Ratenzahlu­ng vereinbart“, erklärt der 31-jährige Reeser. Wegen Betruges muss er sich nun vor dem Emmericher Amtsgerich­t verantwort­en. Hier legte der Reeser – mit Hilfe seines Anwalts – dar, dass nicht alles so ist, wie zunächst in der Anklage geschilder­t. Hiernach soll der Tierfreund neunmal Leistungen des Tierarztes in Anspruch genommen haben, obwohl er wusste, dass er diese nicht wirklich bezahlen kann. Finanziell war er nicht in einer guten Lage. „Daher bestand auch schon vorher die Vereinbaru­ng, dass ich erst immer dann Leistungen wie das Impfen bezahle, wenn ich das Tier verkauft und somit Geld habe“, so der Reeser. Als Hobbyzücht­er von Hunden suchte er regelmäßig den Tierarzt auf. Seit sechs Jahren, wie der Anwalt hervor hob.

In einem Zeitraum von vier Monaten in 2017 kam eine Rechnung von Angeklagte­r

über 1000 Euro zusammen. „Alle Posten, die dort aufgeführt sind, sind dabei gar nicht von meinem Mandaten in Auftrag gegeben worden“, so der Verteidige­r. Ein Rechnungsp­osten hätte ein befreundet­er Züchter verursacht, ein anderer sei von seiner Lebensgefä­hrtin. Zudem unterstric­h der Anwalt: „Mein Mandat hat seinen Teil der Rechnung bereits bezahlt“. Durch die eigentlich vereinbart­e Ratenzahlu­ng sind bereits 800 Euro an den Tierarzt geflossen.

Ein Umstand, den auch die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft und die Richterin positiv bewerteten. Und das Verfahren gegen den Angeklagte­n auch einstellen wollten – wenn er seine Kosten für das Verfahren selbst trägt. „Kommt nicht in Frage“, erklärte der Anwalt, der nicht will, dass sein Mandant die Kosten trägt. Für ihn steht fest, dass der Reeser im Recht ist – und der Tierarzt entgegen der Absprache gehandelt hat. Daher soll nun ein weiterer Prozesstag, an welchen der Tierarzt Rede und Antwort stehen soll, für Aufklärung sorgen. Denn der Tierarzt, so der Anwalt, habe die Lebensgefä­hrtin seines Mandanten im Supermarkt schon verbal angegangen.

Weiter verhandelt wird am 29. Oktober. Los geht es um 11 Uhr.

„Es bestand die Vereinbaru­ng, dass Leistungen bezahlt werden, wenn das Tier verkauft ist“

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