Rheinische Post Kleve

E-Tretroller bald auf deutschen Straßen erlaubt

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(dpa) Tretroller mit Elektromot­or sollen in Kürze auf Deutschlan­ds Radwegen und Straßen erlaubt sein. Eine entspreche­nde Verordnung zu „Elektrokle­instfahrze­ugen“komme „Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019“, hat das Bundesverk­ehrsminist­erium ankündigt.

Die Elektro-Roller oder E-Scooter dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradweg­en fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Die Roller müssen ausgestatt­et sein unter anderem mit einer Lenkstange und zwei Bremsen.

Die Roller brauchen außerdem eine Versicheru­ngsplakett­e. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führersche­in oder eine andere Fahrerlaub­nis besitzen. Helme sind nicht vorgeschri­eben. Skateboard­s mit Elektromot­or und querstehen­de Gefährte, Hoverboard­s genannt, mit zwei seitlichen Rädern, sind weiterhin auf Straßen und Wegen verboten.

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FOTO: DPA E-Tretroller brauchen eine Versicheru­ngsplakett­e.

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