Diesel-Urteil bedroht Schlagader des Reviers
Sollte es zu Fahrverboten auf der Autobahn 40 in Essen kommen, fürchten viele gravierende negative Auswirkungen für die Wirtschaft. Es könnte allerdings auch ganz anders kommen, sagt ein Experte.
BERLIN Eine Autobahn – damit haben sie nicht gerechnet. Nicht in der Stadtverwaltung der Stadt Essen, nicht in der Staatskanzlei von NRW, wohl auch nicht im Kanzleramt in Berlin. Aber es gibt so vieles, was man noch vor Monaten nicht für möglich gehalten hätte. Ein potenzielles Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge auf einer Bundesautobahn gehört dazu.
Bund und Land haben sich durch ihr jahrelanges Nichtstun in eine heikle Lage gebracht. Lange schien es, als würden die Probleme einfach weitergereicht. Für die Verfehlungen der Automobilindustrie sollten die Kunden haften, für die Verfehlungen der verantwortlichen Politiker auf Landes- und Bundesebene die Kommunen. Doch die Gerichte machen da nicht mit. Und nun müssen Lösungen her.
Denn auf der A40 würden Fahrverbote eine der wichtigsten Autobahnen in NRW treffen. Sie gilt als Schlagader des Reviers, mit ihr kommt man im Ruhrgebiet von Dortmund bis Duisburg – und wenn man will, noch weit darüber hinaus. Auf ihr werden Güter transportiert, fahren Pendler zur Arbeit und Manager zu Geschäftsterminen. Kein Wunder, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) es für unverhältnismäßig hält und davon sprach, dass es solche Diskussionen nur in Deutschland gebe und „auch nur aus einer unglaublichen Wohlstandssituation heraus“.
In Essen fürchtet man, dass sich das Thema Wohlstand nicht zum Vorteil der Stadt entwickeln könnte, sollten die Fahrverbote tatsächlich durchexerziert werden. „Die Wirtschaft vor Ort muss ausbaden, dass auf anderer Ebene keine wirksamen Lösungen gefunden wurden“, kritisiert Gerald Püchel, Hauptgeschäftsführer Besonderheit der Industrie- und Handelskammer Essen.
Doch wie gravierend die Auswirkungen einer solchen Sperrung für einen Teil des Verkehrs tatsächlich wären und ob es sogar Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum gäbe, lässt sich aus Sicht von Wirtschaftswissenschaftlern nur schwer vorhersagen. „Fahrverbote haben zunächst drei Effekte: Erstens können einige Fahrten nicht mehr durchgeführt werden. Zweitens werden sich die Betroffenen bemühen, andere Fahrt- und Transportmöglichkeiten zu finden. Drittens verlieren vorhandene Transportmittel an Wert“, sagt Roland Döhrn, Konjunktur-Chef des Institutes RWI in Essen. Wie sich diese drei Faktoren auf die Konjunktur auswirken würden, sei schwer zu prognostizieren, weil unklar sei, welcher Effekt überwiege. Theoretisch könnte es sogar kurzfristig einen Konjunkturschub geben, den Döhrn als „kontra-intuitive Reaktion“beschreibt: „Es entsteht zwar ein Schaden, die Bemühungen, ihn zu beseitigen, stimulieren Länge Verkehrsbelastung aber sogar die Konjunktur.“Etwa, weil die Bürger dann neue Autos kaufen (müssen).
Auch die Dauer eines solchen Fahrverbots dürfte eine Rolle spielen. Kurzfristig wäre es eher zu verkraften, als wenn es über Jahre gilt. Als im Jahr 2012 für Bauarbeiten an der A40 ein Teilstück der Autobahn für drei Monate komplett gesperrt wurde, hatte dies im Vorfeld viele besorgt. Aber am Ende waren die Folgen für die Region weniger schlimm als befürchtet.
Unabhängig von Fahrverboten machen natürlich vor allem die Wertverluste vielen Diesel-Besitzern zu schaffen. Um zumindest den Betroffenen des Abgasskandals bei VW die Möglichkeit zu geben, einen Teil der Verluste wieder auszugleichen, ermöglichte die Bundesregierung sogenannte Musterfeststellungsklagen in Deutschland. Mit ihnen sollen sich betroffene Diesel-Fahrer gemeinsam wehren können.
Diese Klagen wurde nun nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) den Anwälten von Volkswagen zugestellt; eine sogenannte Empfangsbekenntnis ist wiederum beim zuständigen Oberlandesgericht Braunschweig eingegangen. Damit ist die Klage formell auf dem richtigen Weg. Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller, sagte: „Der vzbv steht in den Startlöchern. Wir haben immer gesagt, dass wir alles tun, um eine Klage gegen VW durchzuführen.“Jetzt müsste laut Gesetz das Klageregister innerhalb der nächsten 14 Tage eröffnet werden, so der vzbv-Chef.