Härtere Auflagen für neues Handynetz
Die Netzagentur hat die Regeln für das künftige Echtzeit-Netz 5G vorgestellt. Entlang von Autobahnen und wichtigen Bundesstraßen soll schon 2022 autonomes Fahren mit Funkunterstützung möglich sein.
BONN Die Bundesnetzagentur will für die Lizenzen zum Bau der künftigen 5G-Mobilfunknetze deutlich rigidere Auflagen festlegen als bisher vorgesehen. Dies gab die Behörde am Freitag bekannt. Eine endgültige Entscheidung zu den Vorgaben trifft die Agentur am 26. November.
Bis 2024 müssen alle Bundesstraßen mit einem Übertragungstempo von 100 Mbit/Sekunde versorgt sein. Alle Landes- und Staatsstraßen müssen dann mindestens mit 50 Mbit/Sekunde erschlossen sein, ebenso alle Bahnstrecken. Die Behörde lässt offen, mit welcher Technik diese Versorgung gestaltet wird, weil die aktuelle LTE-Technik auch schon relativ leistungsfähig ist und weil man die Mobilfunker bei den Kosten nicht überlasten will.
Schon bis Ende 2022 müssen mit 100 Mbit/Sekunde 98 Prozent der Haushalte versorgt sein. Hinzu kommen alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und die wichtigsten Eisenbahnrouten.
Interessant ist, dass auf den Autobahnen und wichtigen Bundesstraßen eine „Latenzzeit“von zehn Millisekunden bis Ende 2022 vorgeschrieben wird. Dieses Hin- und Hersenden von Daten im Hundertstel einer Sekunde könnte Autos unterstützen, autonom zu fahren. „Die Festlegung des Latenzzieles macht 5G zum Innovationsnetz“, lobt Thomas Jarzombek, Düsseldorfer CDU-Bundestagsabgeordneter und Beirat der Netzagentur.
Um den Ausbau von 5G günstiger zu machen, fordert die Netzagentur die Mobilfunker auf, sich ihre Infrastruktur auf dem Land oder in U-Bahntunneln mehr zu teilen. Auch Roaming soll vereinbart werden – Telekom-Kunden können also davon profitieren, wenn Vodafone in einer Region „weiße Flecken“geschlossen hat und umgekehrt, weil sich die Smartphones auf die anderen Netze umschalten.
Im Wettstreit der Lobbyisten haben sich die großen Netzanbieter offenbar durchgesetzt. Denn die Netzagentur verpflichtet sie nicht dazu, kleineren Wettbewerbern ihre Netze zu regulierten, günstigen Preisen zur Verfügung stellen zu müssen. Ein solches National Roaming hatte das Unternehmen United Internet gefordert, das mit seinen Marken 1&1 und Drillisch schon jetzt Millionen Kunden über die Netze von Telekom, Vodafone und Telefónica versorgt. „Der Verzicht auf National Roaming macht es Neueinsteigern und kleineren Anbietern deutlich schwerer“, sagt Jarzombek: „Das ist schade, weil dem Mobilfunkmarkt in Deutschland mehr Wettbewerb gut tun würde.“
Ähnlich sieht dies Ralph Dommermuth, Chef von United Internet: Er deutet an, auf den angekündigten Aufbau eines regionalen 5G-Netzes zu verzichten, wenn er die Netze der Wettbewerber nicht günstig nutzen darf.
Vodafone dagegen prüft eine Klage gegen die 5G-Auflagen, weil sie dem Unternehmen schon jetzt zu weit gehen. So droht die Netzagentur mit Bußgeldern, falls die drei Telefonkonzerne kleineren Wettbewerber höhere Preise für Netzleistungen abverlangen als ihrem eigenen Vertrieb. Dies sieht auch die Telekom sehr skeptisch, die von „unklaren Bestimmungen“bei der Regulierung warnt. Diese könnten von Investitionen abschrecken.
Die Bundesnetzagentur erklärt, sie stärke mit ihren Vorgaben Deutschland als Leitmarkt für 5G. Das klingt gut, in Wahrheit sind die Ambitionen nicht hoch: So muss jeder Netzbetreiber bis 2022 1000 Basisstationen mit 5G ausrüsten, den Rest der Netzabdeckung kann LTE übernehmen. Unternehmer Dommermuth sagt, was er davon hält: „Die Vorgabe von 1000 Antennten pro Anbieter erscheint nicht sehr ambitioniert, wenn in China pro Tag 500 Funkmasten aufgestellt werden.“