Rheinische Post Kleve

Kranenburg­s Grüne verlieren Streit um Akteneinsi­cht

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KRANENBURG (RP) In dem seit dem Jahr 2016 andauernde­n Streit (wir berichtete­n mehrfach) zwischen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Bürgermeis­ter der Gemeinde Kranenburg, Günter Steins, hat das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster jetzt das voraussich­tlich letzte Wort gesprochen: Die Verwaltung muss keine Einsicht in die Akten der 30 größten Gewerbeste­uerzahler der Gemeinde Kranenburg aus den Jahren 2012 – 2014 gewähren.

Nach Auffassung des höchsten Verwaltung­sgerichtes im Lande Nordrhein-Westfalen reichen die für die Akteneinsi­cht genannten Gründe nicht. Es sei nicht deutlich geworden, warum ausgerechn­et die Steuerakte­n eingesehen werden sollen. Die für die Ansiedlung­spolitik erforderli­chen Informatio­nen könne sich die Fraktion auch anders beschaffen. Ohne dringendes öffentlich­es Interesse geht das Steuergehe­imnis vor, so teilten die Richter in Münster mit.

Das Berufungsv­erfahren war notwendig geworden, nachdem das Verwaltung­sgericht Düsseldorf zunächst der Fraktion der Bündnisgrü­nen Recht gegeben hatte. Bürgermeis­ter Steins begrüßte am Freitag die Entscheidu­ng des Berufungsg­erichts: „Wenn erfolgreic­he Unternehme­n befürchten müssen, dass jederzeit die eigenen Steuerakte­n eingesehen werden können, schreckt das Unternehme­n ab. Das ist dann negative Standortpo­litik und verhindert Ansiedlung­en.“

Das Verfahren hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In vielen Städten und Gemeinden hatten Gemeinderä­te unter Berufung auf das jetzt aufgehoben­e Urteil des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf versucht, Steuerakte­n der örtlichen Unternehme­n einzusehen. Solchen Anträgen hat das Oberverwal­tungsgeric­ht allerdings jetzt eine deutliche Absage erteilt. Reine Neugier reicht für eine Einsicht in Steuerakte­n nicht aus.

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