Kranenburgs Grüne verlieren Streit um Akteneinsicht
KRANENBURG (RP) In dem seit dem Jahr 2016 andauernden Streit (wir berichteten mehrfach) zwischen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Bürgermeister der Gemeinde Kranenburg, Günter Steins, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt das voraussichtlich letzte Wort gesprochen: Die Verwaltung muss keine Einsicht in die Akten der 30 größten Gewerbesteuerzahler der Gemeinde Kranenburg aus den Jahren 2012 – 2014 gewähren.
Nach Auffassung des höchsten Verwaltungsgerichtes im Lande Nordrhein-Westfalen reichen die für die Akteneinsicht genannten Gründe nicht. Es sei nicht deutlich geworden, warum ausgerechnet die Steuerakten eingesehen werden sollen. Die für die Ansiedlungspolitik erforderlichen Informationen könne sich die Fraktion auch anders beschaffen. Ohne dringendes öffentliches Interesse geht das Steuergeheimnis vor, so teilten die Richter in Münster mit.
Das Berufungsverfahren war notwendig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst der Fraktion der Bündnisgrünen Recht gegeben hatte. Bürgermeister Steins begrüßte am Freitag die Entscheidung des Berufungsgerichts: „Wenn erfolgreiche Unternehmen befürchten müssen, dass jederzeit die eigenen Steuerakten eingesehen werden können, schreckt das Unternehmen ab. Das ist dann negative Standortpolitik und verhindert Ansiedlungen.“
Das Verfahren hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In vielen Städten und Gemeinden hatten Gemeinderäte unter Berufung auf das jetzt aufgehobene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf versucht, Steuerakten der örtlichen Unternehmen einzusehen. Solchen Anträgen hat das Oberverwaltungsgericht allerdings jetzt eine deutliche Absage erteilt. Reine Neugier reicht für eine Einsicht in Steuerakten nicht aus.