Der Kampf gegen den Verpackungsmüll
Ab Januar soll ein Gesetz dafür sorgen, dass mehr Verpackungsmaterial recycelt wird.
BERLIN (dpa) Mehr als 220 Kilo Verpackungsmüll produziert jeder Deutsche durchschnittlich pro Jahr. Zu viel, da sind sich Umweltschützer einig, auch wenn 70 Prozent der Verpackungen ins Recycling gehen. Einen großen Anteil hat unser Lebensstil: Kaffee und Mittagessen zum Mitnehmen, kleine Portionen für Single-Haushalte, bequemes Kochen mit vorportionierten Lebensmitteln, im Netz bestellen und liefern lassen. Weil Verpackungen für Hersteller und Handel größte Bedeutung haben und die Abfall-Abholung und -Verwertung ein Milliardengeschäft ist, tut sich die Politik schwer damit, gegen den Müllberg anzugehen. Nun gibt es zum 1. Januar 2019 ein neues Verpackungsgesetz.
Verbraucher werden nicht allzu viel merken von dem Gesetz, das natürlich nur ein Baustein ist im Kampf gegen unnötiges Müllaufkommen. Wenn die EU wie geplant Strohhalme und Besteck aus Kunststoff verbietet, fällt das den Bürgern mehr auf. Für Handel und Recyclingbranche ändert sich aber viel – und ein bisschen auch für die Kunden im Supermarkt. Eine Auswahl:
Mehrweg-Einweg-Schilder Supermärkte und andere Läden müssen an Getränkeregalen künftig gut lesbare Schilder mit den Hinweisen „Mehrweg“und „Einweg“anbringen. Das gilt aber nur für Einweg-Getränke mit Pfandpflicht.
Pfandpflicht Für Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure (etwa Apfelschorlen aus Nektar) und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent werden künftig 25 Cent Pfand fällig.
Onlinehandel Versandverpackungen sind Verpackungen – also müssen nun ausdrücklich auch Online-Händler ihre Verpackungen registrieren lassen und Lizenzgebühren zahlen. Das gilt genauso für Umverpackungen, in die abgepackte Ware zusätzlich eingepackt ist.
Recycling Die Recyclingquoten werden in zwei Schritten angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Alu steigen sie bis 2022 von 60 bis 75 auf 90 Prozent, für Getränkekartons von 60 auf 80 und für Kunststoffe von 36 auf 63 Prozent.
Umweltfreundlichkeit Recycling-Unternehmen wie der Grüne Punkt und die anderen Dualen Systeme finanzieren sich über Lizenzgebühren, die ihnen die „Inverkehrbringer“von Verpackungen zahlen. Von jetzt an müssen sie für umweltfreundliche, gut recycelbare Verpackungen weniger Gebühren verlangen, um diese zu fördern. Die genaue Gestaltung der Anreize ist Sache der betreffenden Unternehmen.
Kontrolle Eine zentrale Stelle ist künftig dafür zuständig, das System zu kontrollieren. Wer Verpackungen auf den Markt bringt, muss sich dort registrieren. Das Register ist öffentlich. Bei der Zentralstelle melden die Hersteller auch Art und Menge ihrer Verpackungen. Für Verstöße drohen Bußgelder bis 200.000 Euro und Vertriebsverbote.