Drei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Unfall
Bei dem mutmaßlichen Autorennen im Juni 2017 in einer Tempo-40-Zone in Mönchengladbach war ein Passant getötet worden.
MÖNCHENGLADBACH (eva) Im Prozess um ein mutmaßliches Autorennen, bei dem ein Fußgänger getötet wurde, hat das Landgericht Mönchengladbach am Dienstag die Urteile verkündet: Der 29-jährige Unfallfahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Ein mitangeklagter 26-Jähriger muss wegen Unfallflucht eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zahlen. Beide Männer wurden verdächtigt, sich im Juni 2017 in einer Tempo 40-Zone in Mönchengladbach ein spontanes Autorennen geliefert zu haben und mit Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h gefahren zu sein.
Bei einem Überholversuch fuhr der Angeklagte aus Schwalmtal über die doppelt gestrichene Linie auf die Gegenspur der vierspuren Straße, wo er einen 38-Jährigen erfasste. Der Mann wurde durch den Zusammenprall 37 Meter durch die Luft geschleudert und verstarb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen. Zu Beginn der Untersuchungen wurde auch die Beteiligung eines dritten Fahrers an dem mutmaßlichen Rennen in Betracht gezogen. Das ließ sich jedoch nicht erhärten.
Der 29-jährige Unfallfahrer hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, viel zu schnell gefahren zu sein. Beide Fahrer bestritten jedoch, sich ein Rennen geliefert zu haben. Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass der mitangeklagte 26-Jährige durch ein Überholmanöver an einer Ampel zwar für die beiden anderen Autofahrer den „Startschuss für ein Rennen“gegeben habe. Selber habe dieser jedoch nicht weiter beschleunigt, es habe also der „Wille für ein Kräftemessen“gefehlt. Videoaufnahmen einer Baustellenkamera hätten dies eindeutig belegt.
Der Unfallfahrer jedoch habe sich eines „unendlich hohen Maßes an Pflichtwidrigkeiten“schuldig gemacht: Die Geschwindigkeit, die ein Sachverständiger zum Unfallzeitpunkt mit mindestens 92 km/h bemaß, sowie das Einlassen auf eine Kraftprobe und der mit der damit verbundenen gegenseitigen Steigerung begründeten Gefährlichkeit.
Ein verschärfter Paragraf des Strafgesetzbuches, der bei verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, trat erst nach dem Unfall in Kraft.