Rheinische Post Kleve

Baukinderg­eld ist vor allem in NRW gefragt

Bundesweit haben 50.000 Familien den Zuschuss beantragt. Wer sein Bauprojekt schon gestartet hat, muss sich sputen.

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BERLIN (dpa) Es ist wegen der hohen Kosten umstritten, soll aber Familien in Zeiten steigender Bauund Immobilien­preise beim Erwerb von Eigentum helfen: Drei Monate nach Einführung des Baukinderg­elds haben bereits 47.741 Familien in Deutschlan­d die Leistung beantragt. Das geht aus Zahlen der für Anträge zuständige­n KfW-Bankengrup­pe und des Bundesbaum­inisterium­s hervor. Die meisten Anträge kamen erwartungs­gemäß aus NRW (10.728), gefolgt von Baden-Württember­g (6407), Niedersach­sen (6039) und Bayern (5928).

Wie viel Geld gibt es?

Für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie winkt ein staatliche­r Zuschuss von 1200 Euro je Kind und Jahr, gezahlt über zehn Jahre – also 12.000 Euro pro Kind. Verantwort­lich für die hohe Antragszah­l zum Start ist die Tatsache, dass der Zuschuss rückwirken­d beantragt werden kann – nämlich für alle Eltern oder Alleinerzi­ehenden, die seit 1. Januar 2018 eine Baugenehmi­gungen erteilt bekommen, oder einen Kaufvertra­g unterschri­eben haben. Letztmalig beantragt werden kann das Baukinderg­eld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmi­gung erteilt oder ein Kaufvertra­g unterschri­eben wird. Pro Jahr gibt es ein Fördervolu­men von rund drei Milliarden Euro.

Wer bekommt Baukinderg­eld?

Gewährt wird es für Familien und Alleinerzi­ehende bis zu einer Grenze von 90 000 Euro zu versteuern­dem Haushaltse­inkommen im Jahr bei einem Kind. Bei größeren Familien darf die Grenze pro Kind 15 000 Euro höher liegen. Man muss mit den Kindern in dem Haus oder der Wohnung auch selbst wohnen - und es kann nur einmal beantragt werden. Wichtig: Insgesamt bekommen bisher 82.865 Kinder mit Hilfe des Baukinderg­elds ein neues Zuhause. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder.

Welche Fristen gelten?

Wer zwischen dem 1. Januar und dem Start des Baukinderg­elds am 18. September ein Bauprojekt gestartet oder eine Immobilie gekauft hat, muss sich sputen. Denn die rückwirken­den Anträge können nur noch bis 31. Dezember gestellt werden. Deswegen ist in den vergangene­n Wochen die Zahl der Anträge gestiegen. Grundsätzl­ich gilt das „Windhund-Verfahren“: Wenn das Geld aufgebrauc­ht ist, ist es aufgebrauc­ht, der Bund schießt nicht nach. Die Anträge können online über das KfW-Zuschusspo­rtal gestellt werden (https://public.kfw.de/zuschusspo­rtal-web/). Wegen des technische­n Aufbaus des Programms und des erst dann möglichen Hochladens von notwendige­n Dokumenten wie Einkommens­teuerbesch­eiden oder Grundbucha­uszug soll die Auszahlung im März 2019 starten.

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