Baukindergeld ist vor allem in NRW gefragt
Bundesweit haben 50.000 Familien den Zuschuss beantragt. Wer sein Bauprojekt schon gestartet hat, muss sich sputen.
BERLIN (dpa) Es ist wegen der hohen Kosten umstritten, soll aber Familien in Zeiten steigender Bauund Immobilienpreise beim Erwerb von Eigentum helfen: Drei Monate nach Einführung des Baukindergelds haben bereits 47.741 Familien in Deutschland die Leistung beantragt. Das geht aus Zahlen der für Anträge zuständigen KfW-Bankengruppe und des Bundesbauministeriums hervor. Die meisten Anträge kamen erwartungsgemäß aus NRW (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6407), Niedersachsen (6039) und Bayern (5928).
Wie viel Geld gibt es?
Für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie winkt ein staatlicher Zuschuss von 1200 Euro je Kind und Jahr, gezahlt über zehn Jahre – also 12.000 Euro pro Kind. Verantwortlich für die hohe Antragszahl zum Start ist die Tatsache, dass der Zuschuss rückwirkend beantragt werden kann – nämlich für alle Eltern oder Alleinerziehenden, die seit 1. Januar 2018 eine Baugenehmigungen erteilt bekommen, oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Pro Jahr gibt es ein Fördervolumen von rund drei Milliarden Euro.
Wer bekommt Baukindergeld?
Gewährt wird es für Familien und Alleinerziehende bis zu einer Grenze von 90 000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind. Bei größeren Familien darf die Grenze pro Kind 15 000 Euro höher liegen. Man muss mit den Kindern in dem Haus oder der Wohnung auch selbst wohnen - und es kann nur einmal beantragt werden. Wichtig: Insgesamt bekommen bisher 82.865 Kinder mit Hilfe des Baukindergelds ein neues Zuhause. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder.
Welche Fristen gelten?
Wer zwischen dem 1. Januar und dem Start des Baukindergelds am 18. September ein Bauprojekt gestartet oder eine Immobilie gekauft hat, muss sich sputen. Denn die rückwirkenden Anträge können nur noch bis 31. Dezember gestellt werden. Deswegen ist in den vergangenen Wochen die Zahl der Anträge gestiegen. Grundsätzlich gilt das „Windhund-Verfahren“: Wenn das Geld aufgebraucht ist, ist es aufgebraucht, der Bund schießt nicht nach. Die Anträge können online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden (https://public.kfw.de/zuschussportal-web/). Wegen des technischen Aufbaus des Programms und des erst dann möglichen Hochladens von notwendigen Dokumenten wie Einkommensteuerbescheiden oder Grundbuchauszug soll die Auszahlung im März 2019 starten.