Lebenslange Haft für Solinger Mutter gefordert
Gut ein Jahr nach der Tötung von fünf Kindern droht der Frau die Höchststrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.
WUPPERTAL (dpa) Gut ein Jahr nach der Tötung von fünf Kindern in Solingen hat der Staatsanwalt die Höchststrafe für die unter Mordverdacht stehende Mutter gefordert. Er beantragte am Dienstag am Wuppertaler Landgericht lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere ihrer Schuld, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Die 28-Jährige habe die fünf Kinder heimtückisch umgebracht. Die Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres von Polizisten zugedeckt und tot in ihren Betten entdeckt worden. Die Version der Angeklagten, ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie gefesselt und ihre Kinder getötet, sei abwegig.
Vielmehr sei sie enttäuscht darüber gewesen, dass ihr Mann in der Nachbarschaft eine neue Frau gefunden habe. „Sie hatte eine gewisse Sehnsucht nach einer heilen Familie, trat die Flucht in die Mutterrolle an“, so der Staatsanwalt. „Sie lebte in einer Art Fassadenwelt, die sie selbst aufgebaut hatte. Nach dem Aus der Fassade waren die Kinder funktionslos geworden.“Nebenkläger-Anwalt Jochen Ohliger kritisierte die Verteidiger der Mutter, die die These ins Spiel gebracht hatten, der Vater der Kinder könnte einen Auftragskiller auf seine eigenen Kinder angesetzt haben. Dies sei der „feige Versuch der Verteidigung, meinen Mandanten da reinzuziehen. Er hat vier Kinder verloren, da wird die Grenze des Zulässigen überschritten“, sagte der Anwalt. „Er war sicherlich nicht der
Ehemann des Jahres.“Dass Beziehungen auseinandergehen, sei aber normal. Verteidiger Thomas Seifert sagte, es liege nahe, dass die Angeklagte als Kleinkind Opfer ihres Vaters geworden sei. Dieser war wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt worden. Als Jugendliche sei die 28-Jährige zudem vergewaltigt worden. Daher sei es nachvollziehbar, dass seine Mandantin eine hochgradige Narzisstin geworden sei. Bis zum Tattag habe sie sich in nicht zu beanstandender Weise um die Kinder gekümmert. Das Foto ihres Ehemanns mit der neuen Partnerin habe ihr dann aber den Boden unter den Füßen weggezogen. Er beantragte einen Freispruch, weil es Zweifel an ihrer Täterschaft gebe.
Die vom Gericht bestellten psychiatrischen und psychologischen Gutachter hatten der Angeklagte volle Schuldfähigkeit attestiert. Das Gericht will das Urteil am Donnerstag verkünden. Die Leichen der Kinder waren am 3. September 2021 in der Wohnung der Familie in Solingen entdeckt worden.