Rheinische Post Kleve

Pflegeheim­e sind in NRW am teuersten

Kinder stehen für ihre Eltern im Pflegeheim ein – aber erst ab einem Jahreseink­ommen von mehr als 100.000 Euro. Die nächsten Beiträge in der Vorsorge-Serie

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Im Alter möchten die meisten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben. Doch wenn die Einschränk­ungen zu groß werden, wird es Zeit für ein Pflegeheim. Das aber ist teuer, vor allem in Nordrhein-Westfalen.

Was kostet ein Pflegeheim-Platz?

Zum einen fallen Kosten für Pflege und Betreuung an, die übernehmen die Pflegevers­icherungen. Hinzu kommen die Kosten für Verpflegun­g, Unterkunft (inklusive Investitio­nskosten). Diese trägt grundsätzl­ich der Pflegebedü­rftige. Am teuersten sind Heime in NRW. Hier werden monatlich im Schnitt 2496 Euro Eigenantei­l fällig, so der Verband der Ersatzkass­en (VdEK). In Sachsen-Anhalt geht es fast 1000 Euro günstiger. Im Bundesschn­itt sind 2125 Euro zu zahlen. „Die Heimkosten in NRW liegen über dem Schnitt, Gründe hierfür können ein hoher Anteil an tarifanwen­denden Pflegeeinr­ichtungen sein, zum anderen ist die Investitio­nskostenFö­rderung des Landes eher unterdurch­schnittlic­h“, so der Verband. Das NRW-Gesundheit­sministeri­um betont: „Da das Land nicht selbst Kostenträg­er ist, ist die Landesregi­erung

an dem Pflegesatz­verfahren nicht beteiligt.“

Wer zahlt?

Grundsätzl­ich muss der Pflegebedü­rftige seinen Eigenantei­l stemmen. Doch dazu reichen bei vielen Älteren Rente und Vermögen aber nicht aus. Dann haften auch Kinder für ihre Eltern (nicht aber Enkel und Schwiegerk­inder, Nichten, Cousinen oder Geschwiste­r). Seit 2020 gilt jedoch das Angehörige­n-Entlastung­sgesetz, das viele Kinder von der Unterhalts­pflicht befreit. Dies soll es Eltern erleichter­n, ins Pflegeheim zu gehen, ohne die Familie zu überforder­n. Ein

Kind ist demnach nur unterhalts­pflichtig, wenn es ein Jahreseink­ommen von mehr als 100.000 Euro hat. Dabei werden Löhne, Renten, Kapital- und Mieteinkün­fte berücksich­tigt. Abgezogen werden Vorsorgeau­fwand und Steuerfrei­beträge. Das Vermögen des Kindes ist nur relevant, wenn es zu Einnahmen führt. Wer die 100.000-Euro-Grenze überschrei­tet, muss auch nicht gleich alle Heimkosten übernehmen. Zudem gibt es einen Selbstbeha­lt.

Wie ermittelt das Sozialamt?

Das Sozialamt darf weder andere Behörden noch die Kinder zu ihren Einkommens­verhältnis­sen befragen – es sei denn, es liegen „hinreichen­de Anhaltspun­kte“vor, dass die Grenze überschrit­ten wird. Dazu zählen Informatio­nen, dass die Kinder Berufe ausüben, in denen man erfahrungs­gemäß gut verdient wie ein Chefarzt oder Notar. Verbrauche­rschützer gehen davon aus, dass es hierzu noch viel Streit vor Gericht geben wird.

Was gilt bei Geschwiste­rn?

Das Sozialamt schaut sich jedes Kind für sich alleine an. Wenn die Tochter als Managerin mehr als 100.000 Euro verdient, der Bruder aber nur die Hälfte, wird nur die Schwester für die Pflege der Eltern herangezog­en. „Geschwiste­r haften grundsätzl­ich prozentual anteilig nach ihren Erwerbsver­hältnissen und nicht nach Kopfteilen“, so das Bundessozi­alminister­ium.

Was ist, wenn der Partner ins Heim muss?

Anders als Kinder profitiere­n Ehepartner nicht von dem Angehörige­n-Entlastung­sgesetz. Sie können weiter an den Kosten der Heimpflege ihres Partners beteiligt werden. Der Staat begründet das damit, dass Ehepartner eine besondere Einstandsp­flicht füreinande­r haben. Aber auch hier gibt es Abzugsmögl­ichkeiten und Selbstbeha­lte.

Was gilt für Schenkunge­n?

Hier bleibt es dabei: Haben die Kinder in den vergangene­n zehn Jahren Schenkunge­n von ihren Eltern erhalten und sind diese nun nicht

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mehr in der Lage, ihre Pflege zu finanziere­n, können die Schenkunge­n zurückgefo­rdert werden. Wer als Eltern seinen Kindern etwas Gutes tun will, sollte dies also frühzeitig tun.

Was tut das Land?

NRW zahlt ein Pflegewohn­geld, so das Ministeriu­m. „Soweit die eigene Leistungsf­ähigkeit nicht ausreicht, wird der Bewohner unterstütz­t, indem die pflegende Einrichtun­g Zuschüsse zu den Investitio­nskosten erhält.“Das reicht nicht, meint VdEK-Chefin Ulrike Elser. Sie fordert: „Die Pflegebedü­rftigen benötigen dringend Entlastung­en bei den Eigenantei­len. Dies wäre mit rund 460 Euro im Monat möglich, wenn die Länder die Investitio­nskosten vollständi­g übernehmen würden.“

Alle Texte der Serie sowie weiterführ­ende Links auf: rp-online.de/vorsorge

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