Pflegeheime sind in NRW am teuersten
Kinder stehen für ihre Eltern im Pflegeheim ein – aber erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Die nächsten Beiträge in der Vorsorge-Serie
DÜSSELDORF Im Alter möchten die meisten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben. Doch wenn die Einschränkungen zu groß werden, wird es Zeit für ein Pflegeheim. Das aber ist teuer, vor allem in Nordrhein-Westfalen.
Was kostet ein Pflegeheim-Platz?
Zum einen fallen Kosten für Pflege und Betreuung an, die übernehmen die Pflegeversicherungen. Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung, Unterkunft (inklusive Investitionskosten). Diese trägt grundsätzlich der Pflegebedürftige. Am teuersten sind Heime in NRW. Hier werden monatlich im Schnitt 2496 Euro Eigenanteil fällig, so der Verband der Ersatzkassen (VdEK). In Sachsen-Anhalt geht es fast 1000 Euro günstiger. Im Bundesschnitt sind 2125 Euro zu zahlen. „Die Heimkosten in NRW liegen über dem Schnitt, Gründe hierfür können ein hoher Anteil an tarifanwendenden Pflegeeinrichtungen sein, zum anderen ist die InvestitionskostenFörderung des Landes eher unterdurchschnittlich“, so der Verband. Das NRW-Gesundheitsministerium betont: „Da das Land nicht selbst Kostenträger ist, ist die Landesregierung
an dem Pflegesatzverfahren nicht beteiligt.“
Wer zahlt?
Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige seinen Eigenanteil stemmen. Doch dazu reichen bei vielen Älteren Rente und Vermögen aber nicht aus. Dann haften auch Kinder für ihre Eltern (nicht aber Enkel und Schwiegerkinder, Nichten, Cousinen oder Geschwister). Seit 2020 gilt jedoch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das viele Kinder von der Unterhaltspflicht befreit. Dies soll es Eltern erleichtern, ins Pflegeheim zu gehen, ohne die Familie zu überfordern. Ein
Kind ist demnach nur unterhaltspflichtig, wenn es ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro hat. Dabei werden Löhne, Renten, Kapital- und Mieteinkünfte berücksichtigt. Abgezogen werden Vorsorgeaufwand und Steuerfreibeträge. Das Vermögen des Kindes ist nur relevant, wenn es zu Einnahmen führt. Wer die 100.000-Euro-Grenze überschreitet, muss auch nicht gleich alle Heimkosten übernehmen. Zudem gibt es einen Selbstbehalt.
Wie ermittelt das Sozialamt?
Das Sozialamt darf weder andere Behörden noch die Kinder zu ihren Einkommensverhältnissen befragen – es sei denn, es liegen „hinreichende Anhaltspunkte“vor, dass die Grenze überschritten wird. Dazu zählen Informationen, dass die Kinder Berufe ausüben, in denen man erfahrungsgemäß gut verdient wie ein Chefarzt oder Notar. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass es hierzu noch viel Streit vor Gericht geben wird.
Was gilt bei Geschwistern?
Das Sozialamt schaut sich jedes Kind für sich alleine an. Wenn die Tochter als Managerin mehr als 100.000 Euro verdient, der Bruder aber nur die Hälfte, wird nur die Schwester für die Pflege der Eltern herangezogen. „Geschwister haften grundsätzlich prozentual anteilig nach ihren Erwerbsverhältnissen und nicht nach Kopfteilen“, so das Bundessozialministerium.
Was ist, wenn der Partner ins Heim muss?
Anders als Kinder profitieren Ehepartner nicht von dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Sie können weiter an den Kosten der Heimpflege ihres Partners beteiligt werden. Der Staat begründet das damit, dass Ehepartner eine besondere Einstandspflicht füreinander haben. Aber auch hier gibt es Abzugsmöglichkeiten und Selbstbehalte.
Was gilt für Schenkungen?
Hier bleibt es dabei: Haben die Kinder in den vergangenen zehn Jahren Schenkungen von ihren Eltern erhalten und sind diese nun nicht
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mehr in der Lage, ihre Pflege zu finanzieren, können die Schenkungen zurückgefordert werden. Wer als Eltern seinen Kindern etwas Gutes tun will, sollte dies also frühzeitig tun.
Was tut das Land?
NRW zahlt ein Pflegewohngeld, so das Ministerium. „Soweit die eigene Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, wird der Bewohner unterstützt, indem die pflegende Einrichtung Zuschüsse zu den Investitionskosten erhält.“Das reicht nicht, meint VdEK-Chefin Ulrike Elser. Sie fordert: „Die Pflegebedürftigen benötigen dringend Entlastungen bei den Eigenanteilen. Dies wäre mit rund 460 Euro im Monat möglich, wenn die Länder die Investitionskosten vollständig übernehmen würden.“
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