Erster Dämpfer für Diesel-Kläger
Betrofffene VW-Kunden können nicht einfach vom Kauf zurücktreten, so der BGH.
KARLSRUHE (dpa) Wer einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Pkw neu gekauft hat, kann nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Händler das Geld zurückverlangen. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag zu einem Ende September verkündeten Urteil mit (Az.: VIII ZR 111/20).
In dem verhandelten Fall geht es um einen Mann, der nicht – wie die allermeisten Dieselkläger – Volkswagen als Hersteller auf Schadenersatz verklagt hat. Er will stattdessen erreichen, dass sein Autohändler das kurz vor Auffliegen des Abgasskandals gekaufte Fahrzeug zurücknehmen und ihm einen Großteil des Kaufpreises erstatten muss. Grundsätzlich haben Neuwagenkäuferinnen und -käufer in den ersten zwei Jahren besondere Rechte, wenn sich herausstellt, dass ihr Auto Mängel hat. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie dann in der Regel die Wahl zwischen einer kostenlosen Reparatur und dem Austausch gegen ein anderes, neues Auto.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt erst infrage, wenn die Reparaturversuche nichts gebracht haben oder der Händler sich weigert. Der Kläger hatte seinem Händler gar keine Frist gesetzt, sondern wollte sofort aus dem Vertrag heraus. Die Kölner Gerichte hielten dies für gerechtfertigt: Dem Mann sei nicht zumutbar, die unzulässige Abgastechnik in dem Auto durch das angebotene Software-Update entfernen zu lassen. Außerdem seien negative
Auswirkungen auf das Auto oder den Fahrbetrieb „nach der allgemeinen Lebenserfahrung“denkbar.
Das hätte laut BGH aber nicht ohne eingehende Prüfung und Expertenrat unterstellt werden dürfen. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass hier die Vertrauensgrundlage zwischen Käufer und Verkäufer gestört sei. Die Richter geben aber zu bedenken, dass sich ein Verkäufer nach ihrer bisherigen Rechtsprechung „ein arglistiges Vorgehen des Herstellers gerade nicht zurechnen lassen muss“. Zudem sei das Software-Update zum damaligen Zeitpunkt von Behörden geprüft und freigegeben gewesen. Das Kölner Oberlandesgericht muss sich den Fall nun noch einmal genauer anschauen.