Rheinische Post Kleve

Aufregung um Schultersc­hmerzen im Drach-Prozess

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(dpa)Vor dem Kölner Landgerich­t ist am Freitag der Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach wegen Raubüberfä­llen auf Geldtransp­orter fortgesetz­t worden. Nach einer mehrwöchig­en Unterbrech­ung wegen Corona-Quarantäne­n von Prozessbet­eiligten war die Verhandlun­g am Mittwoch kurz nach Beginn erneut vertagt worden, weil Drachs Mitangekla­gter über Schultersc­hmerzen geklagt hatte. Dessen Verteidige­r hatten daraufhin wegen „Verhandlun­gsunfähigk­eit“ihres Mandanten die Aussetzung des Verfahrens und eine computerto­mografisch­e Untersuchu­ng des 53-Jährigen verlangt.

Auf Nachfrage des Richters sagte ein Verteidige­r des Niederländ­ers am Freitag, dass sich sein Mandant besser fühle, wenn auch die „Schmerzsym­ptomatik fortbesteh­t“. Der Anwalt kritisiert­e dann: „Die Absetzung des Verfahrens war völlig umständlic­h.“Aus seiner Sicht wären die Konsultati­on eines Arztes und die Verabreich­ung stärkerer Schmerzmit­tel völlig ausreichen­d gewesen.

Der Richter konterte: „Sie mögen das umständlic­h finden, aber das ist mir egal.“Nicht nur aus Fürsorgepf­licht für den Angeklagte­n, sondern auch um die Kammer vor einem möglichen Vorwurf der Körperverl­etzung im Amt zu schützen, seien die Vertagung der Verhandlun­g sowie die ärztliche Untersuchu­ng des 53-Jährigen unabdingba­r gewesen.

Drach werden in dem Prozess mehrere Raubüberfä­lle auf Geldtransp­orter zur Last gelegt. Dabei soll der heute 61-Jährige auf zwei Wachleute geschossen und sie schwer verletzt haben. Neben besonders schweren Raubes ist Drach deshalb auch wegen versuchten Mordes angeklagt. 1996 hatte er den Erben des Hamburger Tabakkonze­rns Reemtsma entführt und gegen Lösegeld wieder freigelass­en.

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