Fast sieben Jahre Haft für Missbrauch
Ein Mann aus Straelen soll seine leibliche Tochter sowie ein weiteres Kind über mehrere Jahre lang sexuell missbraucht sowie Aufnahmen davon gemacht haben. Die Taten blieben 17 Jahre lang unentdeckt.
Ein 51-Jähriger aus Straelen wurde vom Landgericht Kleve zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie Herstellen kinderpornografischer Inhalte verhängt. Beides in mehreren Fällen – und beides erfolgte über einen längeren Zeitraum.
Der Angeklagte hat drei Kinder, zwei Söhne und eine Tochter. 2004 zog er zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährten und den beiden gemeinsamen Kindern in eine Wohnung nach Wachtendonk. Die Mutter sagte, sie habe ihre damals sechs Jahre alte Tochter gebadet. Dabei seien ihr blaue Flecken aufgefallen. Sie ging mit dem Kind zum Arzt. Der habe vermutet, dass die Tochter missbraucht worden sei, sagte die Mutter vor Gericht. Auf Nachfrage habe die Tochter zuerst ihren Vater beschuldigt, später aber gesagt, ein Lehrer sei dafür verantwortlich.
Für die Mutter begann damit ein Odyssee. Sie erstattete Anzeige gegen den Lehrer. Die wurde fallen gelassen. „Mir hat niemand geglaubt“, sagte die Mutter. Schließlich habe ihr das Jugendamt eine Zeitlang ihre Kinder weggenommen, sie mussten in ein Kinderheim. Sie musste aus Wachtendonk weg, zog nach Krefeld. „Ich habe 17 Jahre gekämpft, um herauszufinden, wer das war“, so die Mutter. Den Vater habe sie nie verdächtigt. „Der ist ein sehr guter Schauspieler.“
Unterdessen trennte sie sich von ihrem Lebensgefährten. Der zog nach Straelen. Sie hatte aber weiter Kontakt zu ihm, ebenso ihre beiden Kinder. Zwischenzeitlich waren sie auch wieder zusammen. ha„„Wir hattene eine On-Off-Beziehung“, sagte der Mann vor Gericht. Die gemeinsame Tochter sei auch oft in dessen Straelener Wohnung gewesen, so die Mutter. Der Missbrauch ging nach Erkenntnis des Gerichts in diesen Jahren weiter. Bis zum Jahr 2012, damals war die gemeinsame Tochter 12 Jahre alt, soll er sie mehrfach missbraucht haben. 2013 bekam die Mutter mit einem anderen Mann eine weitere Tochter. Als sie später wieder mit ihrem Ex-Partner Kontakt hatte, soll der auch dieses Mädchen mehrfach missbraucht haben. Bei der ersten Tat war das Kind sechs Jahre alt. Zudem habe er Fotos davon gemacht, wie er seine Stieftochter missbraucht habe, so die Anklage.
Die Kinder hätten immer Geld und Spielsachen von ihrem Ex-Lebensgefährten bekommen, sagte die Mutter. Stutzig gemacht habe sie das nicht. „Ich dachte, er ist ein guter Vater, er verbringt Zeit mit den Kindern.“Der Angeklagte zeigte sich vor dem Landgericht in Teilen geständig. Nicht alle Taten, die ihm vorgeworfen wurde, räumte er ein und berief sich auf Erinnerungslücken aufgrund eines Schlaganfalls. Zudem entschuldigte er sich für sein Taten.
Lange Zeit blieb unentdeckt, was er seiner Tochter sowie seiner Stieftochter angetan hat. Dann erzählte die erste Tochter ihrem Lebensgefährte zum ersten Mal davon. Schließlich auch ihrer Mutter, sie gingen zur Polizei. „Ich verstehe nicht, wie man seiner Tochter so etwas antun kann“, sagte der Lebensgefährte der Tochter.
Nach der Vernehmung wurde die Wohnung des Angeklagten untersucht, unter anderem fanden die Polizeibeamten dort die kinderpornografschen Aufnahmen. Verhaftet wurde der Straelener im September 2021, seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Kleve. Er konnte also über einen Zeitraum von 17 Jahren zwei verschiedene Kinder missbrauchen. Kinder, die ihm vertraut haben, mit denen er zu einem Teil direkt verwandt ist.
Nachdem die leibliche Tochter des Angeklagten erstmals vor der Polizei ausgesagt hat, wurde die Polizei auch auf die Stieftochter aufmerksam. Die leibliche Tochter des Angeklagten habe in der Vernehmung gesagt, sie habe befürchtet „dass ihrer Schwester das Gleiche passiert ist wie ihr“, sagte der leitende Polizeibeamte in dem Fall, der vor dem Gericht als Zeuge geladen war. Die kinderpornografischen Aufnahmen, die die Polizei in der Straelener Wohnung auf dem Handy des Angeklagten fanden, zeigen die Stieftochter in einem Alter von sieben Jahren.
Bei der Vernehmung der leiblichen Tochter des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, die inzwischen neun Jahre alte Stieftochter wurde nicht geladen.
„Sie haben die Kinder dazu gebracht, dass das für sie völlig normal ist“, sagte Richterin Julia Voß in Richtung des Angeklagten. Er habe das normale kindliche Interesse ausgenutzt, sie „angefüttert“.
Die Verteidigung forderte vor Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, die Staatsanwaltschaft plädierte auf acht Jahre.
„Es gibt überhaupt keine Gründe daran zu zweifeln, was die Zeugin ausgesagt hat“, sagte Voß. Sie habe die Ereignisse glaubhaft und plastisch geschildert. Zugunsten des Angeklagten wertete Voß sein Teilgeständnis, seine Entschuldigung sowie die Tatsache, dass er nicht vorbestraft war. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Revision eingelegt werden.
„Ich habe 17 Jahre gekämpft, um herauszufinden, wer das getan hat.“Mutter des Opfers Nebenklägerin