Lkw-Fahrer streitet Unfallbeteiligung ab
(giko) Ein Angeklagter bestritt, im Juni 2020 auf einem Firmengelände an der Deichstraße gegen eine Mauer gefahren zu sein, einen Sachschaden von rund 6000 Euro verursacht zu haben und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Das hatte ein Zeuge beobachtet, der auch zur anschließenden Gerichtsverhandlung geladen war.
Der Angeklagte schilderte den Ablauf ganz anders. Nachdem er mit seinem Sattelschlepper Getreide zu der Firma geliefert hatte, habe er vor besagter Mauer rückwärts eingeparkt, den Lkw gereinigt und sich anschließend gewaschen. „Ich habe nichts bemerkt“, betonte der 63-Jährige.
Am nächsten Tag sei dann der Anruf seines Chefs gekommen: „Du hast eine Mauer eingefahren.“Daraufhin fiel der Fahrer aus allen Wolken und setzte sich mit dem Geschäftsführer der Firma in Verbindung. Der habe ihm gesagt, dass an der Mauer blaue Farbe sei.„Ich habe dann Fotos gemacht von meinem Lkw, an dem nichts zu sehen war“, erzählte der Beschuldigte.
„Und wie erklären Sie sich die blaue Farbe an derWand?“fragte der Richter. Die Antwort kam prompt: „90 Prozent aller Kartoffel- und Getreide-Lkw sind blau-weiß.“
Der Zeuge, der in seinem Lkw einen Aufprall gehört hatte, konnte sich noch gut erinnern: „Der Mann ist mit seinem Lkw wieder vorgefahren, ausgestiegen und hat sich die Mauer angeschaut.“Er sei dann kurz ins Büro gegangen, um seine Papiere abzugeben. „Und da fuhr der Mann bereits vom Hof.“
Auch der geladene Betriebsleiter der Firma wusste genau, dass die Mauer am Abend, als er das Firmengelände verließ, noch intakt war: „Ich parke da immer in der Nähe.“Die starken Beschädigungen habe er am nächsten Morgen bemerkt.„Die Reparaturkosten belaufen sich auf über 10.000 Euro.“Einer der Hauptgründe für das Urteil des Richters: „Ich bin den Aussagen des Zeugen gefolgt und halte diesen für glaubwürdig.“
Der Verteidiger lehnte nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, in der er sich mit seinem Mandanten beraten wollte, ein Angebot der Staatsanwaltschaft ab. Dabei ging es um eine auch von Richter Simeon Spans befürwortete vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage.
Das Urteil fiel mit 25 Tagessätzen à 30 Euro sogar um 125 Euro höher aus als im Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingereicht hatte.