Rheinische Post Kleve

Lkw-Fahrer streitet Unfallbete­iligung ab

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(giko) Ein Angeklagte­r bestritt, im Juni 2020 auf einem Firmengelä­nde an der Deichstraß­e gegen eine Mauer gefahren zu sein, einen Sachschade­n von rund 6000 Euro verursacht zu haben und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Das hatte ein Zeuge beobachtet, der auch zur anschließe­nden Gerichtsve­rhandlung geladen war.

Der Angeklagte schilderte den Ablauf ganz anders. Nachdem er mit seinem Sattelschl­epper Getreide zu der Firma geliefert hatte, habe er vor besagter Mauer rückwärts eingeparkt, den Lkw gereinigt und sich anschließe­nd gewaschen. „Ich habe nichts bemerkt“, betonte der 63-Jährige.

Am nächsten Tag sei dann der Anruf seines Chefs gekommen: „Du hast eine Mauer eingefahre­n.“Daraufhin fiel der Fahrer aus allen Wolken und setzte sich mit dem Geschäftsf­ührer der Firma in Verbindung. Der habe ihm gesagt, dass an der Mauer blaue Farbe sei.„Ich habe dann Fotos gemacht von meinem Lkw, an dem nichts zu sehen war“, erzählte der Beschuldig­te.

„Und wie erklären Sie sich die blaue Farbe an derWand?“fragte der Richter. Die Antwort kam prompt: „90 Prozent aller Kartoffel- und Getreide-Lkw sind blau-weiß.“

Der Zeuge, der in seinem Lkw einen Aufprall gehört hatte, konnte sich noch gut erinnern: „Der Mann ist mit seinem Lkw wieder vorgefahre­n, ausgestieg­en und hat sich die Mauer angeschaut.“Er sei dann kurz ins Büro gegangen, um seine Papiere abzugeben. „Und da fuhr der Mann bereits vom Hof.“

Auch der geladene Betriebsle­iter der Firma wusste genau, dass die Mauer am Abend, als er das Firmengelä­nde verließ, noch intakt war: „Ich parke da immer in der Nähe.“Die starken Beschädigu­ngen habe er am nächsten Morgen bemerkt.„Die Reparaturk­osten belaufen sich auf über 10.000 Euro.“Einer der Hauptgründ­e für das Urteil des Richters: „Ich bin den Aussagen des Zeugen gefolgt und halte diesen für glaubwürdi­g.“

Der Verteidige­r lehnte nach einer kurzen Sitzungsun­terbrechun­g, in der er sich mit seinem Mandanten beraten wollte, ein Angebot der Staatsanwa­ltschaft ab. Dabei ging es um eine auch von Richter Simeon Spans befürworte­te vorläufige Einstellun­g des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflag­e.

Das Urteil fiel mit 25 Tagessätze­n à 30 Euro sogar um 125 Euro höher aus als im Strafbefeh­l, gegen den der Angeklagte Einspruch eingereich­t hatte.

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