Übergewinnsteuer ist pure Willkür
Exorbitant hohe Extragewinne der Stromerzeuger müssen extra besteuert werden! Diese Steuereinnahmen können dann zur Entlastung von existenziell von hohen Strompreisen betroffenen Verbrauchern eingesetzt werden.“Das klingt nach Gerechtigkeit. Trotzdem ist die Erhebung einer „Übergewinnsteuer“falsch. Für den stark gestiegenen Strompreis ist der hohe Gaspreis verantwortlich: Strom wird mit unterschiedlichen Energieträgern produziert, zum Beispiel mit Sonne, Wind, Kohle und – Gas. Abhängig von dem eingesetzten Energieträger unterscheiden sich die Produktionskosten derzeit erheblich. An der Strombörse gibt es jedoch nur einen Preis. Eine Megawattstunde Strom ist eben eine Megawattstunde. Und dieser Preis wird von den
Die Abgabe ist problematisch, weil die Kriterien dafür völlig unklar sind.
Kraftwerken mit den höchsten Produktionskosten bestimmt – derzeit also von den Gaskraftwerken. Diese werden jedoch gebraucht, da der Strombedarf nicht zur Gänze von den anderen Kraftwerken gedeckt werden kann. Damit machen die billiger produzierenden Nicht-Gaskraftwerksbetreiber derzeit hohe Gewinne – Krisengewinne! Diese Gewinne will die Regierungskoalition nun extra besteuern. Sie bezeichnet diese Steuer als „Zufallsgewinnsteuer“. Doch damit begibt sie sich auf gefährliches Terrain. Sie entscheidet willkürlich, welche Gewinne „zufällig“oder „nicht zufällig“, welche Gewinne aus ihrer Sicht also „schlecht“beziehungsweise „gut“sind. In Krisenzeiten sind Gewinne aus der Stromerzeugung mithilfe erneuerbarer Energien also zufällig? Gewinne aus der Produktion
von Waffen oder Impfstoffen aber nicht? Wo zieht man die Grenze? Weiterhin: Ab wann liegt überhaupt ein „Zufallsgewinn“vor, was ist die Referenzgröße? Und wieso werden gerade Kraftwerksbetreiber, die erneuerbare Energien einsetzen, über höhere Steuern bestraft? Möglicherweise setzen sie ihre Gewinne für die Investition in neue, dringend benötigte Anlagen ein. Die Entlastung der existenziell von den hohen Strompreisen betroffenen Verbraucher ist richtig, aber die Finanzierung über eine „Zufallsgewinnsteuer“ist falsch.
Unsere Autorin ist Professorin für monetäre Makroökonomik an der Universität Düsseldorf. Sie wechselt sich hier mit dem Wettbewerbsökonomen Justus Haucap und dem Vermögensexperten Karsten Tripp ab.