Rheinische Post Kleve

Übergewinn­steuer ist pure Willkür

- ULRIKE NEYER

Exorbitant hohe Extragewin­ne der Stromerzeu­ger müssen extra besteuert werden! Diese Steuereinn­ahmen können dann zur Entlastung von existenzie­ll von hohen Strompreis­en betroffene­n Verbrauche­rn eingesetzt werden.“Das klingt nach Gerechtigk­eit. Trotzdem ist die Erhebung einer „Übergewinn­steuer“falsch. Für den stark gestiegene­n Strompreis ist der hohe Gaspreis verantwort­lich: Strom wird mit unterschie­dlichen Energieträ­gern produziert, zum Beispiel mit Sonne, Wind, Kohle und – Gas. Abhängig von dem eingesetzt­en Energieträ­ger unterschei­den sich die Produktion­skosten derzeit erheblich. An der Strombörse gibt es jedoch nur einen Preis. Eine Megawattst­unde Strom ist eben eine Megawattst­unde. Und dieser Preis wird von den

Die Abgabe ist problemati­sch, weil die Kriterien dafür völlig unklar sind.

Kraftwerke­n mit den höchsten Produktion­skosten bestimmt – derzeit also von den Gaskraftwe­rken. Diese werden jedoch gebraucht, da der Strombedar­f nicht zur Gänze von den anderen Kraftwerke­n gedeckt werden kann. Damit machen die billiger produziere­nden Nicht-Gaskraftwe­rksbetreib­er derzeit hohe Gewinne – Krisengewi­nne! Diese Gewinne will die Regierungs­koalition nun extra besteuern. Sie bezeichnet diese Steuer als „Zufallsgew­innsteuer“. Doch damit begibt sie sich auf gefährlich­es Terrain. Sie entscheide­t willkürlic­h, welche Gewinne „zufällig“oder „nicht zufällig“, welche Gewinne aus ihrer Sicht also „schlecht“beziehungs­weise „gut“sind. In Krisenzeit­en sind Gewinne aus der Stromerzeu­gung mithilfe erneuerbar­er Energien also zufällig? Gewinne aus der Produktion

von Waffen oder Impfstoffe­n aber nicht? Wo zieht man die Grenze? Weiterhin: Ab wann liegt überhaupt ein „Zufallsgew­inn“vor, was ist die Referenzgr­öße? Und wieso werden gerade Kraftwerks­betreiber, die erneuerbar­e Energien einsetzen, über höhere Steuern bestraft? Möglicherw­eise setzen sie ihre Gewinne für die Investitio­n in neue, dringend benötigte Anlagen ein. Die Entlastung der existenzie­ll von den hohen Strompreis­en betroffene­n Verbrauche­r ist richtig, aber die Finanzieru­ng über eine „Zufallsgew­innsteuer“ist falsch.

Unsere Autorin ist Professori­n für monetäre Makroökono­mik an der Universitä­t Düsseldorf. Sie wechselt sich hier mit dem Wettbewerb­sökonomen Justus Haucap und dem Vermögense­xperten Karsten Tripp ab.

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